Betreff
Vorübergehende Aufstellung von Skulpturen im Rhodepark durch die Bürgerstiftung Nottuln
Vorlage
155/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Bürgerstiftung Nottuln, im Rhodepark vorübergehend drei Skulpturen aufzustellen (siehe Anlage 1 und 2), wird grundsätzlich befürwortet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Bürgerstiftung Nottuln zu führen. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, vor der tatsächlichen Aufstellung der Skulpturen im Rhodepark eine Nutzungsvereinbarung mit der Bürgerstiftung Nottuln und ggf. weiteren Beteiligten zu schließen, die insbesondere

·         die Standorte der Skulpturen innerhalb des Parks,

·         Fragen der Verkehrssicherungspflicht,

·         Fragen der Regulierung etwaiger Haftpflicht- und Vandalismusschäden sowie

·         die Terminierung und die Organisation des Auf- und Abbaus der Skulpturen klärt.

Sobald die Skulpturen tatsächlich aufgestellt sind, führt die Gemeinde Nottuln die regelmäßigen Überprüfungen der Skulpturen zur Abwehr von Gefahren durch.

 


Sachverhalt:

Die Bürgerstiftung Nottuln beantragt mit Schreiben vom 25.09.2018 Flächen im Rhodepark der Aufstellung von Skulpturen und damit der Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum zu widmen. Ziel sei dabei im Allgemeinen, unabhängig von der zukünftigen Entwicklung und Gestaltung des Parks das Potenzial dieser öffentlichen Grünfläche in unmittelbarer Nähe zum Ortskern stärker in der öffentlichen Diskussion zu platzieren. Im Besonderen ist gemäß des Antrags geplant, insgesamt drei Skulpturen eines Havixbecker Bildhauers, der unter dem Künstlernamen Ludwig Maria Vongries arbeitet, an unterschiedlichen Standorten im Rhodepark aufzustellen. Eine erste „Stellprobe“ habe bereits stattgefunden. Auch seien die Skulpturen statisch standsicher (ein durch die Bürgerstiftung in Auftrag gegebenes statisches Gutachten liegt der Verwaltung vor) und auch im Weiteren unbedenklich.

Bewertung:
Die Gemeinde Nottuln begrüßt den Vorschlag der Bürgerinitiative Nottuln grundsätzlich, den Rhodepark vorübergehend einer Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum zuzuführen. Dennoch wird aus Sicht der Verwaltung daran erinnert, dass zeitgleich das Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 mit dem Ziel durchgeführt wird, den dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben eine Erweiterung ihrer Verkaufsflächen und die Verlagerung der gegenwärtig dort existierenden P+R-Fläche zu ermöglichen. Diese Planung geht wahrscheinlich mit einem Verlust einer Teilfläche des Rhodeparks einher, von der unter Umständen auch die noch zu klärenden Standorte der Skulpturen betroffen sein könnten. Hier sei an die noch auszuarbeitende Nutzungsvereinbarung erinnert.

Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Skulpturen ohne weiteren Kontext jedenfalls aus Sicht der Stadtplanung, die um einen integrierten Blick bemüht ist, ein (künstlerisches) Gesamtkonzept bislang nicht erkennen lässt. Insoweit regt die Verwaltung an, dass die Bürgerstiftung Nottuln geeignete Maßnahmen ergreift, um die Skulpturen im Falle der Aufstellung in einen erlebbaren Gesamtzusammenhang zu stellen. Dazu könnten vorschlagsweise die Erläuterung des künstlerischen Hintergrunds der Skulpturen sowie ihre Entstehungsgeschichte gehören.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Personalaufwand, der insbesondere für die regelmäßigen Sicherheitsprüfungen an den Skulpturen und für die Erarbeitung der o.g. Nutzungsvereinbarung anfällt. Je nach Ausgestaltung der Nutzungsvereinbarung können Versicherungskosten entstehen.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag auf vorübergehende Aufstellung von Skulpturen im Rhodepark

Anlage 2: Zur Aufstellung vorgeschlagene Skulpturen