Betreff
Antrag auf einen Kunstrasenplatz vom Sportverein Borussia Darup 1924 e.V. vom 22.11.2018 bzw. 14.01.2019
Vorlage
015/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Eine Finanzierung bzw. Zuschussgewährung für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes aus dem im Jahr 2018 beschlossenen Sportstättenbudget scheidet aus.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.11.2018 beantragte der Vorstand von S.V. Borussia Darup die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportgelände am Südfeldweg 6. Bzgl. des Antrages erfolgte am 18.12.2018 ein Gespräch mit den Vorsitzenden sowie dem Geschäftsführer des Sportvereines und der Vorlagenerstellerin. Im Nachgang zu dem Gespräch konkretisierte der Sportverein sein Anliegen mit Schreiben vom 14.01.2019. Demnach besteht der Wunsch, den Bau im laufenden Jahr zu starten. Die Gesamtkosten werden mit 600 T€ angegeben.

 

Hinweise der Verwaltung:

Im Rahmen des Sportstättenkonzeptes wurde der Umbau des Aschenplatzes in einen Kunstrasenplatz in Darup bereits gelistet. In der Gesamtliste der vier großen Mehrspartenvereine ist der Kunstrasenplatz für Darup mit der Priorität 3 ausgewiesen.

 

Für die Umsetzung des Sportstättenkonzeptes wurde im Haushaltsjahr 2018 eine investives Budget von 1,2 Mio. € zur Verfügung gestellt. Aus diesem Budget sind laut Ratsbeschlüssen ein Zuschuss an Fortuna Schapdetten für die Errichtung des Bogensportplatzes (23 T€) sowie ein Zuschuss für Arminia Appelhülsen für die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz (500 T€ sowie 50 T€ mit Sperrvermerk) beschlossen worden. Als weitere Maßnahme aus dem Sportstättenbudget steht die grundlegende Sanierung des alten Kunstrasenplatzes in Nottuln auf der Agenda. Entsprechende Gespräche zwecks konkreter Antragsstellung durch Grün-Weiß Nottuln sind mit der Verwaltung bereits aufgenommen worden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Antrag Investitionsbedarf von rund 600 T€, der bislang nicht im Haushaltsentwurf enthalten ist.

 


Anlagen:

Anträge von S.V. Borussia Darup 1924 e.V. vom 22.11.2018 sowie 14.01.2019.