Beschlussvorschlag:

1.    Das Straßenbaumkonzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.    Das Straßenbaumkonzept wird bei künftigen Entscheidungen über gezielte Baumaßnahmen an den Straßenbäumen im Nottulner Gemeindegebiet als Entscheidungshilfe im Allgemeinen und hinsichtlich der Priorisierung einzelner Maßnahmen im Besonderen herangezogen. Die Letztentscheidung über die Durchführung konkreter Maßnahmen obliegt dem Rat.

 

3.    Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung des Straßenbaumkonzeptes und der dort erfolgten Priorisierung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen an den Bäumen in den einzelnen im Konzept benannten Straßen vorzubereiten und dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur Beratung bzw. dem Rat zur Entscheidung über den Maßnahmenbeginn vorzulegen.

 

4.    Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die für geplante Umsetzungen notwendigen Mittel im Gemeindehaushalt für das Jahr 2020 zu veranschlagen.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln hat in den vergangenen Monaten ein „Konzept zum zukünftigen Umgang mit Straßenbäumen in der Gemeinde Nottuln“ (kurz: Straßenbaumkonzept) erstellt. Anlass der Aufstellung dieses Konzepts waren insbesondere Beschwerden von unterschiedlichen Stellen über die Zustände der Bäume, Schäden an Gehwegen, die etwa durch das Wurzelwerk einiger Bäume verursacht worden sind oder auch die Schäden, die durch den Sturm „Friederike“ entstanden sind.

Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Standsicherheit der Straßenbäume und dem Beitrag, den auch Straßenbepflanzungen zum Klimaschutz zu leisten imstande sind, ist das in Anlage 1 enthaltene Konzept entwickelt worden.

 

Im Ergebnis liegt nunmehr eine Entscheidungshilfe für Gemeindeverwaltung und Politik vor, die es erlaubt, bei der Frage, wann und in welcher Reihenfolge Straßenbäume erhalten, optimiert, etabliert oder reduziert werden sollen, eine abgewogene Rangfolge einzuhalten. Insoweit hat das Straßenbaumkonzept beispielhaft Straßen in allen Ortsteilen der Gemeinde Nottuln ausgewählt und im Hinblick auf die Qualität der dort gepflanzten Bäume untersucht, wobei umfangreiche Kriterien angewendet wurden, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden sollen (zu den Einzelheiten sei erneut auf Anlage 1 verwiesen). In Ergänzung zu diesen Qualitätskriterien wurde sodann auch analysiert, mit welcher Dringlichkeit entsprechende Maßnahmen wie oben beschrieben (erhalten, optimieren, etablieren oder reduzieren) anzusetzen sind.

 

Als Kernaussage liefert das Konzept schließlich unter Berücksichtigung der dem Konzept zugrundeliegenden Kriterien eine vorschlagsweise Priorisierung künftig durchzuführender Maßnahmen an den Straßenbäumen. Dabei sind i.S.e. Kostenschätzung mit dem Stand November 2018 auch die finanziellen Belastungen, die auf die Gemeinde Nottuln zukommen, im Ansatz wiedergegeben.

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 28.11.2018 steht das Landschaftsarchitekturbüro Danielzik, Leuchter+Partner für Rückfragen zur Verfügung.

 

Bewertung:

 

Die Gemeinde Nottuln begrüßt das nunmehr vorliegende „Konzept zum zukünftigen Umgang mit Straßenbäumen in der Gemeinde Nottuln“ ausdrücklich. Besonders fruchtbar scheint dabei der Gedanke, im verwaltungsinternen und politischen Entscheidungsprozess eine kriteriengeleiteten Entscheidungshilfe, die bereits extern und unabhängig entwickelt und (vor-)bewertet wurde, zugrunde legen zu können. Ein solches Vorgehen ist jedenfalls geeignet, den Entscheidungsprozess einerseits zu beschleunigen und andererseits zu objektivieren.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung in enger Anlehnung an die Aussagen des Konzepts zu den jeweiligen Maßnahmen und ihrer Dringlichkeit Vorschläge zur konkreten Umsetzung vor Ort und ihrer zeitlichen Abfolge im Einzelnen erarbeitet.

Um dabei eine gewisse Flexibilität zu bewahren ist vorgesehen, die Beschlüsse über konkrete Maßnahmen einzeln und nicht i.S.e. allumfassenden Entscheidung über den zeitlichen Ablauf aller Maßnahmen zu fassen. Die Entscheidungskompetenz darüber, welche Maßnahme in welchem Umfang vorrangig umgesetzt werden soll, verbleibt uneingeschränkt beim Rat.

 

Vorbehaltlich der o.g. Beschlussvorschläge kann die Umsetzung aufgrund der haushaltsrechtlichen Bestimmungen im Jahre 2020 beginnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen variieren je nach Art um Umfang der beschlossenen Bewirtschaftungsmaßnahmen und ihrer zeitlichen Abfolge.

 


Anlagen:

Anlage 1: Straßenbaumkonzept

Anlage 2: Tabelle Legende

Anlage 3: Tabelle Übersicht Straßen

Anlage 4: Erhebungsbögen