Betreff
Gesamtabschlüsse der Jahre 2016 und 2017
Vorlage
082/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschlüsse zum 31.12.2016 und zum 31.12.2017 werden bestätigt.
  2. Der Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln wird Entlastung erteilt.
  3. Die den Gesamtabschlüssen 2016 und 2017 beigefügten Beteiligungsberichte werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Gem. § 116 GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss für das Jahr 2010 wurde von Seiten der Gemeinde Nottuln erstellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH geprüft. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH angefertigt. Nach Vorlage aller Gesamtabschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss wurden die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt.

 

Für die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 wurde die EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die auf Grundlage der testierten Einzelabschlüsse die Konzernbilanzen aufgestellt haben. Für die Kosten sind entsprechende Rückstellungen in Höhe von 8.000 € für 2016 und 5.000 € für 2017 bilanziert worden. Die Vorstellung des Gesamtabschlusses erfolgte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03.04.2019 durch die Verwaltung.

 

Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW sind die Gesamtabschlüsse vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob sich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung der Gesamtabschlüsse erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.

 

Die Prüfung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2016 und 2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen geführt. In seiner Sitzung vom 03.04.2019 hat der Rechnungsprüfungsausschuss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (s. Anlage) erteilt. Diese sind vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet worden (§ 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 7 GO NRW).

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln bestätigt gem. § 116 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln entscheidet auch über die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW.

Die den Gesamtabschlüssen 2016 und 2017 beigefügten Beteiligungsberichte werden gem.       § 117 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2016 sind Rückstellungen in Höhe von 8.000,- € und für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2017 sind Rückstellungen in Höhe von     5.000,- € bilanziert worden.

 


Anlagen:

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 2016 und 2017