Betreff
I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren
Vorlage
150/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Erhebung der Wasserverbandsgebühren wird wie in der Anlage 3 beschlossen.


Sachverhalt:

 

I. Ausgangslage

Zum 01.01.2018 wurde die neue Satzung zur Erhebung der Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW der Gemeinde Nottuln erstellt.

Die Grundstückseigentümer erhielten mit dem Abgabenbescheid 2018 die geänderten bzw. neu festgesetzten Wasserverbandsgebühren.

Die Gebührenfestsetzung erfolgte aufgrund der mitgeteilten Angaben nach versiegelten und sonstigen Grundstücksflächen. Lag keine Auskunft vor, wurde im Verhältnis 70%/30% geschätzt. 

Nach Versand der Abgabenbescheide 2018 erfolgten nicht nennenswerte Berichtigungen  der festgesetzten oder geschätzten Flächen. Widersprüche erfolgten keine.

Durch die einzelnen Berichtigungen der versiegelten und sonstigen Flächen in 2018 ergibt sich hier eine minimale Veränderung. 

 

 

 

II. Gebührenkalkulation

 

1. Personal- und Verwaltungskosten

Zum umlagefähigen Aufwand gehören nach § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW

(siehe Anlage Kostenpositionen für die Berechnung 2019)

-       Personal- und Verwaltungskosten

-       der Aufwand zur Ermittlung der Grundlage für die Umlage und

-       die Kosten der Wasserverbände

 

Die Personalkosten 2019 belaufen sich auf rd. 23.213,00 € für die allgemeine Steuerverwaltung und beruhen auf der entsprechenden Personalkostenhochrechnung.

61 % der Stelle entfallen auf die allgemeine Steuerverwaltung.

 

Beschäftigte

Gesamtkosten 2019

Steuerverwaltung

Mitarbeiterin

 

38.053,36 €

61% = 23.213,00 €

 

Die Mitarbeiterin ist mit ca. 10% Anteil bei den Wasserverbandsgebühren eingebunden.

Dies ergibt umlagefähige Personalkosten in Höhe von 2.320,00 €.

Im Gegensatz zur Neufassung 2018, wo ein hoher Personaleinsatz erforderlich gewesen ist,

ist für die laufende Bearbeitung von einem geringeren Aufwand auszugehen. 

Verwaltungskosten werden nicht mit einbezogen.

 

 

 

2. Unterdeckung aus 2017

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Nottuln hat am 28.11.2017 beschlossen, die Kostenunterdeckung aus 2017 (47.731,00 €) gem. § 6 KAG gebührenzulässig in einem Zeitraum von vier Jahren auszugleichen. Somit bleibt es für 2019 bei einem Anteil von 11.900,00 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Kosten der Wasser- und Bodenverbände

 

Die Gebührenbescheide 2018 der sieben Wasser- und Bodenverbände liegen vor.

Diese bilden die Grundlage für die Gebühren 2019.

Wasser- und Bodenverband

Gebühr 2018

 

 

pro ha

Havixbeck-Roxel

2.576,00 €

11,50 €

Obere Stever

80.290,35 €

11,30 €

Stever-Senden

3.023,88 €

11,00 €

Münstersche Aa

532,80 €

10,00 €

Obere Berkel

3.553,40 €

6,50 €

Oberer Kleuterbach

44.034,95 €

15,00 €

Unterer Kleuterbach

1.608,66 €

15,00 €

 

135.620,04 €

 

 

Lediglich der Wasser- und Bodenverband „Oberer Kleuterbach“ hat in 2018 seine Gebühren von      12,50 €/ha auf 15,00 €/ha erhöht.

 

 

 

 

4. Zusammenstellung

 

Personalkosten:                                            2.320,00 €

Unterdeckung aus 2017:                               11.900,00 €

Kosten der Wasser- und Bodenverbände:       135.620,04 €      

Gesamt:                                               149.840,04 €      

 

 

Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 149.840,04 EUR verteilt sich, wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, auf die einzelnen Wasser- und Bodenverbände.

 

 

Für jeden Wasser- und Bodenverband wird je nach Aufwand / Flächenverteilung eine eigene Gebühr festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Gebührensatzung

 

 

Die Gebührensätze ändern sich wie in Anlage 3 dargestellt.

 

 

 

Vergleich der Wasserverbandsgebühren 2018/2019

 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr je m²

versiegelte Fläche

Gebühr je m²

übrige Fläche

 

2018

2019

2018

2019

Havixbeck-Roxel

0,07185 €

0,06714 €

0,00018 €

0,00017 €

Obere Stever

0,01612 €

0,01638 €

0,00021 €

0,00020 €

Stever-Senden

0,01131 €

0,00977 €

0,00015 €

0,00014 €

Münstersche Aa

0,02411 €

0,02157 €

0,00011 €

0,00010 €

Obere Berkel

0,02207 €

0,02033 €

0,00011 €

0,00010 €

Oberer Kleuterbach

0,01978 €

0,02170 €

0,00019 €

0,00020 €

Unterer Kleuterbach

0,31432 €

0,29212 €

0,00016 €

0,00015 €

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Anlage 1 – Kalkulation 2018

Anlage 2 – Kostenpositionen für die Berechnung 2019

Anlage 3 – I. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der

                 Wasserverbandsgebühren