Betreff
Ausmähen der Wirtschaftswege
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2018
Vorlage
165/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Vorschlag gemäß Antrag:

1.    Die Gemeinde erstellt einen Pflegebericht der Feld- und Wegeränder und stellt dar, wie sie die Belange des Artenschutzes bei der zukünftigen Pflege berücksichtigt.

2.    Der Rat beschließt die Erstellung eines artenschutzgerechten Pflegekonzepts. Die Akteure aus Landwirtschaft, Naturschutz und Jägerschaft werden eingebunden.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 23.10.2018, dass die Gemeinde Nottuln in Zukunft davon absehen soll, die Wirtschaftswege bzw. ihre Randbereiche und Gräben auszumähen. Für eine solche laut Antrag besonders naturverträgliche Pflege der Wege- und Feldränder setze sich die örtliche Jägerschaft zusammen mit den örtlichen Naturschützern bereits seit Jahren ein. Insbesondere diene eine zurückhaltende und extensive Pflege der Wirtschaftswege der Artenvielfalt und verhindere die Verdrängung der Fauna aus ihren Habitaten. Auch spare der Verzicht auf das Ausmähen Kosten. Im Weiteren sei auf den Antrag in Anlage 1 verwiesen.

Bewertung:
Die Gemeinde Nottuln, die sich neben dem Naturschutz auch dem Artenschutz verpflichtet fühlt, begrüßt die Idee des Antrags jedenfalls dem Grunde nach. Gleichzeitig und grundsätzlich wird jedoch nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast auch im Bereich der Unterhaltung der Wirtschaftswege die Verkehrssicherungspflicht trifft. Schon deshalb werden die Bankette aktuell zweimal im Jahr und die Gräben entlang der Wirtschaftswege einmal im Jahr ausgemäht. Wird das Ausmähen der Bankette und Gräben lediglich auf ein „Pflegeniveau“ heruntergefahren oder unterbleibt dieser Vorgang in Gänze, so kann diesseits die Verkehrssicherheit auf den Wirtschaftswegen, auf die die Gemeinde besonderen Wert legt, nicht gewährleistet werden. Diese Sorge erhärtet nur weiter, wenn bedacht wird, dass gerade im Bereich der Wirtschaftswege regelmäßig Wildwechsel stattfindet, der umso schlechter frühzeitig zu erkennen ist, je dichter der Straßenrandbewuchs auftritt. Insoweit stehen hier die Ansprüche an den Artenschutz, dem die Gemeinde nicht zuletzt auch in anderen Zusammenhängen Rechnung trägt, und Belange der Verkehrssicherheit schlechterdings außer Verhältnis. Auch sei darauf hingewiesen, dass aufgrund vertraglicher Bindungen ein Verzicht auf das Ausmähen der Wirtschaftswege jedenfalls kurzfristig ohnehin ausscheidet.

In Ergänzung zu den oben ausgeführten fachlichen Gründen, die den antragsgemäßen Beschlussvorschlag jedenfalls nicht befördern, wird diesseits die im Allgemeinen knappe Personaldeckung und die gleichzeitig hohe Auslastung der einzelnen Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung, die nicht zuletzt auch auf die Vielzahl der politischen Arbeitsaufträge zurückzuführen ist, in Erinnerung gerufen. Im Interesse der zeitnahen Bearbeitung bereits bestehender Arbeitsaufträge sowie vor dem Hintergrund des gezielten Ressourceneinsatzes im Fachbereich 3 erscheint die Erstellung eines Pflegeberichts und eines artenschutzgerechten Pflegekonzepts derzeit nicht realisierbar. Dies gilt umso mehr, wenn diese wissenschaftlichen Standards genügen sollen. Daran ändert nach hiesiger Auffassung auch die Vergabe an ein externes Planungsbüro schon deshalb nur wenig, weil der Koordinierungsaufwand uneingeschränkt bei den Mitarbeitern der Verwaltung verbleibt. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschlussvorschlag

 


Anlagen:

Antrag vom 23.10.2018