Beschlussvorschlag:
1. Dem Bauprogramm für die Realisierung der
Sanierung des Hanhoff wird zugestimmt. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten
erfolgt dabei entsprechend dem vorliegenden Plan (s. Anlage 1).
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung
der Baumaßnahme beauftragt.
3. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Entwurfs einer Einzelfallsatzung für die Abrechnung von KAG-Beiträgen wie im Sachverhalt geschildert beauftragt.
Sachverhalt:
Vorbemerkung
Ursprünglich
war eine Beratung und Beschlussfassung für den Baubeschluss zur Sanierung des
Hanhoffs für die Sitzungsfolge im Mai vorgesehen. Vor dem Hintergrund der unten
stehenden Zeitplanung wäre dies für eine Bauabwicklung vor Martinimarkt nicht
ausreichend. Daher findet nun eine zusätzliche Ratssitzung statt. Abweichend
von der Zuständigkeitsverordnung wird daher auch auf eine Vorberatung im
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verzichtet.
Sachstand
Der
bauliche Zustand der Verkehrsflächen im Bereich Hanhoff erfordert eine
grundlegende Sanierung. Insbesondere der schlechte Zustand des Pflasters
bedeutet dringenden Handlungsbedarf. Die Sanierung ist für Frühjahr/Sommer 2018
geplant.
In
der Ausschusssitzung am 26.10.2016 (Vorlagen-Nr. 158/2016) wurde bereits eine
an die Gestaltungsvorschläge für den barrierefreien Umbau angepasste Planung
(Vorentwurf) und eine erste Kostenschätzung mündlich vorgestellt. Mit der
Planung ist das Büro nts, Münster beauftragt worden. Zuletzt wurde
hierüber in den
Ausschusssitzungen am 13.09.2017 (Vorlagen-Nr. 144/2017) und am 06.12.2017
(Vorlagen-Nr. 201/2017) berichtet und beraten.
Zwischenzeitlich
ist die Planung auch auf Grund der Hinwiese aus der o.g. Sitzung überarbeitet
worden. Bei der Überarbeitung stehen neben den verkehrstechnischen Fragen auch
gestalterische Aspekte im Mittelpunkt. Ziel ist es, auf dem Parkplatz neben den
rein funktionellen Aspekten auch Aufenthaltsqualität zu realisieren. Weiterhin
wurden die besonderen Ansprüche an den Standort zum Martinimarkt in die Planung
mit einbezogen.
Aufgrund
des Beschlusses des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 06.12.2017 wurden die
vier Platanen auf dem Hanhoff zwischenzeitlich gefällt. In der vorliegenden
Planung sind Ersatzpflanzungen und Begrünung vorgesehen.
Räumlicher Umfang und
geplante Maßnahmen
Aufgrund
des Umfangs der Schäden auch im Umfeld des Hanhoffs wird sich der
Sanierungsbereich neben dem eigentlichen zentralen Parkplatz auch auf die die
umliegenden Flächen rings um die Gebäude bis zur Straße Potthoff bzw.
Schlaunstraße erstrecken (s. Anlage 1).
Die
hier geplanten Maßnahmen umfassen eine Erneuerung der gesamten Oberfläche der
Fahrbahn und der Gehwege, als auch des Unterbaus (Tragschichten,
Frostschutzschicht, Stabilisierungsschicht).
Materialwahl für die Oberflächen
Die
Fahrspuren auf dem Hanhoff und vor der Apotheke werden nun wie in der o.g.
Sitzung angeregt in Betonsteinpflaster, Antikoptik 20/30/10 in braun/schwarz
hergestellt. Dieses Material entspricht dem der Mischverkehrsfläche im 1. BA
des barrierefreien Straßenumbaus im Ortskern. Die Parkflächen im Hanhoff, vor
der Apotheke und an der Schlaunstraße werden in Betonsteinpflaster in anthrazit
ausgeführt, um diese optisch besser von der Fahrbahn abzugrenzen. Alle weiteren
Bereiche werden aus Betonstein mit Klinkeroptik („Riemchen“ 21/7/8 rot/schwarz)
hergestellt.
Dabei
soll genau das Pflastermaterial zum Einsatz kommen, welches zurzeit bereits für
den barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern verwendet wird.
Somit wird ein einheitliches Bild im Ortskern geschaffen.
Anordnung der Verkehrsflächen
Die
Zufahrt zum Parkplatz Hanhoff erfolgt wie bisher über die Von-der-Reck-Straße,
der Verkehrsfluss wird jedoch im Einbahnstraßensystem geregelt. Die Stellplätze
werden in der Neuplanung schräg angeordnet und verbreitert. Hierdurch kann die
Fahrbahnbreite reduziert werden. In der Praxis hat sich die Schräganordnung
gegenüber der bisherigen senkrechten Anordnung aufgrund der besseren
Befahrbarkeit und einer Reduzierung der Belastung durch Lenkkräfte bewährt. Letzteres
ist nun von besonderer Wichtigkeit, da eine Ausführung der Fahrbahn mit
Betonsteinen statt mit Asphalt gewählt wurde.
Die
geplante Fahrbahnbreite im Bereich vor den Praxen ist so angelegt, dass
kurzzeitig zum Be- und Entladen gehalten werden kann.
Durch
den Umbau, die Neuanordnung und vor allem die Anpassung der Breite der
Parkplätze an heutige Maßstäbe werden insgesamt vier Stellplätze weniger als vorher zur Verfügung stehen.
Private Flächen
Die
die Gebäude auf dem Hanhoff direkt umgebenden Flächen, die heute bereits
faktisch als öffentliche Gehwege genutzt werden, sind in Privatbesitz der
jeweiligen Eigentümer (s. Anlage 2). Der hier geltende Bebauungsplan Nr. 12
„Nottuln S I“ setzt diese Bereiche nicht als öffentliche Verkehrsfläche fest.
Aus
funktionellen und gestalterischen Gründen im Gesamtzusammenhang wurden die
Flächen in die Planung mit einbezogen. Die Sanierung des Hanhoff ohne Einbeziehungen der privaten Flächen ist
rein technisch aufgrund des Gefälles auf dem Hanhoff und der
Entwässerungssituation nicht bzw. nur unter erheblich erschwerten Bedingungen
möglich.
Daher wird eine Sanierung
auch dieser Bereiche angestrebt. Dies erfordert jedoch die Mitwirkungsbereitschaft
der Eigentümer, da diese die Kosten dieser Teilmaßnahme zu 100 % tragen müssen.
Die Eigentümer wurden daher bereits schriftlich auf diese Situation und diese
Sitzung hingewiesen und für den Zeitraum unmittelbar nach dem Baubeschluss zu Gesprächen
eingeladen.
Das finanzielle Volumen der
Sanierung dieser privaten Flächen umfasst insgesamt ca. 99.000 €.
KAG-Beiträge
Für
die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht wurde ein externes Büro
hinzu gezogen. Eine Stellungnahme liegt zwischenzeitlich vor (s. Anlage 3).
Demnach
handelt es sich nach Rechtsauffassung des Gutachters nur bei dem zentralen
Parkplatz in der Mitte des Hanhoff um eine beitragsfähige Anlage. Zur Erhebung
von Beiträgen ist jedoch der Erlass einer Einzelfallsatzung notwendig. Es wird
vorgeschlagen, dass die Verwaltung beauftragt wird, dem Rat einen Entwurf einen
entsprechender Einzelfallsatzung für die Sitzungsfolge Juni/Juli 2018
vorzulegen. Dabei soll sich dieser Entwurf wie in o.g. Bericht vorgeschlagen in
der Höhe der umzulegenden Kosten am Straßentypus Haupterschließungsstraße
orientieren. Für die Abrechnung der KAG-Beiträge ist es unschädlich, wenn der
Satzungsbeschluss erst nach Beginn der Bauarbeiten erfolgt.
In
diesem Fall wäre ein Anteil der Bausumme in Höhe von ca. 282.000 €
KAG-beitragspflichtig. Bei Annahme der Beitragssätze von 40 % für die Fahrbahn
sowie 60 % für Stellplätze und Grünanlagen entstehen somit Einnahmen durch
KAG-Beiträge in Höhe von rund 141.000 €.
Die
konkrete Abrechnungsform und die Höhe der KAG-Beiträge sind erst mit weiterem
Planungsfortschritt zu benennen. Mit der Ermittlung und Abrechnung wird
ebenfalls das externe Büro beauftragt. Die betroffenen Anlieger werden jedoch
bereits kurzfristig in den o.g. Gesprächen bzgl. der privaten Flächen über die
grundsätzliche Situation informiert.
Sonstige Gestaltung
In
der Mitte der Parkplatzfläche wird ein begehbarer, begrünter Bereich angelegt.
Dort ist die fußläufige Querung des Parkplatzes gegeben, ohne dass die
Verkehrsflächen betreten werden müssen. Die ehemaligen Platanen werden wie
beschlossen durch neue standortangepasste hochwachsende Bäume ersetzt.
Für
die Bepflanzung im Hanhoff wird der Amberbaum (Lyquidamber styryciflua) als
Ersatzbepflanzung vorgeschlagen. Er ist industriefest (dadurch verträgt er
Abgase ohne Probleme), winterhart und kann eine Wuchshöhe bis 25m erreichen.
Durch seine pflegeleichte, schlanke und aufrechte Wuchsform ist er an diesem
geschützten Standort besonders geeignet, da der Hanhoff neben der
Parkplatzfunktion auch als Veranstaltungsort (Martinimarkt o.ä.) genutzt wird.
Im Herbst hat er eine früheinsetzende und langanhaltende schöne Blattfärbung in
den verschiedensten fulminanten Farben wie gelb, orange, rot, violett und
braun.
Im
Bereich vor der Bäckerei ist eine Aufenthaltsfläche mit Hochbeet und umgebenden
Sitzgelegenheiten geplant, die mittels Poller von der Fahrbahn abgegrenzt ist.
Hier sind ebenfalls Fahrradanlehnbügel vorgesehen.
Weitere
Fahrradanlehnbügel sind vor dem Eingang zu den Praxen vorgesehen. Hierfür wird
ein Stellplatz in Anspruch genommen.
Die
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen werden nunmehr direkt an den
Eingängen zu den Praxen bzw. zu Berken angeordnet. Insgesamt sind 4 solcher Stellplätze vorgesehen.
Die
Anlage der Grünflächen, der befestigten Flächen und des Straßenmobiliars ist
mit den Anforderungen der Nutzung zum Martinimarkt abgestimmt.
Weiteres Vorgehen
Mit
positivem Beschluss wird die Ausführungsplanung fortgeführt und das
Leistungsverzeichnis erstellt. Die Vergabe der Leistungen soll im Mai 2018
erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme kann dann zeitnah erfolgen. Die
Baumaßnahme soll rechtzeitig vor Martinimarkt 2018 abgeschlossen sein.
Frühzeitig
sollen auch bei dieser Maßnahme Einzelgespräche mit den betroffenen Anliegern,
insbesondere mit den betroffen Geschäften und Dienstleistern, geführt werden.
Dabei wird u.a. besonders berücksichtigt, wie alle Betriebe durchgehend
erreichbar bleiben und wie durch eine geeignete Festsetzung von Bauabschnitten
das Stellplatzangebot möglichst groß bleiben kann. Erwogen wird zudem auch
während dieser Bauphase erneut in Abstimmung mit der kath. Kirchen zeitweise
das Parken auf dem Stiftsplatz zu ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Sanierung entstehen
nach einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 601.000
€ inkl. MwSt. Die Kostenschätzung beruht auf der in dieser Vorlage vorgelegten
Entwurfsplanung und berücksichtigt aktuelle Einheitspreise und Massen.
Durch die Kostenübernahme im Bereich privater Flächen sowie durch KAG-Beiträge entstehen Einnahmen in Höhe von rund 240.000 €.
Anlagen:
Anlage 1 Ausführungsplan Sanierung Hanhoff
(Lageplan und Querschnitt)
Anlage 2 private Flächen auf dem Hanhoff
Anlage 3 Stellungnahme Dr. jur. Klaus Halter,
Kommunale Kalkulationen GmbH