Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab 01.01.2020
Vorlage
159/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

 

1.   Ausgangssituation

 

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2020 wird im Folgenden erläutert.

 

 

2.   Verbandsbeiträge

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 43% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße erhöht sich von 1.233.503 € im Jahr 2019 um 3.660 € auf 1.237.163 € im Jahr 2020. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von rd. 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2020 insgesamt 1.232.463 € in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.   

 

3.   Abschreibung und Verzinsung

 

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen investitionsbedingt von 759.792 € um 27.269 € auf 787.063 €. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden weiteren Investitionsmaßnahmen ab dem Jahr 2020 ist hier zukünftig mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

 

Für die Zinsaufwendungen ergibt sich aufgrund der anteiligen Darlehensfinanzierung von Investitionen ein Anstieg von 71.720 € um 11.250 € auf 82.970 €.

 

Die Eigenkapitalverzinsung sinkt bei einer Verzinsung von 1,10% für 2020 von rd. 75.085 € um rd. 1.944 € auf rd. 73.141 €.

 

 

4.   Materialaufwendungen

 

Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2020 mit insgesamt 388.000 € ermittelt. Damit ergibt sich für das Jahr 2020 ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 381.000 € um insgesamt 7.000 €.

 

 

 

 

5.   Personalkosten

 

Die Personalkosten steigen im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 von 308.200 € um 9.075 € auf 317.275 €. Dieser Kostenanstieg ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurück zu führen.

 

 

6.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen von 118.500 € im Jahr 2019 um 8.400 € auf 126.900 € im Jahr 2020. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus einer Erhöhung der Verwaltungskostenbeiträge, die vom Abwasserbetrieb an den Gemeindehaushalt abzuführen sind.

 

7.   Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 30.000 € veranschlagt. Mit Zinserträgen ist aufgrund des niedrigen Zinsniveaus auch für 2020 nicht zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden unverändert in einer Höhe von 4.500 € veranschlagt. Insgesamt ergibt die Kalkulation zu berücksichtigende Erträge in Höhe von 34.500 €.

 

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 34.500 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 127.798 €, verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 2.845.514 €. Davon sind 1.642.430 € auf die Schmutzwassermenge von 851.000 m³ und 1.203.083 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.227.932 m² umzulegen. Insgesamt steigt der umzulegende Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 115.382 €.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2020 die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren angehoben werden müssen, um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen. Die Gebührensätze steigen für die Schmutzwassergebühr 1,86 €/m³ um 0,07 €/m³ auf 1,93 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr 0,52 €/m² um 0,02 €/m² auf 0,54 €/m².

 

Hauptgründe für den Gebührenanstieg sind einerseits ein Rückgang der in die Kalkulation einzubeziehenden Gebührenausgleichsrücklage um rd. 45.572 €, sowie ein Anstieg der Personalkosten um rd. 9.075 €, der Kapitalkosten um rd. 36.576 €, der Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen um 7.000 € sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 8.400 €.

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2020 entsprechend der Abwassergebührenkalkulation anzuheben.

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche Jahresgebühr für 2020 und die Abweichung zum Vorjahr ergeben.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-     Schmutzwassergebühr steigt von 1,86 €/m³ um 0,07 €/m³ auf 1,93 €/m³

-     Niederschlagswassergebühr steigt von 0,52 €/m² um 0,02 €/m² auf 0,54 €/m²

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung