hier: Beseitigung von Straßenbegleitgrün - Steinstraße
Beschlussvorschlag:
Der
Antrag wird gem. § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung zur Erledigung an den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Sachverhalt:
Die Nachbarschaft der Steinstraße 25-35
beantragt gem. § 24 Gemeindeordnung die Beseitigung des Straßenbegleitgrüns,
hier einer Heckenbepflanzung, für ihren Straßenabschnitt. Es soll eine
Neugestaltung ohne Parkplätze erfolgen.
Darüber hinaus ist der Antrag zusätzlich
auf folgendes gerichtet (Übernahme aus dem Antrag):
-Beseitigung der Ratten im Beet(en) / Gehwegen / Strasse /
Vorgärten / Mülltonnen usw.
-Beseitigung von Futterquellen der Nager
-Anhörung der Gemeinde
-Aktenzeichen vom Schreiben der Gemeinde Nottuln
-Aktenzeichen vom Schreiben vom Kreis Coesfeld
-Aktenzeichen von zuständigen Abteilungen / Behörden
Der Antrag steht damit in unmittelbaren
Zusammenhang zur bekannten Angelegenheit (Rattenbefall Steinstraße) aus der
Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner der Ratssitzung vom 11.12.2018.
Der Nachbarschaft wurde ein weiterer Ortstermin am
17.12.2018 angeboten, um die Problematik einer Klärung zuzuführen.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln regelt die
Bearbeitung von Eingängen nach § 24 Gemeindeordnung. Danach soll gem. § 4 Abs.
4 Hauptsatzung eine Erledigung im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Nottuln erfolgen. Es wird jedoch auf die Möglichkeit des § 4 Abs. 6 der
Hauptsatzung hingewiesen.
Grundsätzlich wird daher die Abgabe an den Haupt-
und Finanzausschuss empfohlen.
Ergebnisse zum Ortstermin vom 17.12.2018:
Anlässlich des Ortstermins vom 17.12.2018 wurde
mit der Nachbarschaft Steinstraße vereinbart, dass ein von der Gemeinde Nottuln
beauftragtes Unternehmen, die Fa. Hanke aus Dülmen, für die öffentlichen
Flächen ein Monitoring zum Rattenbefall mit einhergehender Bekämpfung in diesem
Bereich durchführt.
Dieses Verfahren wird sich über mehrere Wochen
erstrecken, jedoch ist von ersten Ergebnissen zur Sachlage zum Sitzungstermin
auszugehen.
Hinsichtlich des Antrages der Nachbarschaft zur
Beseitigung der Heckenbepflanzung wird seitens der Schädlingsbekämpfungsfirma
dringend abgeraten. Die Entfernung führt dazu, dass die Tiere aus dem
öffentlichen Bereich auf die privaten Flächen verdrängt werden. Außerdem werden
sich die Wahrnehmungen der Tiere durch die Bürgerschaft deutlich erhöhen.
Die Nachbarschaft der Steinstraße wird über
direkte Kontakte mit der Firma informiert. Im Übrigen besteht Interesse einiger
Anlieger sich der gemeindlichen Aktion für die privaten Grundstücke
anzuschließen. Die eigene Aufsichtspflicht für die jeweiligen
Eigentumsverhältnisse wurde anerkannt.
Finanzielle Auswirkungen:
Zurzeit keine
Anlagen:
Anlage 1 Antrag nach § 24 GO