Betreff
Kulturworkshop
Vorlage
014/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kulturarbeit in Nottuln organisatorisch und personell neu auszurichten.

Anschließend erfolgt die Initiierung und laufende Fortführung eines strategischen Kulturentwicklungsprozesses. 


Sachverhalt:

Das Thema Kultur- und Musik ist seit zwei Jahren verstärkt in den Fokus der politischen Beratungen getreten. Zum einen wurden die Fördermittel für kulturelle Veranstaltung erhöht sowie ein Beirat für Kunst und Kultur installiert und zum anderen hat die im Bereich musikalische Bildung tätig Musikagentur Nottuln e.V. ihre  Arbeit eingestellt. Die Aufgaben des Vereins, die Vermietung von Räumlichkeiten an Musiklehrer/innen, hat die Gemeindeverwaltung vorübergehend wieder übernommen.

Der Gemeinderat hat am 03.07.2018, Vorlage 090/2018, u.a. folgendes beschlossen:

Verwaltung, Politik und Ehrenamtliche entwickeln möglichst bis spätestens zur letzten Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit 2019 eine Perspektive für die zukünftige Kultur- und Musikarbeit in der Gemeinde Nottuln.

Im Rahmen der Ausschusssitzung am 20.11.2018 hat Unterzeichnerin unter Mitteilungen ausführlich über ein Vorgespräch mit Herrn Sebastian vom Kulturbüro Münsterland, Frau Dr. Freigang von der LWL-Kulturabteilung und vier Vertreter/innen des Ausschusses über den derzeitigen Planungsstand des angedachten Kulturworkshops informiert. Aufgrund der Komplexität des Themas Musik- und Kulturarbeit wurde zudem darüber unterrichtet, dass sich für die Durchführung eines Workshops eine externe Unterstützung eingeholt werden soll. Auch ist bereits der Hinweis gemacht worden, dass der Terminplan („letzte Sitzung FSBF-Ausschuss 2019“) nicht eingehalten werden könnte und somit eine Verlängerung der Raumvergabe durch die Gemeindeverwaltung verlängert werden müsste.

Nach der Fachausschusssitzung im November sind an drei in dem Bereich Kulturentwicklungsprozesse tätige Unternehmen Anfragen zur Unterstützung des Nottulner Prozesses gerichtet worden. Alle drei Unternehmen haben bis zur gesetzten Frist am 15.01.2019 ein Angebot vorgelegt.

Wie auch schon von Frau Dr. Freigang ist nun auch von einem Unternehmen der Verweis auf die sog. Kulturagenda Westfalen erfolgt:

Die Kulturagenda Westfalen: ein Kommunikationsprozess

Die Kulturagenda Westfalen ist ein Kommunikationsprozess, in dem möglichst viele Kulturakteure – Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Kulturanbieter, Vereine, Verbände und Netzwerke, Verantwortliche in Politik und Verwaltung, Kulturförderer und -partner und Kulturinteressierte in ganz Westfalen-Lippe – eine gemeinsame Zukunftsorientierung und konkrete Ziele für die Entwicklung von Kunst und Kultur in ihrer Kommune und der Region erarbeiten. Die Kulturagenda zielt darauf, Kommunikation, Kooperation und Vernetzung voranzutreiben und den gesellschaftlichen Stellenwert von Kultur zu verbessern.

Der Prozess und seine Ergebnisse sind ein offenes Angebot zur Beteiligung an alle Kulturakteure, wodurch sie sowohl für ihre eigenen Anliegen profitieren als auch die Kulturlandschaft Westfalen-Lippe insgesamt stärken.

Der Prozess konkurriert nicht mit anderen Kulturentwicklungen in der Region, versucht aber Synergien herzustellen, zu nutzen und zu befördern.

 

Fundstelle: https://kulturkontakt-westfalen.de/informieren/kulturagenda-westfalen/

 

Da es bei dem politischen Auftrag nicht nur um eine Lösung für „Musikunterricht in Nottuln“ geht, sondern der gesamte Bereich Musik und Kultur berücksichtigt werden soll, scheint dass eine strategische Kulturentwicklungsplanung z.B. im Sinne der Kulturagenda Westfalen der richtige Ansatzpunkt zu sein. Sollte ein solcher auf Dauer angelegte Prozess der Nottulner Weg sein, so müssten zunächst innerhalb der Gemeindeverwaltung entsprechende organisatorische und personelle Weichenstellungen erfolgen. Nur so kann ein Start sowie die kontinuierliche Betreuung des Prozesses gewährleistet werden.

Nach derzeitiger Einschätzung könnte zum Herbst 2019 eine personelle Neuausrichtung für den Bereich Kultur abgeschlossen sein und eine entsprechende Stellenbesetzung erfolgen, so dass voraussichtlich im Frühjahr 2020 eine Auftaktveranstaltung für eine strategische Kulturentwicklungsplanung stattfinden könnte.

Diese zeitliche Verschiebung würde die Situation für die Musiklehrenden nicht verändern, wenn die Gemeindeverwaltung weiterhin die Räumlichkeiten zu den derzeitigen Konditionen vermietet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Können derzeit noch nicht beziffert werden.