Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.12.2017
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen
der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Damit gilt der Antrag als
bearbeitet.
Sachverhalt:
Die Feststellungen und
Fragen aus dem Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 30.12.2017
werden im Folgenden beantwortet.
Der Bebauungsplan für den
Industriepark I und II ist in der Tat sehr wenig restriktiv und lässt daher
nahezu alle gebietstypischen Nutzungen nach BauNVO zu, eine Feinsteuerung hat
offenbar in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Die Flächenverkäufe sind
teilweise vor über 20 Jahren, in manchen Fällen bereits vor über 30 Jahren
vollzogen worden, die damalige Vergabe von Flächen und mögliche Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplans lassen sich daher leider nicht vollständig
ermitteln. Nach Aussagen einiger Anlieger erfolgten Flächenzusagen teilweise
noch per Handschlag und wurden nicht in den Gremien diskutiert. Vermietungen
und Leerstände von Hallen haben sicher auch damit zu tun, dass einige der
früher dort ansässigen Firmen sich positiv entwickelt haben und heute an
anderer Stelle in der Gemeinde Nottuln auf größeren Flächen arbeiten.
Die Vermarktung der Flächen
im Industriegebiet Beisenbusch ist deutlich schneller vorangeschritten, als
dies bei Ausweisung des Gebiets abzuschätzen war. Gründe hierfür waren die
allgemein gute Wirtschaftslage und der Druck der bereits ortsansässigen
Betriebe auf der Suche nach Erweiterungsgrundstücken. Die zuständigen
politischen Gremien wurden im Verfahren zur Ausweisung des Industriegebiets
beteiligt und haben bei der Erstellung des Bebauungsplans, in dem klare
Kriterien zu den zugelassenen Betrieben festgelegt sind, mitgewirkt. Insofern
muss dem Vorwurf des kriterienlosen Verkaufs von Flächen durch die
Gemeindeverwaltung widersprochen werden.
In den zuständigen Gremien
wurden zudem auch einzelne Käuferanfragen erörtert, siehe hierzu
Ratsinformationssystem 186/2007, 146/2009, 07/2011, 173/2012, 79/2013,
138/2017. Einige Flächen wurden bereits im Zuge des Aufstellungsverfahrens
diskutiert und als Einzelhandelsfläche im Bebauungsplan festgelegt. Hierzu
zählen die Grundstücke der Betriebe Raiffeisen, Aral und McDonald’s.
Alle im Gebiet angesiedelten
Betriebe sind laut Bebauungsplan zulässig, zudem wurden Flächenverkäufe ab
7.000 m² in den bereits erwähnten Gremien diskutiert und genehmigt. Zusätzlich
zu den großflächigen Betrieben befinden sich im Beisenbusch 12 Betriebe mit
einer Grundstücksgröße zwischen 1.000 m² und 2.000 m², weitere 10 Betriebe
verfügen über 2.000 m² bis maximal 7.000 m² Fläche. Mit dieser Anzahl insgesamt
angesiedelter Betriebe geht auch ein breit aufgestellter Branchenmix einher,
sodass nicht von einem unstrukturierten Flächenverkauf nach dem Windhundprinzip
gesprochen werden kann.
Abschließend sei zum
Beisenbusch angemerkt, dass alle oben erwähnten Beschlüsse unter Beteiligung
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geführt und gefasst wurden. Aus diesen
Beschlüssen ist nicht ersichtlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit
den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den dargestellten Ansiedlungen nicht
einverstanden war.
Bestehende Gewerbegebiete:
Im Folgenden werden
Einzelanfragen aus dem Antrag beantwortet:
Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen, aufgeschlüsselt nach
Betrieben, in den bestehenden Gewerbebetrieben? Wie hoch sind diese Einnahmen
pro m² Betriebsfläche?
Die Gewerbesteuereinnahmen
pro Betrieb dürfen aufgrund des Steuergeheimnisses nicht offengelegt werden.
Denkbar wäre aber eine Aufschlüsselung nach Gewerbegebieten, solange sich keine
Rückschlüsse auf einzelne Betriebe ziehen lassen.
Wie viele Arbeitsplätze stehen dort, aufgeschlüsselt nach Betrieben, im
Jahresdurchschnitt zur Verfügung? Wie viele Arbeitsplätze stehen pro m²
Betriebsfläche zur Verfügung?
Es stehen keine Daten über
die Arbeitsplätze in den vergangenen Jahren zur Verfügung. Geplant ist, diese
zukünftig einmal jährlich bei den Firmen zu erfragen und zu erfassen. Eine
Weitergabe dieser Daten ist jedoch vor dem Hintergrund der DSGVO nicht möglich
und höchstens, wie bei den Gewerbesteuereinnahmen, pro Gewerbegebiet denkbar.
Wurde bereits mit kritisch zu sehenden Unternehmen Kontakt aufgenommen
zwecks Klärung der Frage, welche Unternehmensentwicklung geplant ist?
Herr Driever ist fortlaufend
mit Unternehmen in Kontakt und informiert sich über die
Unternehmensentwicklungen im Ort. Eine Aufwertung einiger Betriebe, die
kritisch gesehen werden können, ist jedoch leider nicht absehbar.
Könnte es eine Möglichkeit sein, Flächen wieder anzukaufen und an
Gewerbetreibende zu verkaufen oder zu verpachten, die eine den
Gemeindeinteressen entsprechende Nutzung anstreben?
Ein Aufkauf von Flächen ist
nur denkbar, wenn diese vom derzeitigen Besitzer zum Verkauf angeboten werden.
Besteht die Möglichkeit, kritische Betriebe wie Altautoverwerter zum
Verlassen der Gemeinde zu motivieren, um diese Flächen neu vermarkten zu
können?
Zunächst ist vollkommen
unklar, was unter dem Begriff des „kritischen Betriebs“ im Allgemeinen zu
verstehen sein soll. Es würde ungeachtet dessen sicher nicht für die
Wirtschaftsfreundlichkeit der Gemeinde sprechen, „unerwünschten“ Firmen einen
Wegzug aus der Gemeinde nahezulegen. In Gesprächen kann versucht werden, auf
eine optische Verbesserung des Geländes hinzuwirken, letztendlich hängt dies
aber vom Willen der jeweiligen Unternehmer ab.
Erschließung neuer Gebiete:
Ist im Interesse verbesserter Einflussnahme der Gemeinde auf die
Betriebsentwicklung die Verpachtung von Flächen einem Verkauf vorzuziehen?
Die Einflussnahme bei einer
Verpachtung ist sicherlich höher, jedoch ziehen Unternehmer erfahrungsgemäß
einen Erwerb eines Grundstücks vor.
Gibt es konkrete Vorstellungen, welche Art von Betrieben angesiedelt
werden soll? Wenn ja, welcher Art sind die Auswahlkriterien?
Hierzu sollen in Zukunft
gemeinsam mit Vertretern aus der Politik Kriterien entwickelt und festgelegt
werden. Die Fraktionsvorsitzenden sind bereits zu einer Auftaktveranstaltung
zum Thema „Wirtschaftsförderung“ eingeladen.
Von welchen Gewerbetreibenden liegen derzeit konkrete Nachfragen nach
Gewerbeflächen vor? Wurden konkrete Angaben gemacht zur Art des Gewerbes und
zur Zahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen?
Es liegen konkrete
Nachfragen von Gewerbetreibenden aus Nottuln und dem Umland vor, diese werden
aber grundsätzlich diskret behandelt, weswegen keine Namen genannt werden
dürfen. Angaben zur Art des Gewerbes und den voraussichtlichen Arbeitsplätzen
werden bei jeder Anfrage abgefragt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Verträge mit anderen
Unternehmen so zu gestalten, dass diese mit Sanktionen belegt werden können,
sofern die Art des Gewerbes und die Zahl der Arbeitsplätze gegebenen Zusagen
nicht entspricht?
In einem
Grundstückskaufvertrag können entsprechende Strafen festgelegt werden. Über die
noch aufzustellenden Bebauungspläne lassen sich zu einem gewissen Grad die
zulässigen Nutzungen (z.B. Wohnen im Gewerbegebiet) steuern bzw. einschränken.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine