Betreff
Antrag nach § 24 Gemeindeordnung
hier: Beseitigung von Straßenbegleitgrün - Steinstraße
Vorlage
188/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird gem. § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung zur Erledigung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


Sachverhalt:

Die Nachbarschaft der Steinstraße 25-35 beantragt gem. § 24 Gemeindeordnung die Beseitigung des Straßenbegleitgrüns, hier einer Heckenbepflanzung, für ihren Straßenabschnitt. Es soll eine Neugestaltung ohne Parkplätze erfolgen.

Darüber hinaus ist der Antrag zusätzlich auf folgendes gerichtet (Übernahme aus dem Antrag):

-Beseitigung der Ratten im Beet(en) / Gehwegen / Strasse / Vorgärten / Mülltonnen usw.

-Beseitigung von Futterquellen der Nager

-Anhörung der Gemeinde

-Aktenzeichen vom Schreiben der Gemeinde Nottuln

-Aktenzeichen vom Schreiben vom Kreis Coesfeld

-Aktenzeichen von zuständigen Abteilungen / Behörden

 

Der Antrag steht damit in unmittelbaren Zusammenhang zur bekannten Angelegenheit (Rattenbefall Steinstraße) aus der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner der Ratssitzung vom 11.12.2018.

Der Nachbarschaft wurde ein weiterer Ortstermin am 17.12.2018 angeboten, um die Problematik einer Klärung zuzuführen.

Die Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln regelt die Bearbeitung von Eingängen nach § 24 Gemeindeordnung. Danach soll gem. § 4 Abs. 4 Hauptsatzung eine Erledigung im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Nottuln erfolgen. Es wird jedoch auf die Möglichkeit des § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung hingewiesen.

Grundsätzlich wird daher die Abgabe an den Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.

 

Ergebnisse zum Ortstermin vom 17.12.2018:

Anlässlich des Ortstermins vom 17.12.2018 wurde mit der Nachbarschaft Steinstraße vereinbart, dass ein von der Gemeinde Nottuln beauftragtes Unternehmen, die Fa. Hanke aus Dülmen, für die öffentlichen Flächen ein Monitoring zum Rattenbefall mit einhergehender Bekämpfung in diesem Bereich durchführt.

Dieses Verfahren wird sich über mehrere Wochen erstrecken, jedoch ist von ersten Ergebnissen zur Sachlage zum Sitzungstermin auszugehen.

Hinsichtlich des Antrages der Nachbarschaft zur Beseitigung der Heckenbepflanzung wird seitens der Schädlingsbekämpfungsfirma dringend abgeraten. Die Entfernung führt dazu, dass die Tiere aus dem öffentlichen Bereich auf die privaten Flächen verdrängt werden. Außerdem werden sich die Wahrnehmungen der Tiere durch die Bürgerschaft deutlich erhöhen.

Die Nachbarschaft der Steinstraße wird über direkte Kontakte mit der Firma informiert. Im Übrigen besteht Interesse einiger Anlieger sich der gemeindlichen Aktion für die privaten Grundstücke anzuschließen. Die eigene Aufsichtspflicht für die jeweiligen Eigentumsverhältnisse wurde anerkannt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zurzeit keine


Anlagen:

Anlage 1        Antrag nach § 24 GO