Beschlussvorschlag:
Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame
Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster“
wird möglichst bereits zum 01.01.2019 durch die geänderte und als Anlage
beigefügten „Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung citeq der Stadt Münster“ (Anlage 1), vorbehaltlich der Zustimmung
des Rates der Stadt Münster sowie aller übrigen beteiligten Gemeinden und
Kreise, ersetzt.
Sachverhalt:
Mit Beschluss zur
Ratsvorlage 00185/00 hat der Rat der Gemeinde Nottuln in seiner Sitzung am 28.09.2000
die Zustimmung zum Abschluss einer neuen „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) über die gemeinsame
Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster“
erteilt. Nach Zustimmung aller übrigen beteiligten Gemeinden und Kreise hat die
Bezirksregierung Münster die ÖrV zum 01.02.2001 genehmigt und sie mit dem
Genehmigungsvermerk im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, Nr. 6 vom
10.02.2001, bekanntgemacht.
Folgende Städte bzw.
Gemeinden aus den Kreisen Coesfeld und Warendorf haben sich damals aber aus
unterschiedlichen Gründen nicht an der interkommunalen Zusammenarbeit
beteiligt:
Kreis Coesfeld:
·
Stadt
Billerbeck
·
Gemeinde
Senden
·
Gemeinde
Rosendahl
Kreis Warendorf:
·
Stadt Beckum
·
Stadt
Drensteinfurt
·
Stadt
Ennigerloh
·
Stadt Oelde
·
Stadt Telgte
Die Zusammenarbeit mit
den ÖrV-Partnerverwaltungen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und
wurde daher intensiviert. Aufgrund
der positiven Erfahrungen wollen die oben genannten, bisher unbeteiligten
Kommunen jetzt ebenfalls der bestehenden ÖrV beitreten und haben
bereits diesbezügliche Grundsatzbeschlüsse ihrer zustimmungspflichtigen Gremien
eingeholt.
Die Erweiterung der
ÖrV-Kooperation wird von den derzeitigen Kooperationspartnern begrüßt und
unterstützt. Sie haben der Erweiterung der bestehenden ÖrV um die neuen
Kooperationspartner aus den Kreisen Coesfeld und Warendorf im Arbeits- und
Zentralausschuss der citeq bereits grundsätzlich zugestimmt.
Die neue ÖrV wurde nach Vorgabe der
Bezirksregierung um die neuen 8 Kommunen ergänzt und inhaltlich nur
unwesentlich, auch rechtlichen Veränderungen geschuldet, angepasst. Die
einzelnen Veränderungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung
ersichtlich.
Zurzeit erfolgt parallel die abschließende
Beschlussfassung in den politischen Gremien aller Gebietskörperschaften zur als
Anlage beigefügten erweiterten ÖrV (Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
1.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung citeq der Stadt Münster
2. Gegenüberstellung (Änderungen innerhalb der ÖrV)