Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, künftig allen berechtigten
Denkmaleigentümern eine Denkmalplakette verbunden mit der Bitte auszustellen,
diese im Sinne des dazu ergangenen Erlasses nach außen erkennbar am jeweiligen
Denkmal anzubringen.
Sachverhalt:
In den vergangenen Monaten ist die Verwaltung des Öfteren insbesondere
von Denkmaleigentümern um die Ausstellung einer Denkmalplakette zur Anbringung
an den jeweiligen Denkmälern gebeten worden. Ein Rückblick in die
diesbezügliche Verwaltungspraxis zeigt sodann, dass auf die Ausstellung
regelmäßig verzichtet worden ist. Der in diesem Zusammenhang ergangene Erlass
des zuständigen Landesministeriums stellt klar, dass die Anbringung der
Plakette am Denkmal zwar keine Pflicht ist, gleichsam aber nach außen erkennbar
von der Bewahrung und vom Erhalt des baukulturellen Erbes zeugt.
Bewertung:
Bereits deswegen erscheint es dringend geboten, künftig allen
Denkmaleigentümern eine Denkmalplakette zumindest auszustellen, um so
jedenfalls die Möglichkeit der Anbringung am Denkmal nicht schon im Vorhinein
auszuschließen. Dies gilt nicht weniger in der Gemeinde Nottuln, die
außergewöhnlich viel erhaltenswerte Bausubstanz beheimatet.
Finanzielle Auswirkungen:
keine