Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2020
Vorlage
156/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2020 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung in Höhe von 577.543 € eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.    Personalkosten

 

Die Personalkosten des Jahres 2019 in Höhe von 596.330 € steigen für das Planungsjahr 2020 um 16.710 € auf 613.040 €.

 

 

3.    Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2020 mit insgesamt 658.500 € ermittelt. Damit ist für diese Kostenposition nur ein relativ geringer Anstieg in Höhe von 4.500 € zu verzeichnen. Von den 658.500 € entfallen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 522.500 € und auf die bezogenen Leistungen 136.000 €.

 

 

4.    Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2019 mit 296.700 € veranschlagt und erhöhen sich damit gegenüber dem Vorjahr mit 292.400 € um 4.300 €.

 

Hauptgrund ist, dass die an den Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe von rd. 229.000 € um rd. 4.000 € auf 233.000 € ansteigt. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt mit nur 3.500 € veranschlagt.

 

Für die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes konnte bereits ab 2019 auf Basis der Auszahlungen der Vorjahre, der Kostenansatz von 25.000 € um 10.000 € auf 15.000 € gesenkt werden. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die Flächen in der Wasserschutzzone II, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen darf. Die Position bleibt damit auch für 2020 unverändert.

 

 

 

5.    Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird mit einem Anstieg von 130.900 € um 12.300 € auf 143.200 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten-erstattungen an Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl kleinerer Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.). Der Anstieg um 12.300 € setzt sich zusammen aus einem Anstieg der Verwaltungs- und EDV-Kostenerstattungen an die Gemeinde in Höhe von 6.500 €, einem Anstieg der Versicherungsleistungen um 1.000 € sowie aus einem Anstieg des Restaufwandes um 4.800 €; der sich auf mehrere kleinere Einzelpositionen verteilt.

 

 

6.    Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern.

 

Für die Abschreibungen ist trotz der umfangreichen Investitionen mit einem Rückgang von 234.137 € um 2.000 € auf 234.137 € zu rechnen. Grund ist, dass für 2020 der Rückgang von Abschreibungen für Altanlagen größer sein wird, als der unterjährige Anstieg von Abschreibungen für Neuinvestitionen. Zu berücksichtigen ist aber, dass aus den Investitionen 2020 die vollen Jahresabschreibungen erst ab 2021 wirksam und damit ansteigen werden.

 

Für die Fremdkapitalverzinsung ist für das Planungsjahr 2020 in der Kalkulation ein Rückgang von 53.190 € um 4.132 € auf 49.058 € zu berücksichtigen. Trotz der getätigten Darlehensaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen der Wasserversorgung tragen die planmäßigen Tilgungsleistungen und günstigen Darlehenskonditionen zu einer relativ konstanten Entwicklung der Zinsaufwendungen bei. Mit Zinserträgen ist für 2020 nicht zu rechnen. 

 

Für 2020 wurden die Steuerzahlungen unverändert in Höhe von rd. 22.900 € veranschlagt. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern und Körperschaftsteuern jeweils rd. 10.000 €.

 

Die Finanzaufwendungen insgesamt sinken von 310.027 € um 6.032 € auf 304.095 €.

 

Unter Berücksichtigung eines Anstieges der Betriebs- und Geschäftsaufwendungen um 37.810 € und eines Rückganges der Finanzaufwendungen um 6.032 € steigen die Gesamtaufwendungen des Betriebes damit um 31.778 €.

 

 

7.    Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 35.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 39.000 € beziffert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen 5 Photovoltaikanlagen betragen rd. 65.000 €. Die Erträge aus Nebenleistungen werden für 2020 mit 116.600 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 255.600 €.

 

 

8.    Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der Ertragspositionen von den Aufwendungen, unter Berücksichtigung einer veranschlagten Kapitalverzinsung in Höhe von 577.543 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.337.478 €. Damit steigen die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.284.607 € um 52.871 €.

 

In der Gebührenkalkulation für 2020 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 876.000 m³ ausgegangen.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. In der vorliegenden Kalkulation wurde eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,43 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,44 €/Tag (Anstieg 2,33%) für den kleinsten Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des Grundgebührenaufkommens von 954.603 € um 25.075 € auf 979.678 €.

 

Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.357.800 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 876.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,52 €/m³ um 0,03 €/m³ auf 1,55 €/m³ Trinkwasser (Anstieg 1,97%). Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht sich damit von 1.330.004 € um 27.796 € auf 1.357.800 €.

 

Die vorliegende Kalkulation zeigt, dass die Trinkwassergebühren zum 01.01.2020 unter Berücksichtigung einer kostendeckenden Gebühr einschließlich einer zu erwirtschaftenden Kapitalverzinsung anzuheben sind.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2020 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,01 €/Tag, für die Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz, und die Verbrauchsgebühren um 0,03 €/m³ zu erhöhen (jeweils netto).

 

Die Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das Berechnungsbeispiel brutto 9,62 €/Jahr bzw. 2,06 %.

 

 

 

 

 

9.     Gebühren für Sonstige Abnehmer

 

In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung ist aufgefallen, dass für die durch das Wasserwerk zur Verfügung gestellten Standrohre mit Wasserzähler noch eine Kaution von 350 € verlangt wird. Mittlerweile betragen die Kosten für die Anschaffung eines Standrohres rd. 1.000 €. Insofern sollte die Kaution an die Kostenentwicklung angepasst werden, um bei Beschädigung und Verlust ein neues Standrohr beschaffen zu können. Die Anpassung des betreffenden § 9 wurde in die als Anlage beigefügte Satzungsänderung mit aufgenommen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,52 €/m³ um 0,03 €/m³ auf 1,55 €/m³
  2. Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,43 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,44 €/Tag (Analog für HA größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz)

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung