Beschlussvorschlag:

Die mit dem Haushaltsplan 2019 vorgelegten Stellenpläne sind angepasst worden. Die Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten werden gemäß Anlagen 1 und 2 beschlossen.


Sachverhalt:

  1. Veränderungen im Stellenplan

In der nicht öffentlichen Sitzungsvorlage 022/2019 sind die Änderungen im Stellenplan 2019 gegenüber dem Vorjahr – ggf. unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber/innen (m/w/d) – dargestellt worden.

Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt werden, dass neben der Umsetzung der Ergebnisse verschiedener Stellenbewertungsverfahren auch folgende Stellenausweitungen vorgenommen werden sollen:

1.       Neueinrichtung einer Stelle im Bereich Automatische Datenverarbeitung (Entgeltgruppe 10 TVöD)

2.       Neueinrichtung einer Stelle im Bereich Bürgerservice (Entgeltgruppe 6 TVöD)

3.       Neueinrichtung einer Stelle im Bereich Ordnungswesen (Entgeltgruppe 6 TVöD). Die Stelle wird durch den Wegfall einer anderen Stelle aus dem Bereich Ordnungswesen kompensiert.

4.       Neueinrichtung einer Stelle „Rechtsangelegenheiten“ und „Fachbereichsleitung“ (A 14 LBesG NRW/Entgeltgruppe 14 TVöD). Die Stelle wird durch den Wegfall einer gleichwertigen Stelle kompensiert.

5.       Aufstockung einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle im Finanzzentrum Baumberge (Entgeltgruppe 8 TVöD).

6.       Neueinrichtung einer Stelle im Finanzzentrum Baumberge (Entgeltgruppe 9a TVöD)

Insbesondere durch die Stellenausweitungen der Ziffern 2, 3, 5 und 6 soll die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit erhalten, qualifizierte Fachkräfte einzustellen und dauerhaft zu beschäftigen.

Die Personalkosten der Stellenausweitungen 5 und 6 werden teilweise durch die, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, getroffene Kostenteilung als Sachkosten durch die Gemeinde Havixbeck erstattet.

Im Ergebnis wird ein unabweisbarer Stellenmehrbedarf von 3,49 Stellen gesehen, der im Rahmen der Personalkostenplanung kalkuliert wurde.

Zur Nachwuchskräfteförderung soll eine neue Stelle (Entgeltgruppe 5 TVöD) eingerichtet werden (Demografie-Ausgleich).

 

  1. Personalkostenentwicklung

Grundsätzlich werden die Personalaufwendungen für jedes Haushaltsjahr neu kalkuliert. Die Veranschlagung der Personal- und Versorgungsaufwendungen basiert im Wesentlichen auf einer personenscharfen Kalkulation der Bedarfe unter Berücksichtigung der jeweiligen besoldungs- bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen. Planbare Stellenwechsel und Vakanzen werden eingeplant. Grundlage hierfür sind zwei verschiedene Instrumente, der Stellenplan und der Stellenbesetzungsplan/ Arbeitsverteilungsplan.

 

Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt ein rechtsverbindliches SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für Anzahl und Wertigkeit von Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche beizufügen (Stellenübersicht).

 

Der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan ist eine nach Fachbereichen sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung der SOLL-Stellen aus dem Stellenplan.

 

Im Rahmen der Kalkulation der Personalaufwendungen werden immer nur die Stellen aus dem Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan kalkuliert. Somit werden immer nur die Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit befindlichen Beschäftigten oder die Kosten für Vollzeitstellen, die nur teilweise besetzt sind.

 

Eine Verringerung der kalkulierten Personalaufwendungen durch Nichtberücksichtigung der unbesetzten Stellen/ Stellenanteile ist damit nicht möglich, da die Kalkulation sich an den tatsächlich besetzten Stellen (IST-Zahlen) orientiert.

 

Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 um rund

T € 312 erhöht. Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen durch die Berücksichtigung von unbeeinflussbaren Mehrbedarfen, insbesondere aufgrund von Tarif- und Besoldungsentwicklung sowie unabdingbare Stellenausweitungen.

 

In den Verhandlungen zum Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen (TVöD) haben sich die Tarifparteien auf eine Laufzeit von 30 Monaten vom 01.03.2018 bis 31.08.2020 geeinigt. Die Vereinbarung sieht individuelle Erhöhungsbeträge pro Entgeltgruppe und –stufe in folgenden Schritten vor:

 

·       01.03.2018: mindestens 2,85 % / höchstens 5,70 %

·       01.04.2019: mindestens 2,81 % / höchstens 5,39 %

·       01.03.2020: mindestens 0,96 % / höchstens 1,81 %.

 

Die Kalkulation zur Haushaltsplanung 2018 berücksichtigte eine geringere Steigerung der TVöD basierten Personalaufwendungen als in den Tarifverhandlungen tatsächlich vereinbart wurde (angenommene Tarifsteigerung 2,4 %). Diese Vorbelastung wirkt sich in der Folge zusätzlich basiserhöhend auf die Ansätze 2019 aus.

 

Die Landesregierung NRW orientiert sich bzgl. der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in der Regel am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die aktuelle Tarifvereinbarung ist zum 31.12.2018 ausgelaufen. Mit Blick auf die aktuellen Verhandlungsergebnisse zum TVöD und unter Annahme einer zeit- und inhaltsgleichen Anpassung der Besoldungstabellen an die Verhandlungsergebnisse zum TV-L wird im Haushaltsplanentwurf 2019 eine Steigerung der Dienstbezüge gegenüber dem Vorjahr berücksichtigt.

 

Die Neue Entgeltordnung zum TVöD (Neue EGO) wurde zum 01.01.2017 auf kommunaler Ebene eingeführt. Festzustellen ist, dass die Neue EGO in einigen Bereichen durch zu starre Regelungen (z.B. bzgl. der Ausbildungs- und Prüfungspflichten) der externen Personalgewinnung und internen Personalentwicklung nicht dienlich ist. Sie trägt nur bedingt dazu bei, die bestehenden Schwierigkeiten des öffentlichen Dienstes zu mildern, qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu gewinnen sowie den Auswirkungen des demographischen Wandels entgegenzuwirken.

 

Als Anlagen 1 und 2 sind die, gegenüber den mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegten Stellenplänen, geänderten Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten beigefügt. Die Änderungen sind in den Anlagen im Fettdruck/grau hinterlegt dargestellt.

 

      

  1. Pensions- und Beihilferückstellungen

Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2019 – 2022 vorgenommen.

 

Die Mehrbedarfe bei den Versorgungszahlungen und Pensionsrückstellungen sind ebenfalls insbesondere auf die anstehende Besoldungssteigerung zurückzuführen.

 

a.      Versorgungsempfänger

In den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die Rückstellungen und zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen enthalten. Insgesamt ist eine negative Veränderung von 56 T€ zu verzeichnen.

 

Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistischen Werten die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Pensionäre zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.

 

b.     Aktive Beamtinnen und Beamten

Für die aktiven Beamtinnen und Beamten sind die Anpassungen unter den Personalaufwendungen auszuweisen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalaufwendung des Haushaltsjahres 2019 sind mit 5.755.828 € kalkuliert.

Für Versorgungsaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 620.594 € eingeplant.


Anlagen:

Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet

Anlage 2 – Stellenplan Teil B. Beschäftigte – vollzeitverrechnet