Betreff
Antrag auf Übernahme der Kosten für erforderliche Unterlagen im Rahmen der Änderung der Genehmigung für den Sportplatz am Niederstockumer Weg
Vorlage
066/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Wird in der Sitzung erarbeitet.


Sachverhalt:

Mit Antrag vom 05.04.2019 begehrt der Sportverein DJK Grün-Weiß Nottuln die gemeindliche Übernahme von Kosten, die dem Verein im Rahmen der Beantragung einer veränderten Genehmigung seiner Nutzungszeiten auf dem o.g. Sportgelände entstehen bzw. bereits entstanden sind. Anlass des Genehmigungsverfahrens ist hier die Anpassung der Nutzungszeiten der Sportanlage an die geänderten Vorschriften der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung). Dazu verweisen die Antragsteller auf die Notwendigkeit eines Schall- und Brandschutzgutachtens. Da auf dem in Rede stehenden Sportplatzgrundstück zudem mehrere Baulasten liegen, ist im Genehmigungsverfahren die Beibringung eines amtlichen Lageplans erforderlich. Aufgrund der Grundstücksgröße verursacht dieser in seiner Herstellung nicht unerhebliche Kosten, die die Antragsteller auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ausweisen.

Insgesamt entstehen dem Verein somit Kosten in Höhe von etwa 19.580 Euro. Hinzukommen die Kosten für das Genehmigungsverfahren selbst. Zu den Einzelheiten wird auf Anlage 1 verwiesen.

 

Bewertung:

Die Verwaltung erkennt in der ausgewiesenen Summe eine hohe finanzielle Belastung für den Sportverein, die zum Zweck des Antrags nur noch bedingt im Verhältnis steht. Gleichwohl steht außer Frage, dass ein amtlicher Lageplan erforderlich ist (dazu im Einzelnen die BauPrüfVO).

Für den vorliegenden Fall, der in Anbetracht seiner Umstände besonders ist, ist der Antrag jedenfalls mit Blick auf die Kosten für den amtlichen Lageplan nachvollziehbar. Die Beibringung der Lärm- und Brandschutzgutachten hingegen erscheint auch vor dem Hintergrund des Eigeninteresses des Vereins an der veränderten Genehmigung zumutbar. 

 

Hinsichtlich einer Kostenübernahme durch die Gemeinde ist problematisch, dass eine entsprechende Position im laufenden Haushalt nicht ausgewiesen ist. Eine Finanzierung kann insoweit allenfalls über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung gedeckt werden. Das wirft jedoch allem voran die Frage auf, wie die Gemeinde grundsätzlich zur Finanzierung und Bezuschussung solcher oder ähnlicher Anträge heute und in Zukunft steht.

Vor diesem Hintergrund ist nunmehr eine politische Positionierung erforderlich.

 

Ungeachtet dessen kann seitens der Verwaltung eine Unterstützung im Rahmen der Übernahme der Antragstellung erfolgen, sodass Verfahrensgebühren entfallen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschluss.


Anlagen:

Anlage 1        Antrag DJK Grün-Weiß Nottuln