Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Nottuln-Nord wird im Verfahren nach § 13
BauGB mit dem Ziel eingeleitet, die OKFB-Höhen entsprechend der tatsächlichen
Verhältnisse zu ändern.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
Nr. 134 Nottuln-Nord setzt zur Steuerung der Höhenentwicklung insbesondere der
Gebäude OKFB-Höhen fest (Höhe der Oberkante des Fertigbodens). Im Zuge der
Straßenausbauplanung und den zurzeit laufenden Erschließungsarbeiten hat sich
gezeigt, dass diese nicht mit den tatsächlich am Ort gemessenen Höhen
korrespondieren.
Das kann zur Folge
haben, dass das Grundstücksniveau bei strenger Anwendung des Bebauungsplans
unterhalb des Straßenniveaus liegen muss bzw. müsste. Das wiederum ist aus Sicht
der Entwässerungsplanung dem Grunde nach zu vermeiden. Insoweit ist es das Ziel
des Änderungsverfahrens, dieses Missverhältnis zu beseitigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner
Personalaufwand und ggf. Vermessungskosten
Anlagen:
Anlage 1 –
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Nottuln-Nord