Betreff
Landwirtschaftliche Nutzung auf öffentlichen Flächen
Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 23.10.2018
Vorlage
163/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stiftung „Westfälische Kulturlandschaft“ in eine der folgenden Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen mit der Bitte einzuladen, dort eine Kurzpräsentation i.S.d. untenstehenden Sachverhalts zu halten. Die politische Beratschlagung und Abstimmung über die Kooperation mit der Stiftung „Westfälische Kulturlandschaft“ erfolgt wegen des erhofften Informationsgewinns erst nach und in Kenntnis dieser Kurzpräsentation.

 


Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 23.10.2018 unter Rückgriff auf einen vorangegangenen Antrag aus dem Jahre 2016 (dazu VL 207/2016) künftig öffentliche Flächen, die derzeit ungeplant einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt sind, gezielt aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu entlassen (siehe Anlage 1). Ziel dieser Umwidmung ist antragsgemäß die Rückführung dieser vormals bewirtschafteten Flächen in den Naturhaushalt, um insbesondere einen Beitrag zum Artenschutz zu leisten. Nunmehr schlägt der Antrag vor, zu diesem Zweck künftig mit der Stiftung „Westfälische Kulturlandschaft“ zu kooperieren, deren Stiftungszweck darin besteht, „gemeinsam mit Naturschutz und Landwirtschaft neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen“. Auch sollen die so zurückgewonnen Flächen in Zukunft dem Ökokonto der Gemeinde Nottuln bei den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld gutgeschrieben werden. Im Übrigen sei auf den Antrag verwiesen.

Bewertung:

Die Gemeinde Nottuln, die sich dem Naturschutz grundsätzlich verpflichtet fühlt, begrüßt den Vorschlag, öffentliche Flächen, die derzeit ungeplant einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt sind, gezielt aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu entlassen. Auch eine Kooperation mit der o.g. Stiftung erscheint zu diesem Zweck dem Grunde nach denkbar, weshalb auch diesseits eine Kurzpräsentation der Stiftung im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen interessant erscheint.

Die Verwaltung gibt jedoch zu bedenken, dass in Anbetracht der nach wie vor schmalen Personaldeckung und der Vielzahl an laufenden Verfahren und Projekten im Fachbereich 3 die ausreichende Betreuung der i.S.d. Antrags notwendigen administrativen Maßnahmen momentan kaum zu gewährleisten ist. Deshalb wird im Interesse eines effizienten Ressourceneinsatzes vorgeschlagen, über den Umgang mit dem hier in Rede stehenden Antrag erst nach dem Informationsgewinn durch die o.g. Kurzpräsentation und insoweit erst dann, wenn der tatsächliche Arbeitsaufwand deutlicher abzuschätzen ist, abzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich überwiegend aus dem internen Personalaufwand, der zur verwaltungsseitigen Betreuung und Umsetzung einer etwaigen Kooperation mit der Stiftung „Westfälische Kulturlandschaft“ entsteht. Im Übrigen können insbesondere Kosten für Vermessungsdienstleistungen entstehen.

 


Anlagen:

Antrag vom 23.10.2018