Beschlussvorschlag:
1.
Das
Straßenbaumkonzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.
Das
Straßenbaumkonzept wird bei künftigen Entscheidungen über gezielte Baumaßnahmen
an den Straßenbäumen im Nottulner Gemeindegebiet als Entscheidungshilfe im
Allgemeinen und hinsichtlich der Priorisierung einzelner Maßnahmen im
Besonderen herangezogen. Die Letztentscheidung über die Durchführung konkreter
Maßnahmen obliegt dem Rat.
3.
Die
Verwaltung wird unter Berücksichtigung des Straßenbaumkonzeptes und der dort
erfolgten Priorisierung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen an den Bäumen in
den einzelnen im Konzept benannten Straßen vorzubereiten und dem Ausschuss für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur Beratung bzw. dem Rat zur
Entscheidung über den Maßnahmenbeginn vorzulegen.
4.
Die
Verwaltung wird ferner beauftragt, die für geplante Umsetzungen notwendigen
Mittel im Gemeindehaushalt für das Jahr 2020 zu veranschlagen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Nottuln hat in den vergangenen Monaten ein „Konzept zum zukünftigen Umgang mit
Straßenbäumen in der Gemeinde Nottuln“ (kurz: Straßenbaumkonzept) erstellt.
Anlass der Aufstellung dieses Konzepts waren insbesondere Beschwerden von
unterschiedlichen Stellen über die Zustände der Bäume, Schäden an Gehwegen, die
etwa durch das Wurzelwerk einiger Bäume verursacht worden sind oder auch die
Schäden, die durch den Sturm „Friederike“ entstanden sind.
Vor diesem
Hintergrund und im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Standsicherheit der
Straßenbäume und dem Beitrag, den auch Straßenbepflanzungen zum Klimaschutz zu
leisten imstande sind, ist das in Anlage 1 enthaltene Konzept entwickelt
worden.
Im Ergebnis liegt
nunmehr eine Entscheidungshilfe für Gemeindeverwaltung und Politik vor, die es
erlaubt, bei der Frage, wann und in welcher Reihenfolge Straßenbäume erhalten,
optimiert, etabliert oder reduziert werden sollen, eine abgewogene Rangfolge
einzuhalten. Insoweit hat das Straßenbaumkonzept beispielhaft Straßen in allen
Ortsteilen der Gemeinde Nottuln ausgewählt und im Hinblick auf die Qualität der
dort gepflanzten Bäume untersucht, wobei umfangreiche Kriterien angewendet
wurden, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden sollen (zu den
Einzelheiten sei erneut auf Anlage 1 verwiesen). In Ergänzung zu diesen
Qualitätskriterien wurde sodann auch analysiert, mit welcher Dringlichkeit
entsprechende Maßnahmen wie oben beschrieben (erhalten, optimieren, etablieren
oder reduzieren) anzusetzen sind.
Als Kernaussage
liefert das Konzept schließlich unter Berücksichtigung der dem Konzept
zugrundeliegenden Kriterien eine vorschlagsweise Priorisierung künftig
durchzuführender Maßnahmen an den Straßenbäumen. Dabei sind i.S.e. Kostenschätzung mit dem Stand November
2018 auch die finanziellen Belastungen, die auf die Gemeinde Nottuln zukommen,
im Ansatz wiedergegeben.
In der Sitzung des
Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 28.11.2018
steht das Landschaftsarchitekturbüro Danielzik, Leuchter+Partner für Rückfragen
zur Verfügung.
Bewertung:
Die Gemeinde
Nottuln begrüßt das nunmehr vorliegende „Konzept zum zukünftigen Umgang mit
Straßenbäumen in der Gemeinde Nottuln“ ausdrücklich. Besonders fruchtbar
scheint dabei der Gedanke, im verwaltungsinternen und politischen
Entscheidungsprozess eine kriteriengeleiteten Entscheidungshilfe, die bereits
extern und unabhängig entwickelt und (vor-)bewertet wurde, zugrunde legen zu
können. Ein solches Vorgehen ist jedenfalls geeignet, den Entscheidungsprozess
einerseits zu beschleunigen und andererseits zu objektivieren.
Es wird
vorgeschlagen, dass die Verwaltung in enger Anlehnung an die Aussagen des
Konzepts zu den jeweiligen Maßnahmen und ihrer Dringlichkeit Vorschläge zur
konkreten Umsetzung vor Ort und ihrer zeitlichen Abfolge im Einzelnen
erarbeitet.
Um dabei eine
gewisse Flexibilität zu bewahren ist vorgesehen, die Beschlüsse über konkrete
Maßnahmen einzeln und nicht i.S.e. allumfassenden Entscheidung über den
zeitlichen Ablauf aller Maßnahmen zu fassen. Die Entscheidungskompetenz
darüber, welche Maßnahme in welchem Umfang vorrangig umgesetzt werden soll,
verbleibt uneingeschränkt beim Rat.
Vorbehaltlich der
o.g. Beschlussvorschläge kann die Umsetzung aufgrund der haushaltsrechtlichen
Bestimmungen im Jahre 2020 beginnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen variieren je nach Art um Umfang der beschlossenen
Bewirtschaftungsmaßnahmen und ihrer zeitlichen Abfolge.
Anlagen:
Anlage 1: Straßenbaumkonzept
Anlage 2: Tabelle
Legende
Anlage 3: Tabelle
Übersicht Straßen
Anlage 4:
Erhebungsbögen