Betreff
Ausstellung von Denkmalplaketten zur Anbringung an Denkmälern
Vorlage
003/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, künftig allen berechtigten Denkmaleigentümern eine Denkmalplakette verbunden mit der Bitte auszustellen, diese im Sinne des dazu ergangenen Erlasses nach außen erkennbar am jeweiligen Denkmal anzubringen.

 


Sachverhalt:

In den vergangenen Monaten ist die Verwaltung des Öfteren insbesondere von Denkmaleigentümern um die Ausstellung einer Denkmalplakette zur Anbringung an den jeweiligen Denkmälern gebeten worden. Ein Rückblick in die diesbezügliche Verwaltungspraxis zeigt sodann, dass auf die Ausstellung regelmäßig verzichtet worden ist. Der in diesem Zusammenhang ergangene Erlass des zuständigen Landesministeriums stellt klar, dass die Anbringung der Plakette am Denkmal zwar keine Pflicht ist, gleichsam aber nach außen erkennbar von der Bewahrung und vom Erhalt des baukulturellen Erbes zeugt.

 

Bewertung:

Bereits deswegen erscheint es dringend geboten, künftig allen Denkmaleigentümern eine Denkmalplakette zumindest auszustellen, um so jedenfalls die Möglichkeit der Anbringung am Denkmal nicht schon im Vorhinein auszuschließen. Dies gilt nicht weniger in der Gemeinde Nottuln, die außergewöhnlich viel erhaltenswerte Bausubstanz beheimatet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine