Beschlussvorschlag:
Der der Vorlage beigefügte Antrag des SV DJK Grün-Weiß Nottuln 1919 e.V. wird abgelehnt.
Die als Anlage 2 beigefügten leichtathletischen Sportgeräte werden für die neue Sporthalle an der Rudolf-Harbig-Straße angeschafft, die dann gemeinsam von den Schulen und dem Sportverein genutzt werden können.
Der Sperrvermerk über 2.500 € wird aufgehoben und der Betrag zur Finanzierung der Zusatzausstattung im Bereich Leichtathletik eingesetzt. Der darüber hinaus gehende Betrag von rund 2.200 € wird aus dem Budget für die Ausstattung der neuen Sporthalle übernommen.
Sachverhalt:
Der Antrag des SV DJK Grün-Weiß Nottuln 1919 e.V. (SV DJK), eingegangen bei der Gemeindeverwaltung am 08.02.2019 zur Bedarfsanmeldung für eine leichtathletische Grundausstattung ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Dort wird Bezug genommen auf den Erstantrag, eingegangen am 18.10.2018, die beigefügte Bedarfsliste zur Sportgeräteausstattung 2019 – 2012 und den Beschluss des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vom 29.01.2019 (Vorlage Nr. 007/2019):
„Eine Bezuschussung des SV DJK Grün-Weiß
Nottuln 1919 e.V. zur Ausstattung des Stadions mit einer leichtathletischen
Grundausstattung laut der vorliegenden Bedarfsanmeldung kann zurzeit nicht
erfolgen. Stattdessen wird ein Betrag von 2.500 € mit Sperrvermerk in 2019 für
eine Projektförderung in Zusammenarbeit von Schule, OGS und Sportverein
eingestellt.“
Seitens der Politik wurde gleichzeitig der
Leichtathletikabteilung der Hinweis gegeben, dass ein konzeptioneller neuer
Projektantrag unter Einbeziehung von Schule und OGS vom Sportverein gestellt
werden könne.
Hierauf ging bei der Gemeindeverwaltung
bereits am 08.02.2019 der oben genannte Antrag (Anlage Nr. 1) ein.
(Hinweis
der Verwaltung:
Die
Unterschrift von Frau Stange, Pippi-Langstrumpf e.V., wurde zwischenzeitlich
zurückgezogen, da die Sportgeräte (auf einer zwischenzeitlich modifizierten
Liste) nicht im Detail mit der OGS abgestimmt seien und nach Prüfung durch den
Verein weder für deren AG-Angebote, noch für die der Grün-Weiß FSJler in der OGS
genutzt werden könnten.
Bereits
in der letzten Sitzung wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass
zuvor bereits auch das Gymnasium als auch beide im Ortsteil Nottuln gelegenen
Grundschulen die Nutzung aus schulischer Sicht verneint hatten.)
Am 17.04.2019 schließlich ging bei der
Gemeindeverwaltung die schulfachliche Bewertung des Antrages aus Sicht der
Liebfrauenschule, Schulleitung Herr Willenborg, ein. Demnach werde für den
Leichtathletikbereich im Sportunterricht überwiegend das Außengelände der
Schule genutzt. Interessant für die Nutzung durch die Schule wären ggfls. die
Hochsprunglatte und die Stehauf-Trainingshürden. Außerdem kämen für die Nutzung
in der Halle auch Medizinbälle und Hallenkugeln in Frage.
Vorschlag der Verwaltung:
Derzeit erfolgt die Zusammenstellung für
die Anschaffung der mobilen Sportgeräte für den Neubau der Sporthalle an der
Rudolf-Harbig-Straße. Auch unter Berücksichtigung der Hinweise der Schulen
könnten diverse Sportgeräte für den Bereich Leichtathletik angeschafft werden,
siehe Anlage 2. Hierbei handelt es sich dann um Geräte für den Hürdenlauf, den
Kugelstoß sowie den Hochsprung. Die Kosten hierfür können derzeit auf 4.677 €
beziffert werden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass
Medizinbälle zur Standard-Hallen-Geräteausstattung gehören und somit in der
Anlage nicht gesondert gelistet sind.
Mit der Ausstattung der Halle für die
Leichtathletik wäre eine gemeinsame Nutzung durch Sportverein und Schulen
gegeben. Es muss entschieden werden, ob die im Haushalt 2019 eingestellten
Projektmittel in Höhe von 2.500 € zur Finanzierung herangezogen werden sollen.
Die darüber hinaus gehenden Kosten wären aus dem Budget für die Einrichtung der
Sporthalle aufzufangen.
Aufgrund der bereits erfolgten
Beschlusslage im Rahmen der Haushaltsberatungen kann der Ausschuss über die
Aufhebung des Sperrvermerkes entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Zusatzausstattung Leichtathletik in Höhe von 4.677 €
Anlagen:
Antrag des SV DJK, eingegangen am 08.02.2019
Anlage 2 – Zusatzausstattung Leichtathletik