Beschlussvorschlag:

Die vom Kulturbeirat der Gemeinde Nottuln empfehlenden Beschlüsse werden umgesetzt.


Sachverhalt:

Zu den von der Gemeinde Nottuln übernommenen freiwilligen Aufgaben zählt die Gewährleistung eines qualifizierten kulturellen Angebotes für ihre Bürgerinnen und Bürger.

Nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln können bei Projekten kulturelle Leistungen gefördert werden aus möglichst vielen künstlerischen Bereichen, z.B. der Darstellenden Kunst und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Medienbereiches, die ohne Fördermittel nicht möglich wären, und

  • für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind, öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen, besondere Ausprägungen/Leistungen der inhaltlichen Arbeit der kulturellen Träger und Beteiligten im jeweiligen Genre erwarten lassen, und die Vernetzung dieser Leistungen/Träger untereinander fördern;
  • die die Alltagskultur (Leben, Wohnen und Arbeiten verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen) in ihrem kulturellen Zusammenhang als Bestandteil einer umfassenden Stadtkultur verdeutlichen (soziokulturelle Projekte);
  • Modellprojekte, die innovative Ansätze in der Kulturarbeit und der Zusammenarbeit aufweisen.

Hierbei muss das zu fördernde Projekt zumindest auch im Gemeindegebiet realisiert werden, bzw. einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben. Projekte von Künstlerinnen und Künstlern aus der Gemeinde sollen angemessen berücksichtigt werden.

Folgende Anträge (siehe Anlage) wurden eingereicht und am 19.10.2018 im Kulturbeirat der Gemeinde Nottuln beraten und empfehlend beschlossen:

  1. Hale –Bopp-Big-Band e.V. Nottuln vom 27.08.2018
    Der Antrag auf Bezuschussung des Jahreskonzerts zum 20-jährigen Bestehen der Hale-Bopp-Big-Band e.V. wird im Rahmen der Kulturförderrichtlinien als förderfähig angesehen. Eine Zuwendung wird für die Durchführung des Konzertes in Höhe von 1.325,00 € gewährt.
  2. Kreativgärten vom 02.09.2018
    Der Antrag auf Bezuschussung von Pflanzen für die Gärten der Kreativgärten wird als förderfähig angesehen. Eine Zuwendung in Höhe von 360,00 € wird gewährt.
  3. DJK Grün Weiß Nottuln e.V. vom 25.09.2018
    Der geplante Imagefilm anlässlich des 100jährigen Vereinsjubiläums wird im Rahmen der Kulturförderrichtlinien nicht als förderfähig angesehen, da u.a. bereits vor Förderzusage mit dem Projekt, durch Zusammenstellung von Filmdokumenten, begonnen wurde. Förderfähig wäre zum Beispiel eine besondere kulturelle Veranstaltung in Form von Künstler- bzw. Sportgruppendarbietungen, Akrobatik pp.
  4. Liebfrauenschule Nottuln vom 27.09.2018
    Die geplante Lesung „Wir hören zu!“ wird im Rahmen der Kulturförderrichtlinien als förderfähig angesehen. Antragsgemäß wird ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 446,00 € gewährt.
  5. Kinder- und Jugendchor St. Martinus vom 20.09.2018
    Das/die geplante Musical/Oper „Der kleine Prinz“ wird im Rahmen der Kulturförderrichtlinien als förderfähig angesehen. Antragsgemäß wird ein Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € gewährt.
  6. Daruper Landpartie vom 20.09.2018
    Das Projekt Kunst – Kultur – Kulinarisches der Daruper Landpartie wird grundsätzlich als förderfähig angesehen. Lfd. Homepagekosten werden jedoch nicht als förderfähig angesehen. Ebenso verhält es sich bei den kalkulierten Kosten für das Trägermaterial, die Befestigungen sowie die Standortnummern, welche laufend und immer wiederkehrend sind und aus vergangenen Projekten noch zur Verfügung stehen müssten. Unter Abzug dieser Kosten wird ein Zuschuss in Höhe von 2.470,00 € in Aussicht gestellt. Eingehende Spendengelder durch Aufstellen von Spendenboxen sind zuschussmindernd zu berücksichtigen.
  7. Theatergruppe der KFD Appelhülsen vom 28.09.2018
    Das Projekt „Bunter Nachmittag“ der Theatergruppe der KFD Appelhülsen wird als förderfähig anerkannt. Ein Zuschuss in Höhe von 310,00 € wird gewährt.
  8. Blues in Nottuln e.V. vom 01.10.2018
    Es wird kein Zuschuss für das (zweite) in 2019 geplant Konzert „was anderes“ gewährt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für das Jahr 2018 stehen 20.000 € als Kulturfördermittel zur Verfügung. Für bewilligte Anträge wurden im 1. Halbjahr 2018 12.651,20 € (80% der förderfähigen Anträge und Ausgaben) und für das 2. Halbjahr 2018 werden nach der vorliegenden Vorlage 6.911 € (100% der förderfähigen Anträge und Ausgaben) verausgabt. Somit verbleibt rechnerisch ein noch zur Verfügung stehender Betrag von 437,80 €. Von dieser Summe sind noch die Betriebskostenpauschalen für die Nutzung der Alten Amtmannei durch Blues in Nottuln e.V. in Höhe von 290 € für das Jahr 2018 in Abzug zu bringen, so dass das Budget noch einen Betrag von 147,80 € ausweist.


Finanzielle Auswirkungen:

Es werden insgesamt 6.911,00 € an Projektmittel ausgezahlt. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2018 veranschlagt.


Anlagen:

Projektanträge