Beschlussvorschlag:
Die mit dem Haushaltsplan 2019 vorgelegten Stellenpläne sind angepasst worden. Die Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten werden gemäß Anlagen 1 und 2 beschlossen.
Sachverhalt:
- Veränderungen im Stellenplan
In der nicht öffentlichen Sitzungsvorlage 022/2019 sind die Änderungen
im Stellenplan 2019 gegenüber dem Vorjahr – ggf. unter Angabe der jeweiligen
Stelleninhaber/innen (m/w/d) – dargestellt worden.
Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt werden, dass neben der Umsetzung
der Ergebnisse verschiedener Stellenbewertungsverfahren auch folgende
Stellenausweitungen vorgenommen werden sollen:
1. Neueinrichtung
einer Stelle im Bereich Automatische Datenverarbeitung (Entgeltgruppe 10 TVöD)
2. Neueinrichtung einer
Stelle im Bereich Bürgerservice (Entgeltgruppe 6 TVöD)
3. Neueinrichtung
einer Stelle im Bereich Ordnungswesen (Entgeltgruppe 6 TVöD). Die Stelle wird
durch den Wegfall einer anderen Stelle aus dem Bereich Ordnungswesen
kompensiert.
4. Neueinrichtung
einer Stelle „Rechtsangelegenheiten“ und „Fachbereichsleitung“ (A 14 LBesG NRW/Entgeltgruppe 14 TVöD). Die Stelle wird
durch den Wegfall einer gleichwertigen Stelle kompensiert.
5. Aufstockung
einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle im Finanzzentrum Baumberge (Entgeltgruppe
8 TVöD).
6. Neueinrichtung
einer Stelle im Finanzzentrum Baumberge (Entgeltgruppe 9a TVöD)
Insbesondere durch die Stellenausweitungen
der Ziffern 2, 3, 5 und 6 soll die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit erhalten,
qualifizierte Fachkräfte einzustellen und dauerhaft zu beschäftigen.
Die Personalkosten der Stellenausweitungen
5 und 6 werden teilweise durch die, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung, getroffene Kostenteilung als Sachkosten durch die Gemeinde
Havixbeck erstattet.
Im Ergebnis wird ein unabweisbarer
Stellenmehrbedarf von 3,49 Stellen gesehen, der im Rahmen der
Personalkostenplanung kalkuliert wurde.
Zur Nachwuchskräfteförderung soll eine neue
Stelle (Entgeltgruppe 5 TVöD) eingerichtet werden (Demografie-Ausgleich).
- Personalkostenentwicklung
Grundsätzlich werden die
Personalaufwendungen für jedes Haushaltsjahr neu kalkuliert. Die
Veranschlagung der Personal- und Versorgungsaufwendungen basiert im
Wesentlichen auf einer personenscharfen Kalkulation der Bedarfe unter Berücksichtigung
der jeweiligen besoldungs- bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen. Planbare
Stellenwechsel und Vakanzen werden eingeplant. Grundlage hierfür sind zwei verschiedene Instrumente, der Stellenplan
und der Stellenbesetzungsplan/ Arbeitsverteilungsplan.
Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt
ein rechtsverbindliches SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für
Anzahl und Wertigkeit von Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über
die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche
beizufügen (Stellenübersicht).
Der
Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan ist eine nach Fachbereichen
sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung der SOLL-Stellen aus dem
Stellenplan.
Im Rahmen der Kalkulation der
Personalaufwendungen werden immer nur die Stellen aus dem Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan
kalkuliert. Somit werden immer nur die Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die
auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden, nicht
aber z.B. die sich in Elternzeit befindlichen Beschäftigten oder die Kosten für
Vollzeitstellen, die nur teilweise besetzt sind.
Eine Verringerung der kalkulierten
Personalaufwendungen durch Nichtberücksichtigung der unbesetzten Stellen/
Stellenanteile ist damit nicht möglich, da die Kalkulation sich an den
tatsächlich besetzten Stellen (IST-Zahlen) orientiert.
Die Personalaufwendungen haben sind
gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 um rund
T € 312 erhöht. Die Mehrkosten entstehen im
Wesentlichen durch die Berücksichtigung von unbeeinflussbaren Mehrbedarfen,
insbesondere aufgrund von Tarif- und Besoldungsentwicklung sowie unabdingbare
Stellenausweitungen.
In den Verhandlungen zum Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten des
Bundes und der Kommunen (TVöD) haben sich die Tarifparteien auf eine Laufzeit
von 30 Monaten vom 01.03.2018 bis 31.08.2020 geeinigt. Die Vereinbarung sieht
individuelle Erhöhungsbeträge pro Entgeltgruppe und –stufe in folgenden
Schritten vor:
· 01.03.2018:
mindestens 2,85 % / höchstens 5,70 %
· 01.04.2019:
mindestens 2,81 % / höchstens 5,39 %
· 01.03.2020:
mindestens 0,96 % / höchstens 1,81 %.
Die Kalkulation zur Haushaltsplanung 2018 berücksichtigte eine
geringere Steigerung der TVöD basierten Personalaufwendungen als in den
Tarifverhandlungen tatsächlich vereinbart wurde (angenommene Tarifsteigerung
2,4 %). Diese Vorbelastung wirkt sich in der Folge zusätzlich basiserhöhend auf
die Ansätze 2019 aus.
Die Landesregierung NRW orientiert sich bzgl. der Besoldung der
Beamtinnen und Beamten in der Regel am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L). Die aktuelle Tarifvereinbarung ist zum 31.12.2018 ausgelaufen.
Mit Blick auf die aktuellen Verhandlungsergebnisse zum TVöD und unter Annahme
einer zeit- und inhaltsgleichen Anpassung der Besoldungstabellen an die
Verhandlungsergebnisse zum TV-L wird im Haushaltsplanentwurf 2019 eine
Steigerung der Dienstbezüge gegenüber dem Vorjahr berücksichtigt.
Die Neue Entgeltordnung zum TVöD (Neue EGO) wurde zum 01.01.2017 auf
kommunaler Ebene eingeführt. Festzustellen ist, dass die Neue EGO in einigen
Bereichen durch zu starre Regelungen (z.B. bzgl. der Ausbildungs- und
Prüfungspflichten) der externen Personalgewinnung und internen Personalentwicklung
nicht dienlich ist. Sie trägt nur bedingt dazu bei, die bestehenden Schwierigkeiten
des öffentlichen Dienstes zu mildern, qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu
gewinnen sowie den Auswirkungen des demographischen Wandels entgegenzuwirken.
Als Anlagen 1 und 2 sind die, gegenüber den
mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegten Stellenplänen, geänderten Stellenpläne
für die Beamten und Beschäftigten beigefügt. Die Änderungen sind in den Anlagen
im Fettdruck/grau hinterlegt dargestellt.
- Pensions- und Beihilferückstellungen
Die Basis für die Berechnung der Pensions-
und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen
Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der
Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2019 – 2022 vorgenommen.
Die Mehrbedarfe bei den
Versorgungszahlungen und Pensionsrückstellungen sind ebenfalls insbesondere auf
die anstehende Besoldungssteigerung zurückzuführen.
a. Versorgungsempfänger
In
den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die Rückstellungen und zum anderen
die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen enthalten. Insgesamt ist eine negative
Veränderung von 56 T€ zu verzeichnen.
Grundsätzlich ist der Bereich
der Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistischen
Werten die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamtinnen und
Beamten sowie der Pensionäre
zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven
Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.
b. Aktive Beamtinnen und Beamten
Für die aktiven Beamtinnen und Beamten sind die Anpassungen unter den
Personalaufwendungen auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalaufwendung des Haushaltsjahres 2019 sind mit 5.755.828 € kalkuliert.
Für Versorgungsaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 620.594 € eingeplant.
Anlagen:
Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet
Anlage 2 – Stellenplan Teil B. Beschäftigte – vollzeitverrechnet