Beschlussvorschlag:
Der Rat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen ab und behält die bestehende Beschlusslage bei.
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen hat mit Schreiben vom 13.07.2018 hier eigegangen am 16.07.2018 einen Antrag gem. § 15a der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln gestellt. Dieser ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Fraktion beantragt aus Kostengründen auf die Erstellung des Hochbeetes und der Bänke auf dem Hanhoff zu verzichten.
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Rates vom 24.04.2018, Auszug der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt, u.a. beauftragt, das Bauprogramm umzusetzen. Diesem Beschluss ist die Verwaltung umgehend nachgekommen und hat eine Ausschreibung vorgenommen. Nach Beendigung der Ausschreibung musste festgestellt werden, dass die Baumaßnahme teurer als geplant würde. Darüber hat die Beigeordnete am 19.06.2018 im Haupt- und Finanzausschuss unter Mitteilungen informiert. Ein Beschluss zur Kostensteigerung und damit über die überplanmäßige Ausgabe wurde im Rat am 03.07.2018 gefasst.
Dabei ist zu denen im Antrag genannten Positionen folgendes anzumerken:
Kostenplanung pro Bank 3.500 €/netto
Ausschreibungsergebnis pro Bank 2.840,60E/netto
folglich: Kostenminderung um 18,84%
Die Gesamtkosten zur Herstellung beider Bänke liegen somit bei 6.760,63€ brutto und nicht wie vom Antragsteller dargestellt bei 13.000€
Kostenplanung Hochbeet 30.000 €/netto
Ausschreibungsergebnis 34.846,28 €/netto
folglich: Kostensteigerung um 16,15%
Die Gesamtkostensteigerung der gesamten Baumaßnahme liegt bei 12,8%
Die Verwaltung ist den Ratsbeschlüssen umgehend nachgekommen und hat wie beschlossen, die Sanierung des Hanhoffes gem. des Planes und der Ausschreibung am 04.07.2018 in Auftrag gegeben.
Da die vorliegende Beschlusslage nur durch Ratsbeschluss geändert werden kann, ist nunmehr eine Entscheidung notwendig und dringend geboten, um etwaige Schäden für die Gemeinde Nottuln und die Beeinträchtigung der Rechte Dritter abzuwenden.
Anmerkung:
Nach Hinweis der Kommunalaufsicht ist bei einer möglichen geänderten Ratsentscheidung und damit einer eventuell verbundenen Schadensersatzpflicht zu prüfen, ob diese Verpflichtung auf den Rat übergeht.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Beschlusslage
Variante 1
Stornierung der Bänke und des Hochbeets.
Er fallen hier Stornierungskosten an von 5268,57 €/netto
Zusätzlich
Fläche auspflastern mit Riemchenpflaster.
Mehrkosten über Abrechnung gemäß LV-beschreibung ca. 2650,00 €/netto
Die Mehrkosten für das Produzieren von Kleinmengen liegen bei ca. zusätzlichen 1.000,00 €/netto
Variante 2
Nachträgliche Ausführung der Bänke und des Hochbeets nach Fertigstellung.
Mehrkosten 4272,00 €/netto
Die Fläche wird vorerst geschlossen mit eine Schottertragschicht oder mit eine gebundene Wegedecke.
Anlagen:
Antrag Bündnis
90/Die Grünen
Auszug aus der
Niederschrift des Rates vom 24.04.2018
Auszug aus der
Niederschrift (noch nicht genehmigt) des Rates vom 03.07.2018
Vorlage 046/2018
Vorlage 109/2018