Betreff
X. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln
Vorlage
146/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln wird wie in der Anlage beschlossen.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln erhebt Hundesteuer lt. Hundesteuersatzung vom 20.12.2000, in der z.Zt. gültigen Fassung vom 09.09.2015.

 

Bisher wurden jedes Jahr neue Hundesteuerbescheide versandt.

Da für 2019 für jeden angemeldeten Hund eine neue Hundemarke mit dem Abgabenbescheid versandt wird, sollte direkt ein sogenannter „Hundesteuer – Dauerbescheid“ erlassen werden, das heißt: So lange sich durch Ab,- An,- Ummeldung, Satzungsänderung oder neue Hundemarke keine Änderung ergibt, bleibt es bei diesem Bescheid auch für die Folgejahre.

Dadurch würden jedes Jahr die Druckkosten der Abgabenbescheide sowie die Portokosten eingespart.

 

 

 

X. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln

§ 7 – Festsetzung und Fälligkeit der Steuer

 

§ 7 Absatz 2  der Hundesteuersatzung sollte dementsprechend geändert werden und einen Zusatz erhalten, dass bis zum Zugehen eines neuen  Festsetzungsbescheides die Steuer über das Kalenderjahr hinaus für den gleichen Fälligkeitstermin weiter zu entrichten ist. Endet die Steuerpflicht während des Vierteljahres, so ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten.

 

Des Weiteren erfolgt ein Vermerk auf dem Abgabenbescheid:

„Aus Gründen der Kostensenkung wird die Veranlagung zur Hundesteuer ab sofort als Dauerverwaltungsakt erlassen. Das heißt, dass dieser Bescheid auch für die nachfolgenden Jahre seine Gültigkeit behält. Nur bei Abmeldung Ihres/r Hunde/s oder steuerrelevanten Änderungen ergeht ein neuer Bescheid.

Für Sie bedeutet dies, dass Sie für die zukünftigen Haushaltsjahre selbst die Zahlungstermine zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen beachten müssen. Sie können jedoch auch der Gemeindekasse Nottuln ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen.“

 

 

 

 

Anlage

X. Änderungssatzung

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosteneinsparung der Druck- und Portokosten


Anlagen:

X. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln