Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2018/2019
Vorlage
023/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 10.051.545,15 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2019 bis 2022 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) zu, der gemeindliche Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vorsieht. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2018 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 10.051.545,15 € in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Die Zusammensetzung ist der Anlage 1 „Ermächtigungsübertragungen 2018/2019“ zu entnehmen. Diese Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen ist im Wesentlichen auf folgende Projekte zurückzuführen:

 

1. Projekte aus dem Bereich Sportförderung:

Neubau Sporthalle Rudolf-Harbig-Str. inkl. Einrichtung        rd. 3,6 Mio. €

Dach- und Deckensanierung Turnhalle Appelhülsen            rd. 0,6 Mio. €

Auszahlungen Sportstättenkonzept                                 rd. 1,2 Mio. €

Gesamt Sportförderung                                           rd. 5,4 Mio. €

Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Haushaltsjahr 2019 bereitzustellenden Finanzmittel für die Sportförderung 54% der Ermächtigungsübertragungen ausmachen.

2. Straßenbauprojekte

Erschließung Baugebiet Nottuln Nord                              1,1 Mio. €

Gemeindeanteil Regenwasserkanal Nottuln Nord               0,6 Mio. €

Grün- und Ausgleichsflächen Nottuln Nord                        0,2 Mio. €

Straßenbau Industriestr. Appelhülsen                              0,8 Mio. €

Gesamt Verkehrsflächen                                                    2,7 Mio. €

Die Investitionen in den Straßenbau betragen rund 27% der Ermächtigungsübertragungen.

3. Projekt aus dem Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe:

Zuschuss neue DRK-Kita „Weltentdecker“ in Nottuln           0,2 Mio. €

Zuschuss Bonifatius-Kita in Schapdetten                          0,2 Mio. €

Gesamt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe                 0,4 Mio. €

Der weitere Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen spielt zurzeit neben der Sportförderung eine wesentliche Rolle. Die Zahlungen der Zuschüsse an die Träger sind noch nicht abgerechnet worden und stellen 4% der Ermächtigungsübertragungen dar.

 

Die drei Bereiche Sportförderung, Straßenbau und Kitas umfassen somit rund 8,5 Mio. € bzw. 85% an der Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen.

 

Nachrichtlich werden in der Anlage 1 auch Einzahlungen ausgewiesen: aus den Straßenbauprojekten (Nottuln Nord, Hanhoff, Industriestr. Appelhülsen) werden im Jahr 2019 neben den Auszahlungen für die Baumaßnahmen auch Einzahlungen aus Erschließungs- und KAG-Beiträgen in Höhe von 2,3 Mio. € erzielt werden können, die den Investitionssaldo positiv beeinflussen.

Der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage sind die Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf die liquiden Mittel bis zum Jahr 2022 zu entnehmen. Die Änderungsliste (Vorlage 024/2019), die zunächst nur den vorläufigen Stand der Haushaltsberatungen beinhaltet, wirkt sich mit rd. 1,0 Mio. € positiv auf die Ergebnis- und Finanzsituation der Gemeinde Nottuln aus. Die weiteren Haushaltsberatungen sind allerdings noch abzuwarten. Ausgehend von dem Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2019 in Höhe von 7.074.982,- €, der Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Haushaltsjahres 2019 sowie den Änderungen auf die Finanzsituation durch die Ermächtigungsübertragungen, Erschließungsbeiträge, Kreditaufnahmen und Haushaltsberatungen könnte sich der Endbestand zum 31.12.2019 auf rd. 3,6 Mio. € belaufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragungen der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2018 in das Haushaltsjahr 2019 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 10.051.545,15 €. Zum 01.01.2019 beträgt der Anfangsbestand der liquiden Mittel 7.074.982,- €. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2019 mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres (gem. HHP-Entwurf 2019 = -3.279.162,- €), den Erschließungsbeiträgen, Kreditaufnahmen und den Maßnahmen aus der vorläufigen Änderungsliste (Vorlage 024/2019) auf 3.593.437 € reduzieren (siehe Anlage 2 dieser Vorlage).


Anlagen:

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2018/2019

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen 2018/2019