Beschlussvorschlag:

Die vom Beirat für Kunst und Kultur empfehlenden Beschlüsse werden umgesetzt.


Sachverhalt:

Zu den von der Gemeinde Nottuln übernommenen freiwilligen Aufgaben zählt die Gewährleistung eines qualifizierten kulturellen Angebotes für ihre Bürgerinnen und Bürger.

Nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln können bei Projekten kulturelle Leistungen gefördert werden aus möglichst vielen künstlerischen Bereichen, z.B. der Darstellenden Kunst und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Medienbereiches, die ohne Fördermittel nicht möglich wären, für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind und

  • öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen, besondere Ausprägungen/ Leistungen der inhaltlichen Arbeit der kulturellen Träger und Beteiligten im jeweiligen Genre erwarten lassen, und die Vernetzung dieser Leistungen/ Träger untereinander fördern;

 

  • die die Alltagskultur (Leben, Wohnen und Arbeiten verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen) in ihrem kulturellen Zusammenhang als Bestandteil einer umfassenden Stadtkultur verdeutlichen (soziokulturelle Projekte);

 

  • Modellprojekte, die innovative Ansätze in der Kulturarbeit und der Zusammenarbeit aufweisen;

 

Hierbei muss das zu fördernde Projekt zumindest auch im Gemeindegebiet realisiert werden, bzw. einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben. Projekte von Künstlerinnen und Künstlern aus der Gemeinde sollen angemessen berücksichtigt werden.

 

Es wurden Anträge (siehe Anlage) eingereicht und am 12.04.2019 im Beirat für Kunst und Kultur beraten und empfehlend beschlossen.

 

Eine Übersicht der eingereichten Anträge, mit den jeweiligen Empfehlungen, liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es werden insgesamt 18.334,83 € an Projektfördermittel ausgezahlt. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2019 veranschlagt.


Anlagen:

Projektförderanträge

Übersicht Projektförderanträge