Betreff
Abfallbeseitigung
a) Entwicklung 2019
b) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2020
c) Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
163/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a) Die Entwicklung 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Die Abfallgebührensatzung wird - wie in Anlage 4 - geändert

 

 


Sachverhalt:

Zu 1) Entwicklung 2019

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2019 vor. Anhand derer können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht werden:

 

Deponiegebühren

 

Bei den Deponie-, Benutzungs- und Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich. In zwei Bereichen kommt es jedoch zu höheren Abweichungen. Zum Einen bei den Schadstoffen – hier fällt die erwartete Menge um ca. 18 % geringer aus – und zum Anderen beim Altpapier. Bei der Kalkulation 2019 wurde beim Altpapier ein DSD-Anteil von 16,82 % berücksichtigt, da zum Zeitpunkt der Kalkulation noch keine neue Abstimmungsvereinbarung bestand. Diese wurde im Sommer 2019 geschlossen. Demnach beteiligen sich die Systembetreiber ab 2019 mit einem Anteil von 35 %, statt der bisherigen 16,82 %.

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden 7.903,00 € in der Kalkulation berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte Betrag um ca. 28 % bzw. rd. 2.244,00 € überschritten wird.

 

Wertstoffhof

 

Die für den Wertstoffhof zu erwartenden Kosten für 2019 weichen nach aktuellem Stand um ca. 5 % von der Kalkulation ab. Für die Betreibung werden demnach rd. 13.000,00 € mehr Aufwendungen anfallen als geplant.

 

Entsorger/Schadstoffmobil/Presswagen

 

Bzgl. der Kosten für die gemeindliche Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen gerechnet. Hier liegen die Veränderungen nach den derzeitigen Hochrechnungen im einstelligen %-Bereich.

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten Beträgen. Die Erträge aus den Wertstofferlösen werden deutlich geringer ausfallen. Beim Altpapier fallen die Erträge voraussichtlich um ca. (-) 30% von den kalkulierten Erlösen ab. Die Erlöslage beim Elektroschrott und Altmetall ist ebenfalls niedriger als kalkuliert, allerdings beläuft sich die zu erwartende Abweichung auf 2 bzw. 7%.

 

 

Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen wird das Jahr 2019 voraussichtlich mit einer Unterdeckung von ca. 20.000,00 € abschließen.

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2020

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2020 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe  berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem Handling der Verwertung haben.

 


Gebühren

2016

€/t

2017

€/t

2018

€/t

2019

€/t

2020

€/t

Restabfälle

145,00 €

145,00 €

145,00 €

149,00 €

149,00 €

Sperrgut

145,00 €

145,00 €

145,00 €

149,00 €

149,00 €

Altholz

4,00 €

60,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Grün-/Bioabfälle

65,00 €

65,00 €

65,00 €

69,00 €

74,80 €

E-Schrott

99,00 €

79,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Altmetall

99,00 €

99,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Papier

13,00 €

13,00 €

15,00 €

15,00 €

15,00 €

Umschlag1

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

Schadstoffe

200,00 €

200,00 €

300,00 €

300,00 €

300,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut

 

 

 

Erlöse

2017

€/t

2018

€/t

2019

€/t

2020

€/t

 

Papier

100,00 €

126,00 €

90,00 €

73,00 €

 

E-Schrott Sammelgruppe 4

87,50 €

160,00 €

188,00 €

155,00 €

Elektrogroßgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 5

70,75 €

142,00 €

180,00 €

160,00 €

Elektrokleingeräte

Altmetall

103,00 €

160,00 €

200,00 €

185,00 €

 

E-Schrott Depotcontainer

70,75 €

128,00 €

140,00 €

130,00 €

E-Kleingeräte/Container

Kunststoff-Sperrmüll

---

7,00 €

---

 

 

 

 

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen.

 

Die Tendenz der Wertstofferlöse ist z. Zt. in allen Bereichen sinkend. Da die Erlöse indexbezogen sind, ist eine genaue Vorhersage nicht möglich. Da für diverse Sammelgruppen auch in 2020 keine Optierung (Eigenverwertung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) mehr erfolgt, entfallen die Erlöse der betroffenen Gruppen. Die Sammelgruppen, für die noch Erlöse erzielt werden, können der vorstehenden Tabelle entnommen werden.

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2018 und 2019 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2020 wird voraussichtlich von 53 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 47 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2019 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2020 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

1.955 t

x

149,00 €

=

291.295,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2020 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2019, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2020 (je Einheit) beträgt – wie in 2019 – 17,50 €.

 

Bei der Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

 

 

 

2020

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

17,50 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

19,25 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

35,00 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

175,00 €

 

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2019 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2019

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.121

x

17,50 €

=

54.617,50 €

80 l/120    14 t

2.055

x

19,25 €

=

39.558,75 €

240 l

886

x

35,00 €

=

31.010,00 €

1,1 m³

19

x

175,00 €

=

3.325,00 €

Grundgebühr

6.081

 

 

 

128.511,25 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Gewichtsabhängige Beseitigungskosten

291.295,00

Grundgebühr (gerundet)

128.511,00 €

 

419.806,00 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

 

 

 

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2020 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Aufgrund der Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 14.03.2017 werden die Entgelte für das Sammeln und Befördern sowie die Gestellung (Mietkauf) der Gefäße an die WBC entrichtet. Die WBC erhalten demnach im Jahr 2020 eine Vergütung i. H. v. 179.410,87 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (1.955 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (89 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

 

 

Gesamt Restmüll:

 

 

Gestellung 80 l

3.048 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.120,64 €

Gestellung 120 l

2.121 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

3.308,76 €

Gestellung 240 l

910 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

1.965,60 €

Gestellung 1,1 m³

21 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

234,36 €

Beförderung

1.955 t

x

21,52 €

 

 

=

42.071,60 €

Vergütung 14-täglich

2.836 Gefäße

x

1,66 €

x

12 Mon.

=

56.493,12 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.243 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.300,28 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

21 Gefäße

x

36,79 €

x

12 Mon.

=

9.271,08 €

 

 

 

 

 

 

 

150.765,44 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

28.645,43 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

179.410,87 €

 

 

a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l

934 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

1.569,12 €

Gestellung 120 l

1.127 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.758,12 €

Gestellung 240 l

775 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

1.674,00 €

Beförderung

1.244 t

x

21,52 €

 

 

=

26.770,88 €

Vergütung 14-täglich

2.836 Gefäße

x

1,66 €

x

12 Mon.

=

56.493,12 €

 

 

 

 

 

 

 

88.265,24 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

16.770,40 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

105.035,64 €

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

 

 

105.035,64 €

:

2.836

=

37,04 €

b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l

2.114 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.551,52 €

Gestellung 120 l

994 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.550,64 €

Gestellung 240 l

135 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

291,60 €

Beförderung

622 t

x

21,52 €

 

 

=

13.385,44 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.243 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.300,28 €

 

 

 

 

 

 

 

51.079,48 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

9.705,10 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

60.784,58 €

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

60.784,58 €

:

3.243

=

18,74 €

 

 

c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

 

Vergütung

21 Gefäße

x

36,79 €

x

12 Mon.

=

9.271,08 €

Gestellung 1,1 m³

21 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

234,36 €

Beförderung

89 t

x

21,52 €

 

 

=

1.915,28 €

 

 

 

 

 

 

 

11.420,72 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

2.169,94 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

13.590,66 €

 

Kostenanteil je Container

13.590,66 €

:

21

=

647,17 €

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die neun Systembetreiber (DSD AG, Interseroh, Belland …) rechnen der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton (PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) betrug bisher für die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil lag demnach bei 83,18 %.

Am 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das enthält neue Vorgaben für die Abstimmung zwischen den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport wird zukünftig nach Volumen- und nicht mehr – wie bisher – nach Masseanteilen abgerechnet. Der Anteil der Kostenbeteiligung der Systembetreiber beträgt nach der im Juli 2019 geschlossenen Abstimmungsvereinbarung zwischen den WBC und den Systembetreibern 35 %. Der kommunale Anteil liegt somit bei 65 %. Aufgrund der v. g. Abstimmungsvereinbarung beteiligen sich die Systembetreiber beim Sammeln und Befördern der Papierverpackungen für 35 % der gesammelten Mengen mit 112,00 €/t.

 

Bei den Erlösen orientiert sich die Beteiligung weiterhin am Gewichtsverhältnis. 35 % der Erlöse gehen an die Systembetreiber.

 

Neben den Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung berücksichtigt. In 2020 werden mit 73,00 €/t voraussichtlich genügend Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

Gestellung 240 l

7.017 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

15.156,72 €

Beförderung

1.256 t

x

6,86 €

 

 

=

8.616,16 €

Vergütung

7.017 Gefäße

x

0,69 €

x

12 Mon.

=

58.100,76 €

 

 

 

 

 

 

 

81.873,64 €

./. DSD-Beteiligung

440 t

x

112,00 €

 

 

=

49.280,00 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

32.593,64 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

6.192,79 €

Entsorger

 

 

 

 

 

 

38.786,43 €

Benutzungsgebühren

1.256 t

x

15,00 €

 

 

=

18.840,00 €

./. DSD-Anteil 35 %

 

 

 

 

 

 

6.594,00 €

Benutzungsgebühren

 

 

 

 

 

 

12.246,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

51.032,43 €

 

./. Papiererlöse (kommunale

Abfuhr ./. DSD-Anteil 35 %)

 

816 t

 

x

 

73,00 €

 

 

 

=

 

59.568,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

-8.535,57 €

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

Die überschüssigen Papiererlöse werden unter Pkt. VI „Sonstige Kosten“ berücksichtigt.

 

Zusätzliche Papiertonnen

 

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

2.909 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

4.538,04 €

Gestellung 240 l

3.267 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

7.056,72 €

Vergütung

6.176 Gefäße

x

1,60 €

x

12 Mon.

=

118.579,20 €

Beförderung

3.166 t

x

6,54 €

 

 

=

20.705,64 €

 

 

 

 

 

 

 

150.879,60 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

28.667,12 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

179.546,72 €

Deponiegebühr

3.166 t

x

74,80 €

 

 

=

236.816,80 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

416.363,52

 

 

Von den zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer tragen,

abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil an der Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2020:

717

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 23,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

23,00 €

717 Eigenkompostierer x 23,00 € =

16.491,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 399.872,52 € (416.363,52 € ./. 16.491,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 5.328 regulären Biotonnen verteilt:

 

399.872,52 €

:

5.328 Gefäße

=

75,05 €

Zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 75,00 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonnen (75,00 €) weicht geringfügig von dem errechneten Gebührenanteil ab. Die Gebühr für die zusätzliche Biotonne wird u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der Kalkulation).

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten (gerundet)

 

1.

Personalkosten

56.534,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.917,00 €

3.

Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders

1.600,00 €

4.

Kosten für die Verteilung des Abfuhrkalenders

1.500,00 €

5.

Beseitigung von „wildem Müll“

a) wilde Müllablagerungen

b) Reinigung der Bushaltestellen

 

 

9.272,00 €

5.875,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

959,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung ( 9 t x 300,00 €)

 

 

14.872,00 €

2.700,00 €

8.

Kosten für die Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren (36 t x 169,00 € (Deponie- u. Umschlaggeb.)

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten

 

 

21.120,00 €

6.084,00 €

1.683,00 €

2.000,00 €

9.

Presswagen

2.500,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

266.740,00 €

11.

Überschüssige Papiererlöse

-8.535,00 €

12.

Erlöse Depotcontainer E-Schrott

-1.820,00 €

13.

Sonderposten

-36.000,00 €

14.

Behälterbestandspflege

16.692,00 €

15.

Kopplungsnachlass

-12.621,00 €

16.

WBC Aufwandsentschädigung

8.570,00 €

 

 

Gesamt

365.642,00 €

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2020 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wird, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2019 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt.

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz (LAbfG) haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Aufgrund des bestehenden Vertrages fallen für eine Standzeitstunde 185,03 € (inkl. MwSt) an. Das Schadstoffmobil wird in 2020 an 78 Std. eingesetzt. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 300,00 €/t. Für 2020 wird von einer Menge von 9 t ausgegangen.

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

 

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2020 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt. Aufgrund des aktuellen Abfallabfuhrvertrages z belaufen sich die Kosten für die Bereitstellung des Presswagens auf ca. 830,00 € je Tag.

 

 

 

10.

 

 

 

Die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:

 

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

41,29 €

660 Std.

27.251,40 €

 

Transport Sperrmüll

37,54 €

342 t

12.838,68 €

 

Transport Holz

26,28 €

494 t

12.982,32 €

 

Transport Papier

76,78 €

124 t

9.520,72 €

 

Transport Grünabfall

21,11 €

591 t

12.476,01 €

 

Transport Kunststoffe

Mautgebühren

56,31 €

10,00 €

28 t

506 Mulden

1.576,68 €

5.060,00 €

 

Gesamt

 

97.933,86 €

 

MwSt

 

18.607,43 €

 

Gesamt Betreiber

 

 

116.541,29 €

B

Miete Grundstück

 

37.664,00 €

 

Unterhaltung

Versicherung (Feuer, Einbruch…)

 

1.000,00 €

65,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

38.729,00 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

169,00 €

342 t

57.798,00 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

74,80 €

591 t

44.206,80 €

 

Benutzungsgebühren Altholz

70,00 €

494 t

34.580,00 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

70,00 €

126 t

8.820,00 €

 

Benutzungsgebühren Altmetall

70,00 €

82 t

5.740,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

15,00 €

80 t

1.200,00 €

 

Gesamt Kreis

 

 

152.344,80 €

D

Erlöse Papier

Erlöse SG 4

73,00 €

155,00 €

80 t

59 t

5.840,00 €

9.145,00 €

 

Erlöse SG 5

160,00 €

67 t

10.720,00 €

 

Erlöse Altmetall

185,00 €

82 t

15.170,00 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

40.875,00 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

266.740,09 €

 

gerundet

 

 

266.740,00 €

 

11.

 

Durch die in 2019 erwarteten Papiererlöse können die für die Papiertonne anfallenden Kosten gedeckt werden. Darüber hinaus übersteigen die voraussichtlichen Erlöse die kalkulierten Kosten geringfügig.

 

12.

Im Juli 2013 wurden in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten aufgestellt. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) sind durch die vom Kreis erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Es ist fraglich, ob das System aufgrund der geringen Rentabilität weiterhin beibehalten wird. Solange das kreisweite Defizit nicht weiter ansteigt, schlagen die WBC vor, zunächst von einer Abschaffung abzusehen. Die Elektrokleingeräte würden andernfalls über die Restmülltonnen entsorgt. Das wiederum führt aufgrund der höheren Restmüllmengen zu steigenden Gebühren für die Restabfälle.

 

13.

Für 2020 werden 16.300,19 € aus der Zuführung 2016 als Ertrag einkalkuliert. Die in § 6 II S. 2 Kommunalabgabengesetz eingeräumte Frist von vier Jahren endet in 2020. Darüber hinaus wird ein Teilbetrag aus der Zuführung 2017 i. H. v. 19.699,81 € berücksichtigt, so dass insgesamt eine Entnahme des Sonderpostens i. H. v. 36.000,00 € getätigt wird.

 

14.

Durch Wartung und Instandhaltung sind die aufgestellten Abfallgefäße durch den Entsorger im funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind auszutauschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Behälterpools (Behälterbestandspflege) werden durch den neuen, seit 01.01.2019 geltenden, Abfallabfuhrvertrag separat ausgewiesen.

 

15.

Der Kopplungsnachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung gewährt, da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den Transport und Umschlag von PPK (Los 3 der Ausschreibung) erhalten hat.

 

16.

Zur Optimierung der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen wird der Kreis Coesfeld, bzw. die WBC, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die operativen Aufgaben übernehmen. Der Bearbeitungsaufwand wird spitz nach den tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen dabei mit 1 % der Rechnungssumme. Darüber hinaus wird ein 1%iger Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC erhoben. Hierbei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der Weiterberechnung von Leistungen erheben muss.

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

365.642,00 €

:

6.100 Gefäße

=

59,94 €

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2020 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich 5,24 % bzw. 9,84 € über den in 2019 gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.

 

Die Gebührenbestandteile für die Grundgebühr, den Restmüll sowie die Papiertonne haben sich nur marginal verändert. Der Anteil für die Biotonne ist gestiegen. Dies begründet sich u. a. an den erhöhten Deponie-/Verwertungsgebühren für Bioabfälle. Der Kreis Coesfeld hat aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben bei der Bioabfallverwertung den Gebührensatz von 69,00 €/t auf 74,80 €/t angehoben. Neben dem Anteil für die Biotonne steigt der Bestandteil für die sonstigen Kosten. In 2020 wird eine geringere Entnahme des Sopos einkalkuliert als in 2019. Zusätzlich steigen die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes durch eine Mieterhöhung und ein zu erwartender starker Rückgang der Wertstofferlöse um ca. 17 % (in Bezug auf die Kalkulation 2019). Ein weiterer Punkt sind die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Beseitigung wilder Müllablagerungen. Aufgrund der Hochrechnungen würden „lediglich“ ca. 4.300,00 € benötigt, um derartige Abfälle einzusammeln. Da im kommenden Jahr eine alte, wilde Mülldeponie nicht unerheblichen Ausmaßes abtransportiert und entsorgt werden muss, werden zusätzlich 5.000,00 € eingeplant. Eine genauere Schätzung der anfallenden Kosten ist derzeitig nicht möglich.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Diese Gebührenerhöhung ist die erste Erhöhung seit 2014. Von 2014 - 2016 konnten die Gebühren konstant gehalten werden. Von 2016 – 2019 konnten die Gebührensätze sukzessiv gesenkt werden - bei den beiden gängigsten Abfallkategorien um insgesamt ca. 22,00 € bzw. 18,00 €. Die Gebührenentwicklung der letzten sechs Jahre wurde im folgenden Diagramm grafisch dargestellt.

 

 

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

 

IV. Satzungsänderung

 

Durch die Änderung Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz erforderlich. Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation

 


Anlagen:

Anlage 1: Gefäßstückzahl

Anlage 2: Kalkulation

Anlage 3: Haushaltsansätze

Anlage 4: Änderungssatzung