Betreff
Antrag nach § 24 GO NRW
Hier: Fahrrad-Querung am Kreisverkehr
Vorlage
018/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird beantragt:

Aufgemalte Fahrräder an verschiedenen Stellen im Ort, wo es keine gut ausgebauten und

damit nutzungspflichtigen Radwege gibt, auf den Fahrbahnen anzubringen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Der Gemeinde Nottuln ist am 11.11.2018 ein Antrag mit obenstehendem Inhalt zugegangen (siehe im Einzelnen Anlage 1).

 

Bewertung:

Die Antragstellerin bemängelt die Führung des Radverkehrs im Bereich des Kreisverkehrs Appelhülsener Straße/Oststraße, die in ihrem heutigen Verlauf und mit ihrer jetzigen Beschilderung der verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld entspricht.

Inzwischen fand ein Vor-Ort-Termin im Beisein der Straßenverkehrsbehörde, der Kreispolizeibehörde und der Gemeinde Nottuln statt. Nunmehr ist vorgesehen, eine verkehrsrechtlich eindeutigere Beschilderung anzubringen und den Verkehrsraum für Radfahrer am Abzweig Appelhülsener Straße/Oststraße auf 2,50m aufzuweiten. Das ermöglicht insbesondere auch den Begegnungsverkehr. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 2.000 Euro und werden durch das Straßenunterhaltungsbudget der Gemeinde Nottuln gedeckt.

 

Im Übrigen begehrt der Antrag das Auftragen von Radfahrerpiktogrammen auf verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet, um zu signalisieren, dass der Radverkehr dort auf der Straße geführt wird. Dazu sei daran erinnert, dass ein solches Piktogramm nur dann auf der Fahrbahn angebracht werden kann bzw. darf, wenn

 

1.    im Falle eines vorhandenen separaten Radwegs die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben ist,

2.    der Straßenquerschnitt die parallele Führung von Auto- und Radverkehr überhaupt ermöglicht (vgl. dazu etwa die RASt 06) und ein entsprechender Radfahrerstreifen oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert ist,

3.    die Straßenverkehrsbehörde in Anwendung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen eine entsprechende Anordnung trifft.

 

Bereits deshalb ist eine Markierung wie beantragt nicht ohne Weiteres möglich und auch nicht zulässig.

Die Verwaltung nimmt die Anregungen der Antragstellerin jedoch zur Kenntnis und bezieht diese in ihre Überlegungen mit ein, sobald sie selbst als Straßenbaulastträger tätig wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag Fahrradquerung Kreisverkehr