Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2018
Beschlussvorschlag:
Vorschlag gemäß
Antrag:
1.
Die
Gemeinde erstellt einen Pflegebericht der Feld- und Wegeränder und stellt dar,
wie sie die Belange des Artenschutzes bei der zukünftigen Pflege
berücksichtigt.
2.
Der
Rat beschließt die Erstellung eines artenschutzgerechten Pflegekonzepts. Die
Akteure aus Landwirtschaft, Naturschutz und Jägerschaft werden eingebunden.
Vorschlag der
Verwaltung:
Die Verwaltung
nimmt den Antrag zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
beantragt mit Schreiben vom 23.10.2018, dass die Gemeinde Nottuln in Zukunft
davon absehen soll, die Wirtschaftswege bzw. ihre Randbereiche und Gräben
auszumähen. Für eine solche laut Antrag besonders naturverträgliche Pflege der
Wege- und Feldränder setze sich die örtliche Jägerschaft zusammen mit den
örtlichen Naturschützern bereits seit Jahren ein. Insbesondere diene eine
zurückhaltende und extensive Pflege der Wirtschaftswege der Artenvielfalt und
verhindere die Verdrängung der Fauna aus ihren Habitaten. Auch spare der
Verzicht auf das Ausmähen Kosten. Im Weiteren sei auf den Antrag in Anlage 1
verwiesen.
Bewertung:
Die Gemeinde Nottuln, die
sich neben dem Naturschutz auch dem Artenschutz verpflichtet fühlt, begrüßt die
Idee des Antrags jedenfalls dem Grunde nach. Gleichzeitig und grundsätzlich
wird jedoch nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde als
Träger der Straßenbaulast auch im Bereich der Unterhaltung der Wirtschaftswege
die Verkehrssicherungspflicht trifft. Schon deshalb werden die Bankette aktuell
zweimal im Jahr und die Gräben entlang der Wirtschaftswege einmal im Jahr
ausgemäht. Wird das Ausmähen der Bankette und Gräben lediglich auf ein
„Pflegeniveau“ heruntergefahren oder unterbleibt dieser Vorgang in Gänze, so
kann diesseits die Verkehrssicherheit auf den Wirtschaftswegen, auf die die
Gemeinde besonderen Wert legt, nicht gewährleistet werden. Diese Sorge erhärtet
nur weiter, wenn bedacht wird, dass gerade im Bereich der Wirtschaftswege
regelmäßig Wildwechsel stattfindet, der umso schlechter frühzeitig zu erkennen
ist, je dichter der Straßenrandbewuchs auftritt. Insoweit stehen hier die
Ansprüche an den Artenschutz, dem die Gemeinde nicht zuletzt auch in anderen
Zusammenhängen Rechnung trägt, und Belange der Verkehrssicherheit
schlechterdings außer Verhältnis. Auch sei darauf hingewiesen, dass aufgrund
vertraglicher Bindungen ein Verzicht auf das Ausmähen der Wirtschaftswege
jedenfalls kurzfristig ohnehin ausscheidet.
In Ergänzung zu den oben ausgeführten
fachlichen Gründen, die den antragsgemäßen Beschlussvorschlag jedenfalls nicht
befördern, wird diesseits die im Allgemeinen knappe Personaldeckung und die
gleichzeitig hohe Auslastung der einzelnen Mitarbeiter in der
Gemeindeverwaltung, die nicht zuletzt auch auf die Vielzahl der politischen
Arbeitsaufträge zurückzuführen ist, in Erinnerung gerufen. Im Interesse der
zeitnahen Bearbeitung bereits bestehender Arbeitsaufträge sowie vor dem
Hintergrund des gezielten Ressourceneinsatzes im Fachbereich 3 erscheint die
Erstellung eines Pflegeberichts und eines artenschutzgerechten Pflegekonzepts
derzeit nicht realisierbar. Dies gilt umso mehr, wenn diese wissenschaftlichen
Standards genügen sollen. Daran ändert nach hiesiger Auffassung auch die
Vergabe an ein externes Planungsbüro schon deshalb nur wenig, weil der
Koordinierungsaufwand uneingeschränkt bei den Mitarbeitern der Verwaltung
verbleibt.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag vom
23.10.2018