Betreff
1. Stellenplanänderung 2018
Vorlage
168/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die mit dem Haushaltsplan 2018 vorgelegten Stellenpläne sind angepasst worden. Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die 1. Änderung der Stellenpläne 2018 für die Beamten und die Beschäftigten gemäß den Anlagen 1 und 2.


Sachverhalt:

Gemäß § 8 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) vom 16.11.2004 in der aktuell gültigen Fassung, hat der Stellenplan für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer (m/w/i) eine Stelle und für jeden Beamten (m/w/i) eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen. Nachträgliche Änderungen des Stellenplanes bedürfen eines Beschlusses des Rates und sind dem Kreis anzuzeigen.

Anlass für die 1. Stellenplanänderung 2018 ist die Schaffung von 1,5 neuen Stellen im Fachbereich 3 – Planen und Bauen, Gebäudemanagement.

Der unterjährige Stellenmehrbedarf ergibt sich aufgrund von folgendem Sachverhalt:

Das Gebäudemanagement der Gemeinde Nottuln sieht sich mit zunehmend komplexer werdenden Aufgaben konfrontiert. Insbesondere ist hier eine deutliche Verbreiterung des originären Aufgabenspektrums eines klassischen Gebäudemanagements hin zu einer Hochbauverwaltung zu nennen. In Ergänzung zu dieser nunmehr größeren Bandbreite an Aufgaben haben sich auch der notwendige Umfang und die Intensität mit der die gemeindeeigenen Liegenschaften verwaltet werden müssen, erheblich gesteigert. Ursächlich dafür sind allem voran die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen, die an Gebäude im Allgemeinen und an öffentliche Gebäude im Besonderen gestellt werden. Als besonders arbeitsintensive Beispiele sind die Anpassungen an Bestimmungen des Brandschutzes, des Arbeitsschutzes und der Inklusion anzuführen. Auch steigt der benötigte Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die zu erledigenden Aufgaben des Gebäudemanagements sowohl in der Breite als auch in der Tiefe mit der jetzigen personellen Ausstattung nur mit starken Einschränkungen weiterhin bewirtschaftet werden könnten. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführung und im Interesse eines leistungs- und handlungsfähigen Gebäudemanagements, das den Anforderungen an die moderne Bewirtschaftung und den gelegentlichen Neubau kommunaler Immobilien gerecht wird, erscheint die Einrichtung von

1,0 Stelle       -         Architekt (m/w/i) EG 11 TVöD und

0,5 Stelle       -         Assistenzkraft für Sekretariatsaufgaben, Schreib- und Nebenarbeiten                                  für das Gebäudemanagement EG 6 TVöD

sowohl notwendig als auch gerechtfertigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2018, da mit einer Besetzung der Stellen im laufenden Kalenderjahr nicht mehr zu rechnen ist.


Anlagen:

Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet

Anlage 2 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte – vollzeitverrechnet