Hier: Fahrrad-Querung am Kreisverkehr
Beschlussvorschlag:
Es wird beantragt:
Aufgemalte Fahrräder an verschiedenen Stellen im Ort, wo es keine gut
ausgebauten und
damit nutzungspflichtigen Radwege gibt, auf den Fahrbahnen anzubringen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Der Gemeinde Nottuln ist am 11.11.2018 ein Antrag mit obenstehendem
Inhalt zugegangen (siehe im Einzelnen Anlage 1).
Bewertung:
Die Antragstellerin bemängelt die Führung des Radverkehrs im Bereich
des Kreisverkehrs Appelhülsener Straße/Oststraße, die in ihrem heutigen Verlauf
und mit ihrer jetzigen Beschilderung der verkehrsrechtlichen Anordnung der
Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld entspricht.
Inzwischen fand ein Vor-Ort-Termin im Beisein der
Straßenverkehrsbehörde, der Kreispolizeibehörde und der Gemeinde Nottuln statt.
Nunmehr ist vorgesehen, eine verkehrsrechtlich eindeutigere Beschilderung
anzubringen und den Verkehrsraum für Radfahrer am Abzweig Appelhülsener
Straße/Oststraße auf 2,50m aufzuweiten. Das ermöglicht insbesondere auch den
Begegnungsverkehr. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 2.000
Euro und werden durch das Straßenunterhaltungsbudget der Gemeinde Nottuln
gedeckt.
Im Übrigen begehrt der Antrag das Auftragen von Radfahrerpiktogrammen
auf verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet, um zu signalisieren, dass der
Radverkehr dort auf der Straße geführt wird. Dazu sei daran erinnert, dass ein
solches Piktogramm nur dann auf der Fahrbahn angebracht werden kann bzw. darf,
wenn
1.
im
Falle eines vorhandenen separaten Radwegs die Radwegebenutzungspflicht
aufgehoben ist,
2.
der
Straßenquerschnitt die parallele Führung von Auto- und Radverkehr überhaupt
ermöglicht (vgl. dazu etwa die RASt 06) und ein entsprechender
Radfahrerstreifen oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert ist,
3.
die
Straßenverkehrsbehörde in Anwendung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen
eine entsprechende Anordnung trifft.
Bereits deshalb ist eine Markierung wie beantragt nicht ohne Weiteres
möglich und auch nicht zulässig.
Die Verwaltung nimmt die Anregungen der Antragstellerin jedoch zur
Kenntnis und bezieht diese in ihre Überlegungen mit ein, sobald sie selbst als
Straßenbaulastträger tätig wird.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag Fahrradquerung Kreisverkehr