Betreff
Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
180/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.     HFA-Sitzung am 27.11.2018:

Der HFA beschließt die am 25.09.2018 in den Rat eingebrachte Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen.

 

2.     Ratssitzung am 11.12.2018:

Der Rat beschließt die am 25.09.2018 in den Rat eingebrachte Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen.

 


Sachverhalt:


Im Rahmen der ersten Nachtragshaushaltsberatung am 09.10.2018 im HFA wurde die Kostensteigerung bzgl. des Projektes „Neubau 3-fach Sporthalle Rudolf-Harbig-Straße“ ausgiebig diskutiert sowie folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.     Die Einbringung der Planungsleistungen des Architekturbüros, das die Generalplanung für den Neubau der Sporthalle ausführt, wird juristisch geprüft.

2.     Die vollständige Kostenberechnung nach DIN 276 (nicht BKI) wird von Architekturbüro bis zum 16.10.2018 beigebracht.

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Projektsteuerung des Sporthallenneubaus einzuholen. Der Auftragsumfang wird von der Verwaltung festgelegt.

 

Zu 1.

Eine hausinterne Abstimmung hat ergeben, dass die juristische Prüfung aufgrund der hierzu erforderlichen Fachlichkeit an eine Fachanwaltskanzlei vergeben werden sollte. Näheres siehe unter Punkt 3.

 

Zu 2.

Die eingeforderte Kostenberechnung nach DIN 276 wurde mit Schreiben vom 16.10.2018, mit dem Hinweis „Stand: 23.03.2018“ vorgelegt, zudem eine Massenaufstellung zur Kostenberechnung. Nicht konkretisiert wurden die Kosten der KG 500 (Außenanlagen) und KG 600 (Ausstattung und Kunstwerke). Eine Abstimmung fand diesbezüglich in einem Gespräch zwischen den Architekturbüro und der Gemeinde am 29.10.2018 statt.

 

Durch das Projektcontrolling wurde nun eine Übersicht über die drei wesentlichen Kostenblöcke erstellt, die als Anlage der Vorlage beigefügt ist. Differenziert nach Kostengruppen werden die  

 

·         Kostenschätzung,  Stand: 08.06.2017

·         Kostenberechnung, Stand: 23.03.2018 (geliefert am 16.10.2018)

·         Kostenprognose, Stand: 08.11.2018

 

gegenüber gestellt.

 

Die Kostenprognose beinhaltet bereits abgerechnete Gewerke, beauftragte Gewerke sowie noch nicht ausgeschriebene Gewerke auf Basis der Massenaufstellung (für das Projektcontrolling gibt es hierfür noch eine wesentlich detailliertere Übersicht).

 

Anhand der beigefügten Übersicht erfolgt nun hausintern laufend eine Kostenkontrolle, die eine ständige Aktualisierung der Kostenprognose beinhaltet.

 


 

Zu 3.

Es wurde seitens der Verwaltung Kontakt zu zwei Büros aufgenommen, die als Projektsteuerer tätig sind. Entsprechende persönliche Gespräche wurden geführt und anschließend (mit den aus den  Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse) eine Preisabfrage an beide Ingenieurbüros versandt:

 

„Bezogen auf die voraussichtliche Gesamtsumme der Sporthallenbaumaßnahme von rund 5,5 Mio. € sind derzeit bereits Aufträge von rund 75% erteilt worden. Insbesondere die Ausbaugewerke, die Einrichtung sowie die Außenanlagen sind noch nicht ausgeschrieben worden.

 

Der Auftrag von Seiten der Gemeinde Nottuln soll neben

·         einer Einarbeitung in die laufende Baumaßnahme (geschätzter Umfang: 10 volle Arbeitstage)

·         auch eine Begleitung der Baumaßnahme bis zur Inbetriebnahme im Oktober 2019 umfassen (laufende Kostenkontrolle, Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen, Sichtung der noch zu erstellenden Leistungsverzeichnisse auch im Hinblick auf nachhaltige Kosteneinsparpotentiale, kritische Ereignisse während der Bauphase; geschätzter Umfang: 1 Tag pro Woche).

·         Zudem erwarten wir parallel konkrete Hinweise von dem Projektsteuerer für eine juristische Prüfung des geschlossenen Generalplanervertrages, die mit den erbrachten Leistungen des Architekturbüros nicht übereinstimmen. (Die juristische Prüfung soll dann unsererseits über eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgen, gegen gesonderte Rechnung.) Bitte benennen Sie Ihrerseits eine Anwaltskanzlei, mit der Sie bzgl. einer juristischen Prüfung gute Erfahrungen gemacht haben.“

 

Ein Ingenieurbüro hat daraufhin Interesse an einem solchem Auftrag bekundet. Bei einem geschätzten Zeitaufwand von 60 Arbeitstagen wäre von einem Kostenvolumen von rund 50 T€ auszugehen. Eine konkrete Aussage bzgl. der Unterstützungsmöglichkeiten kann von Seiten des Ingenieurbüros erst nach eine Einarbeitung in die laufende Baumaßnahme erfolgen. Die Kosten für eine Projektsteuerung können als investive Baukosten mit in die Gesamtmaßnahme einfließen.

 

Weitere Kosten entstünden dann durch eine etwaig zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei.

 

 

Nachtragshaushalt

Für das weitere Vorgehen im Sporthallenprojekt soll nun anhand der als Anlage beigefügten Kostenübersicht das laufende Projektcontrolling erfolgen. Damit wird der bisherige „Zahlenwust“ auf die wesentlichen Projektphasen beschränkt. Die bislang vorhandene Haushaltsermächtigung beträgt 4.325.000 €. Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2018 sind weitere 1.175.000 € veranschlagt worden, so dass ein Gesamtbudget von 5,5 Mio. € zur Verfügung steht. Nach der Kostenprognose (Stand: 08.11.2018) liegen die Gesamtkosten derzeit bei 5.360.000 €, somit also um 140.000 € niedriger.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, es bei dem im Nachtrag vorgeschlagenen Erhöhungsbetrag zu belassen. Hieraus könnten somit auch die Kosten für einen Projektsteuerer finanziert werden. Oberstes Ziel der Verwaltung ist es aber, den Kostenrahmen von 5,5 Mio. € nicht komplett zu verausgaben.

 

Die Kostenprognose wird monatlich in aktualisierter Form den Ratsmitgliedern zur Kenntnis zugesandt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Nachtragshaushalt

 


Anlagen:

Kostenaufstellung, Stand: 08.11.2018