Betreff
Standortkonzept für Windenergieanlagen;
hier: Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept sowie Aufstellungsbeschluss zur 79. Änderung des FNP
Vorlage
039/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Das in Anlage 1 abgedruckte Standortkonzept für Windenergieanlagen wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

2. Das Verfahren zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln mit der Zielsetzung Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen, wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).


Sachverhalt:

Sachstand

In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 24.01.2018 wurde durch das beauftragte Büro wwk das Standortkonzept für Windenergieanlagen in Nottuln vorgestellt (VL 002/2018). Die nun in Anlage 1 abgedruckte Fassung wurde im Nachgang zur Sitzung auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 21.03.18 wird das Büro wwk für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Grundsätzlich sind Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich entsprechend § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Die Gemeinde Nottuln hat jedoch bereits durch die Ausweisung von Konzentrationszonen im Bereich Buxtrup und Hastehausen von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu steuern.

Wie bekannt, besteht auf Grund der Rechtsprechung (insbes. bzgl. der Schaffung von substantiellem Raum für die Windenergie), der raumordnerischen Vorgaben und der Zielstellung der Gemeinde, die Windenergienutzung zu fördern, die Notwendigkeit zur Anpassung dieser Konzentrationszonenplanung.

Das Standortkonzept bildet die fachliche Grundlage für eine künftige Ausweisung von Konzentrationszonen gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln. Es stellt das nach der Rechtsprechung erforderliche gesamträumliche Plankonzept dar und sollte daher als sogenanntes städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen worden. Eine endgültige Standortfestlegung ist damit jedoch noch nicht getroffen. Diese erfolgt erst im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Ablauf

Mit dieser Vorlage soll der förmliche Aufstellungsbeschluss zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden. Rechtsfolge dieses Beschlusses ist auch, dass Anträge für Windenergieanlagen gemäß § 13 Abs. 3 Baugesetzbuch zurück gestellt werden können.

Es schließt sich das Planverfahren mit den bekannten Beteiligungsschritten an. Angesichts des Themenfeldes, das gewöhnlich auf großes öffentliches Interesse stößt, ist vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch als öffentliche Veranstaltung zu gestalten.

Neben diesen förmlichen Beteiligungsschritten beabsichtigt die Verwaltung, kurzfristig das Gespräch mit den Flächeneigentümern der Potentialfläche südlich des Ortsteils Schapdetten zu suchen. Ziel soll es sein, bei Grundinteresse der Eigentümer eine moderierende Rolle einzunehmen, um ein geordnetes Modell der Windkraftnutzung zu fördern, von dem nicht nur Flächeneigentümer und Investoren profitieren (z.B. im Sinne der sogenannten Bürgerwindparkmodelle). Ob die Gemeinde Nottuln eine aktivere Rolle einnehmen sollte, kann nach einem solchen Gespräch bewertet und politisch beraten werden. Die diesbezüglich in der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 25.09.2013 dargelegte Situation (VL 140/2013) wird sicherlich angesichts der schnellen Entwicklung der Branche und der gewandelten Rahmenbedingungen als überholt anzusehen sein und könnte dann bei Vorliegen der entsprechenden Erkenntnisse erneut beraten werden.

Ferner wurde im Vorfeld der Sitzung von Ratsherrn Dammann angeregt, in einer öffentlichen Ortsbegehung der nach derzeitigem Stand der Potentialstudie nicht mehr als Konzentrationszone vorgesehenen Flächen zwischen den Ortsteilen Darup und Nottuln gemeinsam mit z.B. Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde und des Naturschutzzentrums darzulegen, wieso diese Fläche aus dortiger Sicht eine so hohe ökologische Bedeutung hat, dass eine Windenergienutzung hier nicht in Aussicht gestellt werden kann. Falls dies gewünscht ist (und seitens des Kreises Coesfeld und des Naturschutzzentrums Interesse besteht), kann eine solche Veranstaltung kurzfristig vrsl. auch noch vor einer abschließenden Beschlussfassung dieser Vorlage im Rat am 29.05.2018 erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Planverfahrens in Höhe von vrsl. 15.000 €


Anlagen:

Anlage 1: Standortkonzept für Windenergieanlagen