hier: Elisabeth-Schwarzhaupt-Weg
Beschlussvorschlag:
Der Elisabeth-Schwarzhaupt-Weg wird wie in der in Anlage 1 rot dargestellten Abgrenzung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet und gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraße eingestuft.
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen im Sinne des Gesetzes diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
Gemäß § 6 Abs. 3 StrWG NRW ist im Zuge der Widmung die Straßengruppe (Einstufung) festzulegen.
Folgende Straße soll, da sie durch den öffentlichen Verkehr genutzt und im Auftrag der Gemeinde gereinigt wird, gewidmet und als Gemeindestraße eingestuft werden:
Baugebiet Westlich der Dülmener Straße:
Elisabeth-Schwarzhaupt-Weg
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Auszug aus dem Liegenschaftskataster