Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Steuerung an der LSA
Stiftsstraße/Potthof/Mauritzstraße vorzunehmen.
Sachverhalt:
An die Verwaltung wurde der Wunsch herangetragen, dass im gesamten
Zeitraum von 06:00-20:00 Uhr eine sofortige Grün-Signalisierung der
Fußgängerüberwege der Nebenarme an der Lichtsignalanlage Stiftsstraße/Potthof/Mauritzstraße vorgenommen werden soll.
Die Lichtsignalanlage, die ehemals in den Zuständigkeitsbereich des
Landesbetriebs Straßenbau NRW fiel, wurde
nach Fertigstellung der Ortsumgehung Nottuln nunmehr an die Gemeinde Nottuln
übertragen.
Im Vorfeld wurde eine Optimierung der Schaltprogramme durch Straßen NRW
vorgenommen. Hierbei wurde das geringere Verkehrsaufkommen der Hauptrichtung
berücksichtigt. Die Ampelanlage wird als verkehrsabhängige Einzelsteuerung mit
dem Steuerungsverfahren „Hauptrichtung Grün“ betrieben. Um eine höchstmögliche
Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu erreichen, ist eine sofortige
Grün-Signalisierung der Fußgängerüberwege der Nebenarme nur in den Schulzeiten
(7:15-8:15 Uhr und 11:00-13:30 Uhr) vorgesehen. In den übrigen Zeiträumen wird
auf Anforderung signalisiert. Eine ÖPNV-Vorrangschaltung ist hierbei
berücksichtigt.
Sollte es zum Ausfall der Ortsumgehung kommen, kann im Bedarfsfall die
noch implementierte koordinierte Steuerung mit den weiteren Ampelanlagen der
Ortsdurchfahrt wieder in Betrieb genommen werden.
Bewertung:
Wenn die Ampelanlage wie im Sachverhalt geschildert umprogrammiert
wird, bedeutet das verkehrstechnisch eine klare Privilegierung des
Fußgängerverkehrs. Eine solche ist grundsätzlich zu begrüßen.
Es sei jedoch daran erinnert, dass die Ortsdurchfahrt trotz ihrer
Entlastung durch die Ortsumgehung und ihrer Umwidmung in eine Gemeindestraße
auch weiterhin eine tragende Rolle für den motorisierten Individualverkehr
übernimmt. Die Umprogrammierung lässt insoweit einen verzögerten Verkehrsfluss
auf der Straße erwarten, der mit Rückstaus einherzugehen droht.
Es ist anzunehmen, dass seitens der Pkw-Fahrer sodann eine
Rückprogrammierung der Ampelanlage gefordert werden wird.
Finanzielle Auswirkungen:
1.000 € aus dem Unterhaltungsbudget für Straßen