Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nottuln-Nord
Vorlage
045/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Nottuln-Nord wird im Verfahren nach § 13 BauGB mit dem Ziel eingeleitet, die OKFB-Höhen entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse zu ändern.

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 134 Nottuln-Nord setzt zur Steuerung der Höhenentwicklung insbesondere der Gebäude OKFB-Höhen fest (Höhe der Oberkante des Fertigbodens). Im Zuge der Straßenausbauplanung und den zurzeit laufenden Erschließungsarbeiten hat sich gezeigt, dass diese nicht mit den tatsächlich am Ort gemessenen Höhen korrespondieren.

 

Das kann zur Folge haben, dass das Grundstücksniveau bei strenger Anwendung des Bebauungsplans unterhalb des Straßenniveaus liegen muss bzw. müsste. Das wiederum ist aus Sicht der Entwässerungsplanung dem Grunde nach zu vermeiden. Insoweit ist es das Ziel des Änderungsverfahrens, dieses Missverhältnis zu beseitigen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Interner Personalaufwand und ggf. Vermessungskosten

 


Anlagen:

Anlage 1 – Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Nottuln-Nord