Betreff
Antrag des SV DJK Grün-Weiß Nottuln 1919 e.V, eingegangen am 08.02.2019, zur Bedarfsanmeldung für eine leichtathletische Grundausstattung
Vorlage
059/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der der Vorlage beigefügte Antrag des SV DJK Grün-Weiß Nottuln 1919 e.V. wird abgelehnt.

Die als Anlage 2 beigefügten leichtathletischen Sportgeräte werden für die neue Sporthalle an der Rudolf-Harbig-Straße angeschafft, die dann gemeinsam von den Schulen und dem Sportverein genutzt werden können.

Der Sperrvermerk über 2.500 € wird aufgehoben und der Betrag zur Finanzierung der Zusatzausstattung im Bereich Leichtathletik eingesetzt. Der darüber hinaus gehende Betrag von rund 2.200 € wird aus dem Budget für die Ausstattung der neuen Sporthalle übernommen.


Sachverhalt:

Der Antrag des SV DJK Grün-Weiß Nottuln 1919 e.V. (SV DJK), eingegangen bei der Gemeindeverwaltung am 08.02.2019 zur Bedarfsanmeldung für eine leichtathletische Grundausstattung ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Dort wird Bezug genommen auf den Erstantrag, eingegangen am 18.10.2018, die beigefügte Bedarfsliste zur Sportgeräteausstattung 2019 – 2012 und den Beschluss des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vom 29.01.2019 (Vorlage Nr. 007/2019):

„Eine Bezuschussung des SV DJK Grün-Weiß Nottuln 1919 e.V. zur Ausstattung des Stadions mit einer leichtathletischen Grundausstattung laut der vorliegenden Bedarfsanmeldung kann zurzeit nicht erfolgen. Stattdessen wird ein Betrag von 2.500 € mit Sperrvermerk in 2019 für eine Projektförderung in Zusammenarbeit von Schule, OGS und Sportverein eingestellt.“

Seitens der Politik wurde gleichzeitig der Leichtathletikabteilung der Hinweis gegeben, dass ein konzeptioneller neuer Projektantrag unter Einbeziehung von Schule und OGS vom Sportverein gestellt werden könne.

Hierauf ging bei der Gemeindeverwaltung bereits am 08.02.2019 der oben genannte Antrag (Anlage Nr. 1) ein.

(Hinweis der Verwaltung:

Die Unterschrift von Frau Stange, Pippi-Langstrumpf e.V., wurde zwischenzeitlich zurückgezogen, da die Sportgeräte (auf einer zwischenzeitlich modifizierten Liste) nicht im Detail mit der OGS abgestimmt seien und nach Prüfung durch den Verein weder für deren AG-Angebote, noch für die der Grün-Weiß FSJler in der OGS genutzt werden könnten.

Bereits in der letzten Sitzung wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass zuvor bereits auch das Gymnasium als auch beide im Ortsteil Nottuln gelegenen Grundschulen die Nutzung aus schulischer Sicht verneint hatten.)

Am 17.04.2019 schließlich ging bei der Gemeindeverwaltung die schulfachliche Bewertung des Antrages aus Sicht der Liebfrauenschule, Schulleitung Herr Willenborg, ein. Demnach werde für den Leichtathletikbereich im Sportunterricht überwiegend das Außengelände der Schule genutzt. Interessant für die Nutzung durch die Schule wären ggfls. die Hochsprunglatte und die Stehauf-Trainingshürden. Außerdem kämen für die Nutzung in der Halle auch Medizinbälle und Hallenkugeln in Frage.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

Derzeit erfolgt die Zusammenstellung für die Anschaffung der mobilen Sportgeräte für den Neubau der Sporthalle an der Rudolf-Harbig-Straße. Auch unter Berücksichtigung der Hinweise der Schulen könnten diverse Sportgeräte für den Bereich Leichtathletik angeschafft werden, siehe Anlage 2. Hierbei handelt es sich dann um Geräte für den Hürdenlauf, den Kugelstoß sowie den Hochsprung. Die Kosten hierfür können derzeit auf 4.677 € beziffert werden.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Medizinbälle zur Standard-Hallen-Geräteausstattung gehören und somit in der Anlage nicht gesondert gelistet sind.

Mit der Ausstattung der Halle für die Leichtathletik wäre eine gemeinsame Nutzung durch Sportverein und Schulen gegeben. Es muss entschieden werden, ob die im Haushalt 2019 eingestellten Projektmittel in Höhe von 2.500 € zur Finanzierung herangezogen werden sollen. Die darüber hinaus gehenden Kosten wären aus dem Budget für die Einrichtung der Sporthalle aufzufangen.

Aufgrund der bereits erfolgten Beschlusslage im Rahmen der Haushaltsberatungen kann der Ausschuss über die Aufhebung des Sperrvermerkes entscheiden.  


Finanzielle Auswirkungen:

Zusatzausstattung Leichtathletik in Höhe von 4.677 €


Anlagen:

Antrag des SV DJK, eingegangen am 08.02.2019

Anlage 2 – Zusatzausstattung Leichtathletik