Betreff
Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung der Friedensinitiative Nottuln vom 09.01.2019
Vorlage
057/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag der Friedensinitiative Nottuln:

Entsprechend dem als Anlage beigefügten Bürgerantrag wird die Bürgermeisterin gebeten, einen Brief an die Bundeskanzlerin zu schicken, wie bereits die Oberbürgermeister von Düsseldorf, Bonn und Köln und die Bürgermeister weiterer deutscher Städte dies in einem offenen Brief getan haben.

 

Beschlussergänzung der Gemeindeverwaltung:

Die Gemeinde Nottuln geht davon aus, dass die Unterbringung dieser Flüchtlinge im Rahmen ihrer bestehenden Kapazitäten erfolgen kann und dass insofern die allgemeinen Regeln der Refinanzierung von Flüchtlingskosten durch Bund und Land Anwendung finden.


Sachverhalt:

Der Antrag der Friedensinitiative Nottuln vom 09.01.2019 ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Es handelt sich um einen Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung, für den nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist. Zuvor sollte jedoch eine Vorberatung im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit stattfinden.

In diesem Sinne hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.03.2019, in der der Antrag bekannt gegeben wurde, auch einstimmig verwiesen.

Vertreter der Antragsteller sind zur Sitzung eingeladen, um den Antrag zu erläutern.

Die Friedensinitiative Nottuln hat ergänzend zum Antrag nachgereicht:

Das Schreiben u.a. der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.07.2018, auf dass im Antrag Bezug genommen wird (Anlage Nr. 2) und

einen Offenen Brief an die Bundeskanzlerin vom 03.04.2019 (Anlage Nr. 3)

Eine Beschlussfassung ergeht als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Hinweis der Verwaltung:

Der offene Brief laut Anlage 2 wurde von Nichtregierungsorganisationen (NGO´s) unterzeichnet, so auch von der Flüchtlingshilfe Nottuln.

Als Anlage Nr. 4 ist zudem ein Interview vom 08.08.2018 von Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel zu dem offenen Brief an die Bundeskanzlerin Merkel beigefügt. Zu der Frage, nach welchen Kriterien Flüchtlinge aufgenommen werden antwortete er: „Für die Unterbringung dieser Flüchtlinge nutzen wir bestehende Kapazitäten in Düsseldorf. Wir gehen davon aus, dass insofern die allgemeinen Regeln der Refinanzierung von Flüchtlingskosten durch Bund und Land Anwendung finden.“ Unter diesen Prämissen wäre aus Sicht der Verwaltungsleitung ebenso ein solcher offener Brief (Anlage 3) formulierbar, wohlwissend, dass durch die Aufnahme von Flüchtlingen nicht unerhebliche Kosten aus gemeindlichen Mitteln finanziert werden müssten.


Finanzielle Auswirkungen:

Die etwaigen Kosten können nicht beziffert werden.


Anlagen:

Bürgerantrag der Friedensinitiative Nottuln vom 29.01.2019

Brief u.a. der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.07.2018

Offener Brief an die Bundeskanzlerin vom 03.04.2019

Interview OB Geisel, Düsseldorf vom 08.08.2018