Betreff
78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 "Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln"
hier: Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Vorlage
001/2019
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat am 14.06.2017 die 78. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 „Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln“ mit VL 116/2017 beschlossen. Ziel der Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und Erweiterung des Einkaufsbereichs Rhodeplatz. Damit soll eine Verschiebung des ZOB einhergehen.

Nunmehr hat in der Zeit vom 15.10.2018 bis zum 14.11.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden stattgefunden. Über die grundsätzliche Resonanz in den Beteiligungsverfahren und die allgemeinen Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen ist mündlich bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 28.11.2018 berichtet worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun Anlage 1 und 2 zu entnehmen.

Auf den erneuten Druck der gesammelten Plan- und Verfahrensunterlagen, die den Beteiligungsverfahren zugrunde lagen, wird an dieser Stelle verzichtet; die Unterlagen sind jedoch digital im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

Bewertung:

Die eingegangenen Stellungnahmen konzentrieren sich inhaltlich ganz überwiegend auf fünf Themenblöcke, die hier nicht im Einzelnen inhaltlich besprochen werden sollen. Auf den mündlichen Vortrag vom 28.11.2018 wird erneut verwiesen.

 

1.    Verkleinerung des Rhodeparks im Allgemeinen

2.    Lärmimmissionen durch die geplante Verlagerung des P+R-Parkplatzes

3.    Veränderung der Verkehrsströme

4.    Artenschutzrechtliche Bedenken

5.    Notwendigkeit einer Verkaufsflächenerweiterung

 

Weiteres Vorgehen:

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun strukturiert ausgewertet und die Planunterlagen wo erforderlich angepasst bzw. die Begründungen ergänzt.

Im Anschluss soll ein aktualisierter Planentwurf den Gremien für einen Beschluss zur Offenlage vorgelegt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlagen:

Anlage 1:       eingegangene Stellungnahmen zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlage 2:       eingegangene Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 151 „Einkaufsbereich
Rhodeplatz und ZOB Nottuln“