Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2020
Vorlage
164/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Kalkulation für 2020  bleibt die Satzung unverändert in Kraft.


Sachverhalt:

A)   Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2020

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2020 ergibt sich aus der    Anlage 1. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich; aus der Anlage 3 die Aufteilung auf die Sachkonten.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

1.               Unternehmerkosten

Die Straßenreinigung wird durch die Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, ausgeführt. Der derzeitige Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann drei Mal um ein Jahr verlängert werden.

Die Fa. Alba hatte zum 01.01.2019 aufgrund des bestehenden Vertrages erstmals eine Preisanpassung um 6 % geltend gemacht.

Kosten ab dem 01.01.2019

1.    Kehrmaschinen         =   21,20 €/km/Wo zzgl.Mehrwertsteuer

2.    Handreiniger             = 901,00 €/Reinigungsgang zzgl.Mehrwertsteuer.

 

Zum 01.01.2020 beantragte die Fa. Alba wieder eine Anpassung der Kehrentschädigung, dieses Mal um 3,61 %. Die geltende Preisgleitklausel ist in den „Ergänzenden Vertragsbedingungen der Gemeinde Nottuln“ geregelt. Unter Punkt 7.4 ist folgendes festgelegt:

„Entgeltänderungen können nur geltend gemacht werden, wenn sie mehr als 3 % vom zuletzt gezahlten Gesamtentgelt abweichen.“ Die Erhöhung ist also vertragskonform.

Kosten ab dem 01.01.2020

1.    Kehrmaschinen         =   21,97 €/km/Wo zzgl.Mehrwertsteuer

2.    Handreiniger             = 933,53 €/Reinigungsgang zzgl.Mehrwertsteuer.

 

Demnach sind für den Unternehmer 261.226,42 € zu veranschlagen.

Der tatsächlich zu leistende Betrag ist aufgrund von witterungsbedingten Ausfällen, zum Beispiel im Winter, meistens geringer. Für die witterungsbedingten Ausfälle wurde vertraglich festgelegt, dass die Fa. ALBA 40 % der Kosten als Vorhaltekosten abrechnen kann.

 

Reinigungslänge:

Für das Jahr 2020 werden 166 Kehrkilometer kalkuliert.

2.               Kosten für den Winterdienst

a)               Baubetriebshof

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten.
Für den Winterdienste durch den Baubetriebshof wird ein durchschnittlicher Betrag in Höhe von 65.000 € errechnet. Hinzu kommen ca. 20.000 € für die Rufbereitschaft der Beschäftigten des Baubetriebshofes.

Für die Kalkulation werden 85.000 € zugrunde gelegt.

 

 

b)     Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb Straßenbau NRW u.a.)

Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln, Appelhülsen und Schapdetten wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW und teilweise vom Kreis Coesfeld durchgeführt und mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.
Bei länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der Anwohnerstraßen hinzugezogen.

 

Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2020 werden wieder 3.000 € einkalkuliert.

 

c)     Streumaterialien

Der Vorrat an Streusalz wird von den Gemeindewerken vorfinanziert und von dort nach Bedarf abgerufen und abgerechnet. Für das Jahr 2020 werden 25.000 € seitens der Gemeindewerke eingeplant.

 

d)     Verwaltungskosten

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Beschäftigten für den Bereich Straßenreinigung.

Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw. Dieser Betrag wird jährlich neu kalkuliert.

 

e)     Gemeindeanteil

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken.

Die Kommune übernimmt einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

f)      Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung

Die hier auszugleichenden Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen entstehen nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst. Der Ausgleich muss gemäß § 6 KAG in einem Zeitraum von vier Jahren erfolgen.

Stand des Sonderpostens am 31.12.2018:   918,28 €

 

Dieser Betrag wird in der Kalkulation nicht berücksichtigt.

 

 

g)    Jahresgebühr 2020 = 2,04 €

Aufgrund der Gebührenkalkulation wird die Gebühr je Frontmeter in Höhe von 2,04 € für das Jahr 2019 im Jahr 2020 gehalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Gebührensatz je Frontmeter in Höhe von 2,04 € wird gehalten.


Anlagen:

1.    Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2020

2.    Mengenentwicklung

3.    Sachkonten