Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 23.10.2018
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Stiftung „Westfälische Kulturlandschaft“ in eine der
folgenden Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen mit der Bitte einzuladen, dort eine Kurzpräsentation i.S.d.
untenstehenden Sachverhalts zu halten. Die politische Beratschlagung und
Abstimmung über die Kooperation mit der Stiftung „Westfälische
Kulturlandschaft“ erfolgt wegen des erhofften Informationsgewinns erst nach und
in Kenntnis dieser Kurzpräsentation.
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
beantragt mit Schreiben vom 23.10.2018 unter Rückgriff auf einen
vorangegangenen Antrag aus dem Jahre 2016 (dazu VL 207/2016) künftig
öffentliche Flächen, die derzeit ungeplant einer landwirtschaftlichen Nutzung
zugeführt sind, gezielt aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu entlassen
(siehe Anlage 1). Ziel dieser Umwidmung ist antragsgemäß die Rückführung dieser
vormals bewirtschafteten Flächen in den Naturhaushalt, um insbesondere einen
Beitrag zum Artenschutz zu leisten. Nunmehr schlägt der Antrag vor, zu diesem
Zweck künftig mit der Stiftung „Westfälische Kulturlandschaft“ zu kooperieren,
deren Stiftungszweck darin besteht, „gemeinsam mit Naturschutz und
Landwirtschaft neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in
Westfalen-Lippe zu gehen“. Auch sollen die so zurückgewonnen Flächen in Zukunft
dem Ökokonto der Gemeinde Nottuln bei den Wirtschaftsbetrieben des Kreises
Coesfeld gutgeschrieben werden. Im Übrigen sei auf den Antrag verwiesen.
Bewertung:
Die Gemeinde Nottuln, die sich dem Naturschutz
grundsätzlich verpflichtet fühlt, begrüßt den Vorschlag, öffentliche Flächen,
die derzeit ungeplant einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt sind,
gezielt aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu entlassen. Auch eine
Kooperation mit der o.g. Stiftung erscheint zu diesem Zweck dem Grunde nach
denkbar, weshalb auch diesseits eine Kurzpräsentation der Stiftung im Rahmen
einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt
und Ordnungswesen interessant erscheint.
Die Verwaltung gibt jedoch zu bedenken,
dass in Anbetracht der nach wie vor schmalen Personaldeckung und der Vielzahl
an laufenden Verfahren und Projekten im Fachbereich 3 die ausreichende
Betreuung der i.S.d. Antrags notwendigen administrativen Maßnahmen momentan kaum
zu gewährleisten ist. Deshalb wird im Interesse eines effizienten
Ressourceneinsatzes vorgeschlagen, über den Umgang mit dem hier in Rede
stehenden Antrag erst nach dem Informationsgewinn durch die o.g.
Kurzpräsentation und insoweit erst dann, wenn der tatsächliche Arbeitsaufwand
deutlicher abzuschätzen ist, abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen ergeben sich überwiegend aus dem internen Personalaufwand, der zur
verwaltungsseitigen Betreuung und Umsetzung einer etwaigen Kooperation mit der
Stiftung „Westfälische Kulturlandschaft“ entsteht. Im Übrigen können insbesondere
Kosten für Vermessungsdienstleistungen entstehen.
Anlagen:
Antrag vom 23.10.2018