Betreff
Gleichzeitige Signalisierung der Fußgängerfurte an der Lichtsignalanlage Stiftsstraße/Potthof/Mauritzstraße
Vorlage
063/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Steuerung an der LSA Stiftsstraße/Potthof/Mauritzstraße vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

An die Verwaltung wurde der Wunsch herangetragen, dass im gesamten Zeitraum von 06:00-20:00 Uhr eine sofortige Grün-Signalisierung der Fußgängerüberwege der Nebenarme an der Lichtsignalanlage Stiftsstraße/Potthof/Mauritzstraße vorgenommen werden soll.

Die Lichtsignalanlage, die ehemals in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau NRW fiel, wurde nach Fertigstellung der Ortsumgehung Nottuln nunmehr an die Gemeinde Nottuln übertragen.

Im Vorfeld wurde eine Optimierung der Schaltprogramme durch Straßen NRW vorgenommen. Hierbei wurde das geringere Verkehrsaufkommen der Hauptrichtung berücksichtigt. Die Ampelanlage wird als verkehrsabhängige Einzelsteuerung mit dem Steuerungsverfahren „Hauptrichtung Grün“ betrieben. Um eine höchstmögliche Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu erreichen, ist eine sofortige Grün-Signalisierung der Fußgängerüberwege der Nebenarme nur in den Schulzeiten (7:15-8:15 Uhr und 11:00-13:30 Uhr) vorgesehen. In den übrigen Zeiträumen wird auf Anforderung signalisiert. Eine ÖPNV-Vorrangschaltung ist hierbei berücksichtigt.

Sollte es zum Ausfall der Ortsumgehung kommen, kann im Bedarfsfall die noch implementierte koordinierte Steuerung mit den weiteren Ampelanlagen der Ortsdurchfahrt wieder in Betrieb genommen werden.

 

Bewertung:

Wenn die Ampelanlage wie im Sachverhalt geschildert umprogrammiert wird, bedeutet das verkehrstechnisch eine klare Privilegierung des Fußgängerverkehrs. Eine solche ist grundsätzlich zu begrüßen.

Es sei jedoch daran erinnert, dass die Ortsdurchfahrt trotz ihrer Entlastung durch die Ortsumgehung und ihrer Umwidmung in eine Gemeindestraße auch weiterhin eine tragende Rolle für den motorisierten Individualverkehr übernimmt. Die Umprogrammierung lässt insoweit einen verzögerten Verkehrsfluss auf der Straße erwarten, der mit Rückstaus einherzugehen droht.

Es ist anzunehmen, dass seitens der Pkw-Fahrer sodann eine Rückprogrammierung der Ampelanlage gefordert werden wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

1.000 € aus dem Unterhaltungsbudget für Straßen