Gemarkung Appelhülsen, Flur 17, Flurstücke 76, 311, 312, 314, 566, 567
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139
"Appelhülsen südlich des Sportplatzes“ mit dem Ziel, ein Wohngebiet zu
entwickeln, wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den o.g.
Bereich wieder aufgenommen bzw. erneut eingeleitet.
hier:
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 12.04.2013 wurde der
Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gefasst. Nach in
Augenscheinnahme der Akten hat das Verfahren bereits vor der Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grund von wechselnden
Eigentumsverhältnissen geruht, sodass eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattgefunden hat. Der Bebauungsplan soll im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
aufgestellt werden.
Nach aktuellem Sachstand ist die
Vermarktung der Bauplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung
Hellersiedlung“ auf große Nachfrage gestoßen, sodass von weiterem Bedarf
auszugehen ist. Zudem wird eine Nachverdichtung von den Eigentümern im
Geltungsbereich des Bebauungsplans (siehe Anlage 1) verfolgt, sodass eine
Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Antrag angestrebt wird (siehe Anlage 2).
Bewertung:
Aus hiesiger Sicht erscheint es geboten,
dem Antrag zunächst zu folgen.
Der Entwurf aus dem Jahr 2015 wird nun
jedoch städtebaulich überarbeitet und an die geltenden Rechtsvorschriften
angepasst. Es wird eine Bebauung bestehend aus Mehrfamilienhäusern,
Doppelhäusern sowie Einfamilienhäusern angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die entstehenden Kosten tragen die
Antragsteller gem. Vorlage 038/2014.
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 139
Anlage 2: Antrag auf Aufstellung des
Bebauungsplans