Betreff
Maßnahmenumsetzung aus dem DIEK Darup
Dorfgerechte Gestaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit der Coesfelder Straße
Vorlage
168/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Gestaltungsvariante 2 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungsschritte zu veranlassen. Entsprechend der geschätzten Kosten der Maßnahme werden Mittel in den Haushalt 2020 eingestellt.

2.    Es wird geprüft, ob Fördermittel aus dem Förderprogramm „Dorferneuerung - Ländliche Entwicklung“ beantragt werden können.

 


Sachverhalt:

Nach der Aufstellung des Dorfinnenentwicklungskonzeptes am 05.06.2018 (Vorlage 078/2018) ist es nun Aufgabe, die festgeschriebenen Maßnahmen für den Ortsteil Darup umzusetzen.

Die hier in Rede stehende Maßnahme ist im Handlungsfeld A „Verkehr“ (siehe S. 53) angesiedelt und lautet:

Dorfgerechte Gestaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit der Coesfelder Straße: Gestaltung der Fahrbahnoberfläche im Ortskern unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zwischen Kreuzung Roruper Straße und Parkplatz an der Kirche als verkehrsberuhigende Maßnahme.

Dabei soll der ursprüngliche, dörfliche Charakter wiederhergestellt und die derzeitig überdimensionierte Ortsdurchfahrtsstraße dahingehend verändert werden, dass der Dorfkern durch klare Kenntlichmachung als solcher wahrgenommen wird. Dabei stehen die Themen der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung, der Barrierefreiheit sowie die gestalterische Aufwertung der Coesfelder Straße im Vordergrund.

Das Ingenieurbüro nts aus Münster wurde damit beauftragt, Gestaltungsvarianten zu entwickeln. Die beiden Varianten beinhalten Baumaßnahmen im unterschiedlichen Umfang.

Die Variante 1 sieht eine Verbreiterung des Gehwegs vor, um den Fahrbahnraum zu begrenzen und die Fläche für Fußgänger attraktiver zu gestalten. Dabei wird das Pflaster in dem Maßnahmenbereich erneuert sowie Verengungen für Anpflanzungen im verbreiterten Gehwegbereich und Flächen für Fahrradständer hergestellt. Poller am nördlichen Gehweg trennen Fußgängerweg und Fahrbahn, ebenfalls erhöhen diese die Sicherheit für Kinder, die diesen Weg als Schulweg nutzen. Eine Verengung der Straße vor der Pizzeria soll als Fläche mit Sitzgelegenheiten dienen, um so Aufenthaltsqualität zu schaffen.

Darüber hinaus sollen Prägeasphalt oder Streetprint in Pflasteroptik die Fahrbahn optisch einteilen und den Dorfkern somit bewusst vom Rest der Coesfelder Straße abgrenzen. Dies bedeutet, dass der Asphaltoberbau aufgebrochen, die Asphaltdecke gefräst und eine neue Deckschicht hergestellt werden muss.

Der Radverkehr soll im Mischverkehr den Bereich passieren können, womit der jetzige Fahrradschutzstreifen auf Grund der reduzierten Fahrbahnbreite entfallen würde. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 102.000 € brutto, wobei mit einer Bauzeit von 4-5 Wochen gerechnet werden kann (siehe Anlage 1).

Die Gestaltungsvariante 2 beinhaltet den identischen Maßnahmenbereich wie Variante 1, sieht im Gegensatz dazu jedoch punktuelle Veränderungen der Gehwegbreite- und Oberfläche vor. Die Fahrbahnbreite wird bei den jetzigen Maßen belassen und die Fahrradschutzstreifen bleiben erhalten. Die Fahrbahnverengungen vor der Kirchentreppe am westlichen Rand des Maßnahmenbereiches sowie gegenüber der Pizzeria sollen begrünt werden und neben der Reduzierung des Tempos eine optische Aufwertung erzielen.

Die Fahrbahn soll durch Prägeasphalt, Einfärbung oder Streetprint im Bereich der Fahrschule und Kirche sowie auf der Straße vor dem Denkmal Gut Feismann gestaltet werden. Durch die unterschiedliche Materialität des Fahrbahnbelags soll eine automatische Reduzierung der Geschwindigkeit bei PKW-Fahrern sowie eine bereits erwähnte Parzellierung der Ortsdurchfahrt erzielt werden. Um den Fahrradfahrer auf den Schutzstreifen nicht zu behindern, soll der Prägeasphalt in der Fahrbahnmitte angebracht werden. Im Falle der Einfärbung der Deckschicht oder Streetprint bestünde keine Beeinträchtigung für den Radverkehr. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 21.000 € brutto, wobei mit einer Bauzeit von 1,5 bis 2 Wochen gerechnet werden kann (siehe Anlage 2).

Auf Grund der bereits in diesem Jahr stattgefundenen Straßenbaumaßnahmen sowie  Aufbringung des Fahrradschutzstreifens, empfiehlt die Verwaltung, der Variante 2 zuzustimmen.

 

Weiteres Vorgehen:

Mit einem positiven Beschluss können die weiteren Planungen (Ausführungsplanung) in Auftrag gegeben werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung der Maßnahme entstehen nach der aktuellen Kostenschätzung des Ingenieurbüros für die Variante 1 Kosten in Höhe von 102.000 € brutto, für die Variante 2 Kosten in Höhe von 21.000 € brutto. Die Beträge beruhen auf der in dieser Vorlage vorgelegten Entwurfsplanung und berücksichtigen aktuelle Einheitspreise und Massen. Dabei werden konjunkturelle Erhöhungen noch nicht berücksichtigt. Im Fall einer Förderung beträgt diese bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben.

 


Anlagen:

 

Anlage 1       Gestaltungsentwurf Variante 1

Anlage 2       Gestaltungsentwurf Variante 2