Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab 01.01.2019
Vorlage
141/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Abwassergebühren werden für 2019 sowohl für die Schmutzwassergebühren als auch für die Niederschlagswassergebühren unverändert beibehalten.

 

 


Sachverhalt:

 

1.   Ausgangssituation

 

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2019 wird im Folgenden erläutert.

 

 

2.   Verbandsbeiträge

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 44% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße erhöht sich von insgesamt 1.201.632 € im Jahr 2018 um 31.871 € auf 1.233.503 € im Jahr 2019. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von rd. 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2019 insgesamt 1.228.803 € in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.   

 

3.   Abschreibung und Verzinsung

 

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen investitionsbedingt von 715.502 € um 44.290 € auf 759.792 €. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Investitionsmaßnahmen ab dem Jahr 2019 ist hier zukünftig mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

 

Für die Zinsaufwendungen ergibt sich aufgrund der planmäßigen Tilgung ein Rückgang von 85.025 € um 13.305 € auf 71.720 €.

 

Die Eigenkapitalverzinsung sinkt bei einer Verzinsung von 2% von rd. 77.975 € um rd. 2.890 € auf rd. 75.085 €. Diese Position wirkt sich kostenerhöhend aus.

 

 

4.   Materialaufwendungen

 

Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2019 mit insgesamt 381.000 € ermittelt. Damit ergibt sich für das Jahr 2019 nur ein geringfügiger Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 380.200 € um insgesamt 800 €.

 

5.   Personalkosten

 

Die Personalkosten steigen im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 von 289.971 € um 18.229 € auf 308.200 €. Dieser Kostenanstieg ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurück zu führen.

 

 

 

 

6.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen von 109.700 € im Jahr 2018 um 8.800 € auf 118.500 € im Jahr 2019. Der Anstieg ist in erforderlichen Instandhaltungsarbeiten am Verwaltungsgebäude begründet. 

 

7.   Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 35.000 € veranschlagt. Die Zinserträge sinken aufgrund des geringen Zinsniveaus für Habenzinsen und einem Wegfall der Erträge aus der Zinssicherung von 2.100 € um 2.000 € auf 100 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden unverändert in einer Höhe von 4.500 € veranschlagt. Insgesamt ergibt die Kalkulation zu berücksichtigende Erträge in Höhe von 39.600 €.

 

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 39.600 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenüberdeckung aus den Jahren 2016 und 2017 in Höhe von 173.370 €, verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 2.730.131 €. Davon sind rd. 1.576.433 € auf die Schmutzwassermenge von 847.000 m³ und 1.153.698 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.220.597 m² umzulegen.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2019 die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren unverändert beibehalten werden können, um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen. Die Gebührensätze betragen für die Schmutzwassergebühr 1,86 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr 0,52 €/m². Hauptgrund für die Gebührenkonstanz ist die Erzielung von Gebührenüberdeckungen in den Vorjahren, die für 2019 gebührenmindernd zu berücksichtigen sind.

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2019 unverändert beizubehalten.

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche Jahresgebühr für 2019 ergibt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-     Schmutzwassergebühr 1,86 €/m³

-     Niederschlagswassergebühr 0,52 €/m²

 

 


Anlagen:

 

Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2019