Aufhebung der Ratsbeschlüsse zu VL 157/2016 und 145/2017
Beschlussvorschlag:
Die vom Rat der Gemeinde Nottuln in den Sitzungen am 20.12.2016 und
19.09.2017 gefassten Beschlüsse zum barrierefreien Umbau der Aschebergschen
Kurie werden aufgehoben. Die damit in Verbindung stehenden Haushaltsmittel
werden nicht in den Haushalt 2019 eingestellt. Die bereits bewilligten Mittel
aus der Städtebauförderung werden nicht weiter verausgabt.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen hat in
seiner Sitzung vom 26.02.2019 beschlossen, den barrierefreien Umbau der
Aschebergschen Kurie in der mit VL 145/2017 beschlossenen Form nicht weiter zu
verfolgen.
Die Planungen, die Ausfluss aus dem Integrierten Handlungskonzept für
den Ortskern Nottuln 2025 sind, hatten insbesondere den Anbau eines Aufzugs
sowie die bauliche Verbindung der Aschebergschen Kurie mit der Stiftsmühle
durch eine gläserne Brücke zum Inhalt. Auf diesem Wege sollten beide Gebäude
und insbesondere der Ratssaal barrierefrei erschlossen werden.
Hintergrund der nunmehr geänderten politischen Auffassung und Bewertung
des inzwischen intensiv und umfangreich durch die Verwaltung vorbereiteten
Bauprojekts sei insbesondere der Kostenrahmen. Dieser wurde ebenfalls mit VL
145/2017 in Höhe von etwa 1.750.000 Euro bei bewilligten Fördermitteln von rund
950.000 Euro, die auf Grundlage von VL 157/2016 von der Verwaltung beantragt
wurden, beschlossen.
Politische Zielschiene sei nun, die Aschebergsche Kurie, die
Stiftsmühle, die Alte Amtmannei und den angedachten Neubau eines weiteren
Verwaltungsgebäudes integriert zu betrachten und insbesondere ein mindestens
diese vier Gebäude umfassendes Nutzungskonzept zu erarbeiten, bevor bauliche
Maßnahmen ergriffen werden. Dazu solle ein gesondertes Budget bereitgestellt
werden.
Dieser Einschätzung ist der Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung vom 27.02.2019 gefolgt und hat dem Rat empfohlen, 50.000 Euro für
Planungsleistungen im obigen Sinne zu bewilligen.
Bewertung:
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis, dass an dem bereits relativ weit
gediehenen Umbauprojekt, das zudem in intensiver Zusammenarbeit mit den
beteiligten Fachbehörden bereits weitreichend abgestimmt werden konnte, künftig
nicht festgehalten wird.
Nachvollziehbar ist indes, dass eine gelungene Ortskernentwicklung
notwendigerweise einen weiten Betrachtungswinkel einnehmen und
Gebäudestrukturen stets im städtebaulichen Kontext betrachten muss. Da dieser
Kontext wandelbar ist, muss auch seine Bearbeitung und Beplanung dynamisch
möglich sein.
Die Verwaltung weist jedoch deutlich darauf hin, dass ein alle o.g.
Gebäude umfassendes Nutzungskonzept in seiner Bearbeitung und Abstimmung sehr
viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Allem voran bedarf es dafür einer
detaillierten Analyse des Ist-Zustands, die ebenso wie die Planung idealerweise
durch ein externes Planungsbüro durchgeführt werden sollte. Da jedoch auch die
Betreuung von externen Planungsdienstleistern wegen des regelmäßig hohen
Abstimmungsbedarfs personalintensiv ist, sei bereits jetzt darauf hingewiesen,
dass durch die Abkehr von den bereits vorhandenen Planungen hin zu einer
vollständigen Neuplanung ein weiteres Großprojekt angegangen wird. Je nach
Priorisierung der Verfahren in der Gemeindeverwaltung werden andere Projekte
(z.B. Umsetzung DIEK Darup, Erstellung eines DIEK für einen weiteren Ortsteil,
barrierefreier Umbau des Ortskerns, Bearbeitung von Bauleitplanverfahren,
Fertigung von Vertragsentwürfen für Maßnahmen nach dem KAG NRW u.v.m.), in der
Zwischenzeit nur mit verminderter Arbeitsleistung bearbeitet werden können bzw.
ruhen müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die bislang verausgabten finanziellen Mittel in der betreffenden
Angelegenheit belaufen sich auf etwa 50.000 Euro, die zu 60 Prozent gefördert
worden sind. Die weiteren finanziellen Auswirkungen stehen in Abhängigkeit von
etwaigen Rückzahlungsforderungen des Fördermittelgebers.
Anlagen:
Anlage 1 – Inhaltsähnlicher Antrag der UBG