Beschlussvorschlag:
1.
HFA-Sitzung
am 27.11.2018:
Der HFA beschließt die am 25.09.2018
in den Rat eingebrachte Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen.
2.
Ratssitzung
am 11.12.2018:
Der Rat beschließt die am 25.09.2018 in den Rat
eingebrachte Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der
ersten Nachtragshaushaltsberatung am 09.10.2018 im HFA wurde die
Kostensteigerung bzgl. des Projektes „Neubau 3-fach Sporthalle
Rudolf-Harbig-Straße“ ausgiebig diskutiert sowie folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Die
Einbringung der Planungsleistungen des Architekturbüros, das die Generalplanung
für den Neubau der Sporthalle ausführt, wird juristisch geprüft.
2.
Die
vollständige Kostenberechnung nach DIN 276 (nicht BKI) wird von Architekturbüro
bis zum 16.10.2018 beigebracht.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Projektsteuerung des
Sporthallenneubaus einzuholen. Der Auftragsumfang wird von der Verwaltung
festgelegt.
Zu
1.
Eine hausinterne
Abstimmung hat ergeben, dass die juristische Prüfung aufgrund der hierzu
erforderlichen Fachlichkeit an eine Fachanwaltskanzlei vergeben werden sollte.
Näheres siehe unter Punkt 3.
Zu
2.
Die
eingeforderte Kostenberechnung nach DIN 276 wurde mit Schreiben vom 16.10.2018,
mit dem Hinweis „Stand: 23.03.2018“ vorgelegt, zudem eine Massenaufstellung zur
Kostenberechnung. Nicht konkretisiert wurden die Kosten der KG 500
(Außenanlagen) und KG 600 (Ausstattung und Kunstwerke). Eine Abstimmung fand
diesbezüglich in einem Gespräch zwischen den Architekturbüro und der Gemeinde
am 29.10.2018 statt.
Durch
das Projektcontrolling wurde nun eine Übersicht über die drei wesentlichen
Kostenblöcke erstellt, die als Anlage der Vorlage beigefügt ist. Differenziert
nach Kostengruppen werden die
·
Kostenschätzung,
Stand: 08.06.2017
·
Kostenberechnung,
Stand: 23.03.2018 (geliefert am 16.10.2018)
·
Kostenprognose,
Stand: 08.11.2018
gegenüber
gestellt.
Die
Kostenprognose beinhaltet bereits abgerechnete Gewerke, beauftragte Gewerke
sowie noch nicht ausgeschriebene Gewerke auf Basis der Massenaufstellung (für
das Projektcontrolling gibt es hierfür noch eine wesentlich detailliertere
Übersicht).
Anhand
der beigefügten Übersicht erfolgt nun hausintern laufend eine Kostenkontrolle,
die eine ständige Aktualisierung der Kostenprognose beinhaltet.
Zu
3.
Es
wurde seitens der Verwaltung Kontakt zu zwei Büros aufgenommen, die als
Projektsteuerer tätig sind. Entsprechende persönliche Gespräche wurden geführt
und anschließend (mit den aus den Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse)
eine Preisabfrage an beide Ingenieurbüros versandt:
„Bezogen auf die voraussichtliche Gesamtsumme der
Sporthallenbaumaßnahme von rund 5,5 Mio. € sind derzeit bereits Aufträge von
rund 75% erteilt worden. Insbesondere die Ausbaugewerke, die Einrichtung sowie
die Außenanlagen sind noch nicht ausgeschrieben worden.
Der Auftrag von Seiten der Gemeinde Nottuln soll
neben
·
einer
Einarbeitung in die laufende Baumaßnahme (geschätzter Umfang: 10 volle
Arbeitstage)
·
auch
eine Begleitung der Baumaßnahme bis zur Inbetriebnahme im Oktober 2019 umfassen
(laufende Kostenkontrolle, Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen,
Sichtung der noch zu erstellenden Leistungsverzeichnisse auch im Hinblick auf
nachhaltige Kosteneinsparpotentiale, kritische Ereignisse während der Bauphase;
geschätzter Umfang: 1 Tag pro Woche).
·
Zudem
erwarten wir parallel konkrete Hinweise von dem Projektsteuerer für eine
juristische Prüfung des geschlossenen Generalplanervertrages, die mit den
erbrachten Leistungen des Architekturbüros nicht übereinstimmen. (Die
juristische Prüfung soll dann unsererseits über eine Rechtsanwaltskanzlei
erfolgen, gegen gesonderte Rechnung.) Bitte benennen Sie Ihrerseits eine
Anwaltskanzlei, mit der Sie bzgl. einer juristischen Prüfung gute Erfahrungen
gemacht haben.“
Ein
Ingenieurbüro hat daraufhin Interesse an einem solchem Auftrag bekundet. Bei
einem geschätzten Zeitaufwand von 60 Arbeitstagen wäre von einem Kostenvolumen
von rund 50 T€ auszugehen. Eine konkrete Aussage bzgl. der
Unterstützungsmöglichkeiten kann von Seiten des Ingenieurbüros erst nach eine
Einarbeitung in die laufende Baumaßnahme erfolgen. Die Kosten für eine
Projektsteuerung können als investive Baukosten mit in die Gesamtmaßnahme
einfließen.
Weitere
Kosten entstünden dann durch eine etwaig zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei.
Nachtragshaushalt
Für das weitere Vorgehen im
Sporthallenprojekt soll nun anhand der als Anlage beigefügten Kostenübersicht
das laufende Projektcontrolling erfolgen. Damit wird der bisherige „Zahlenwust“
auf die wesentlichen Projektphasen beschränkt. Die bislang vorhandene
Haushaltsermächtigung beträgt 4.325.000 €. Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2018
sind weitere 1.175.000 € veranschlagt worden, so dass ein Gesamtbudget von 5,5
Mio. € zur Verfügung steht. Nach der Kostenprognose (Stand: 08.11.2018) liegen
die Gesamtkosten derzeit bei 5.360.000 €, somit also um 140.000 € niedriger.
Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, es bei dem im Nachtrag vorgeschlagenen Erhöhungsbetrag zu
belassen. Hieraus könnten somit auch die Kosten für einen Projektsteuerer
finanziert werden. Oberstes Ziel der Verwaltung ist es aber, den Kostenrahmen
von 5,5 Mio. € nicht komplett zu verausgaben.
Die Kostenprognose wird
monatlich in aktualisierter Form den Ratsmitgliedern zur Kenntnis zugesandt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen
ergeben sich aus dem Nachtragshaushalt
Anlagen:
Kostenaufstellung, Stand: 08.11.2018