Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Erhebung der Wasserverbandsgebühren wird wie in der Anlage 3 beschlossen.
Sachverhalt:
I. Ausgangslage
Zum 01.01.2018 wurde die neue Satzung zur Erhebung der
Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW der Gemeinde Nottuln erstellt.
Die Grundstückseigentümer erhielten mit dem Abgabenbescheid 2018 die
geänderten bzw. neu festgesetzten Wasserverbandsgebühren.
Die Gebührenfestsetzung erfolgte aufgrund der mitgeteilten Angaben nach
versiegelten und sonstigen Grundstücksflächen. Lag keine Auskunft vor, wurde im
Verhältnis 70%/30% geschätzt.
Nach Versand der Abgabenbescheide 2018 erfolgten nicht nennenswerte
Berichtigungen der festgesetzten oder
geschätzten Flächen. Widersprüche erfolgten keine.
Durch die einzelnen Berichtigungen der versiegelten und sonstigen
Flächen in 2018 ergibt sich hier eine minimale Veränderung.
II. Gebührenkalkulation
1. Personal- und
Verwaltungskosten
Zum umlagefähigen Aufwand gehören nach § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW
(siehe Anlage Kostenpositionen für die Berechnung 2019)
- Personal- und Verwaltungskosten
- der Aufwand zur Ermittlung der
Grundlage für die Umlage und
- die Kosten der Wasserverbände
Die Personalkosten 2019 belaufen sich auf rd. 23.213,00 € für die
allgemeine Steuerverwaltung und beruhen auf der entsprechenden
Personalkostenhochrechnung.
61 % der Stelle entfallen auf die allgemeine Steuerverwaltung.
Beschäftigte |
Gesamtkosten
2019 |
Steuerverwaltung |
Mitarbeiterin |
38.053,36 € |
61% = 23.213,00
€ |
Die Mitarbeiterin ist mit ca. 10% Anteil bei den Wasserverbandsgebühren
eingebunden.
Dies ergibt umlagefähige Personalkosten in Höhe von 2.320,00 €.
Im Gegensatz zur Neufassung 2018, wo ein hoher Personaleinsatz
erforderlich gewesen ist,
ist für die laufende Bearbeitung von einem geringeren Aufwand
auszugehen.
Verwaltungskosten werden nicht mit einbezogen.
2. Unterdeckung aus 2017
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Nottuln hat am 28.11.2017
beschlossen, die Kostenunterdeckung aus 2017 (47.731,00 €) gem. § 6 KAG
gebührenzulässig in einem Zeitraum von vier Jahren auszugleichen. Somit bleibt
es für 2019 bei einem Anteil von 11.900,00
€.
3. Kosten der Wasser- und
Bodenverbände
Die Gebührenbescheide 2018 der sieben Wasser- und Bodenverbände liegen
vor.
Diese bilden die Grundlage für die Gebühren 2019.
Wasser- und Bodenverband |
Gebühr 2018 |
|
|
€ |
pro ha |
Havixbeck-Roxel |
2.576,00 € |
11,50 € |
Obere
Stever |
80.290,35 € |
11,30 € |
Stever-Senden |
3.023,88 € |
11,00 € |
Münstersche
Aa |
532,80 € |
10,00 € |
Obere
Berkel |
3.553,40 € |
6,50 € |
Oberer
Kleuterbach |
44.034,95 € |
15,00 € |
Unterer
Kleuterbach |
1.608,66 € |
15,00 € |
|
135.620,04 € |
|
Lediglich der Wasser- und Bodenverband „Oberer Kleuterbach“ hat in 2018
seine Gebühren von 12,50 €/ha auf
15,00 €/ha erhöht.
4. Zusammenstellung
Personalkosten: 2.320,00
€
Unterdeckung aus 2017: 11.900,00
€
Kosten der Wasser- und Bodenverbände: 135.620,04 €
Gesamt: 149.840,04 €
Der
umlagefähige Aufwand von insgesamt 149.840,04
EUR verteilt sich, wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, auf die einzelnen
Wasser- und Bodenverbände.
Für jeden
Wasser- und Bodenverband wird je nach Aufwand / Flächenverteilung
eine eigene Gebühr festgesetzt.
5. Gebührensatzung
Die
Gebührensätze ändern sich wie in Anlage 3 dargestellt.
Vergleich der
Wasserverbandsgebühren 2018/2019
Wasser- und Bodenverband |
Gebühr je m² versiegelte Fläche |
Gebühr je m² übrige Fläche |
||
|
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
Havixbeck-Roxel |
0,07185 € |
0,06714 € |
0,00018 € |
0,00017 € |
Obere
Stever |
0,01612 € |
0,01638 € |
0,00021 € |
0,00020 € |
Stever-Senden |
0,01131 € |
0,00977 € |
0,00015 € |
0,00014 € |
Münstersche
Aa |
0,02411 € |
0,02157 € |
0,00011 € |
0,00010 € |
Obere
Berkel |
0,02207 € |
0,02033 € |
0,00011 € |
0,00010 € |
Oberer
Kleuterbach |
0,01978 € |
0,02170 € |
0,00019 € |
0,00020 € |
Unterer
Kleuterbach |
0,31432 € |
0,29212 € |
0,00016 € |
0,00015 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Anlage 1 – Kalkulation 2018
Anlage 2 – Kostenpositionen für die Berechnung
2019
Anlage 3 – I. Satzung zur Änderung der Satzung zur
Erhebung der
Wasserverbandsgebühren