Betreff
Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster
Vorlage
056/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln ist Trägerin des Rupert-Neudeck-Gymnasiums. Die Auswirkungen einer dritten städtischen Gesamtschule auf die Zukunft dieser Schule werden als marginal und nicht als bestandsgefährdend angesehen. Insofern werden gegen die Errichtung aus Sicht des Schulträgers keine Bedenken erhoben.

Anzuregen ist hingegen die Beteiligung des Bistums Münster, welches als Schulträger die örtliche Liebfrauenschule in Form einer Sekundarschule betreibt.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14.03.2019, eingegangen am 28.03.2019, ersucht die Stadt Münster die Gemeinde Nottuln um eine erste Stellungnahme zum Vorhaben, eine dritte städtische Gesamtschule in Münster errichten zu wollen. Das Schreiben ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Im Rahmen der gesetzten Frist bis zum 05.04.2019 (!) wurde die ebenfalls der Vorlage beigefügte Stellungnahme der Schulverwaltung vom 02.04.2019 (Anlage Nr. 2) beigefügt. Diese erfolgte fristgerecht unter dem Vorbehalt der politischen Beratung und Beschlussfassung.

Gemäß § 3 a) Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln ist der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit entscheidend zuständig für Angelegenheiten der Schulorganisation, soweit der Schulträger dazu Entscheidungen treffen muss. Die Zuständigkeit des Ausschusses folgt auch aus Ziffer 3 der Vorschrift, die Aufstellung von Schulentwicklungsplänen betreffend.

Abschließend wird auf die Information der Stadt Münster hinsichtlich der Prüfung eines weiteren 4-zügigen Gymnasiums im Südosten der Stadt hingewiesen. Für diese schulorganisatorische Maßnahme lägen noch keine politischen Beschlüsse vor. Die förmliche Beteiligung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-


Anlagen:

  1. Schreiben der Stadt Münster vom 14.03.2019
  2. Schreiben der Gemeinde Nottuln vom 02.04.2019