Betreff
Fortsetzung der Vereinbarung über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung in Teilbereichen des Wasserschutzgebietes/Bericht über die Grundwassersituation
Vorlage
029/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für einen Teilbereich des Wasserschutzgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln, werden für die Periode 01.07.2018 bis 30.06.2019 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung fortgesetzt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die vor dem Hintergrund der mikrobiologischen Belastung des Nottulner Grundwassers durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse umfasste mehrere mögliche Eintragspfade. Ein möglicher Eintragspfad ist die Wirtschaftsdüngung zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen.

 

Bezüglich dieses möglichen Eintragspfades für eine mikrobiologische Belastung durch eine Wirtschaftsdüngung wurden für die Jahre 2011 bis 2017 im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet sogenannte „Vereinbarungen über einen Düngungsverzicht“ abgeschlossen. Inhalt ist, dass die Bewirtschafter im Wassereinzugsgebiet auf festgelegten Flächen auf eine Wirtschaftsdüngung nach der Hauptfruchternte (Herbstdüngung) verzichten und dafür einen finanziellen Ausgleich für die daraus resultierenden Mehraufwendungen erhalten.

 

Im Jahr 2017 wurde durch die Kooperationsberaterin bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer (LWK) in Coesfeld, Frau Elies, der wirtschaftliche Nachteil mit 114,89 €/ha für Ackerland und mit 233,23 €/ha für Grünland/Ackergras bewertet. Der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2017 betrug bei einer auszugleichenden Fläche von 59,28 Hektar insgesamt 9.647,65 €. Der Rückgang von auszugleichenden Flächen um rd. 50 Hektar gegenüber früheren Jahren ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass auf diesen Flächen aufgrund der im Jahr 2017 in Kraft getretenen novellierten Düngeverordnung, je nach Anbauform bzw. Fruchtfolge, eine Herbstdüngung als nicht fachgerecht erachtet wird.  

 

Auch für das laufende Jahr 2018 wurde durch Frau Elies der wirtschaftliche Nachteil für den „Düngungsverzicht“ ermittelt. Danach ergibt die Berechnung einen Ausgleichsbetrag von 121,74 €/ha für Ackerland und 247,23 €/ha für Grünland/Ackergras. Insgesamt ist im Jahr 2018 bei max. 90 ha mit einem finanziellen Ausgleich in Höhe von rd. 18.000 € zu rechnen.

 

Finanzmittel in Höhe von 20.000 € wurden im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für 2018 eingestellt.

 

Auch wenn kein eindeutiger Nachweis der Ursächlichkeit einer Wirtschaftsdüngung für die mikrobiologischen Belastungen erbracht werden kann, so trägt diese Maßnahme „Freiwilliger Düngungsverzicht“ zum Grundwasserschutz bei, sodass nach Möglichkeit die Vereinbarungen auch für die Düngungsperiode 2018 nach Hauptfruchternte fortgesetzt werden sollten. Die Einschränkungen beim Ausgleich für die Flächen, die aufgrund der novellierten Düngeverordnung eine Wirtschaftsdüngung für bestimmte Anbauarten nicht mehr möglich machen, werden in den Vereinbarungen berücksichtigt. Für diese Flächen gibt es auch keine Ausgleichszahlungen.

 

Bereits am 01.03.2018 wird unter Federführung der „Kooperation Landwirtschaft/ Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet“ die jährliche Abstimmungs- und Informationsveranstaltung zwischen den Bewirtschaftern und den Vertretern der Wasserversorgung Nottuln durchgeführt. Sofern die Bewirtschafter die Vereinbarung fortsetzen wollen, kann der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2018 darüber beraten, ob auch seitens der Wasserversorgung eine Fortsetzung angestrebt wird. Aus Sicht der Betriebsleitung ist eine Fortsetzung vor dem Hintergrund eines vorbeugenden und umfassenden Gewässerschutzes nach wie vor von großer Bedeutung.

 

Der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, Herr Nolte vom IWW, Mülheim a.d.R., wird an der Betriebsausschusssitzung teilnehmen und zu Beginn der Beratung über die im Vergleich zu Vorjahren temporäre geringe mikrobiologische Belastung des Grundwassers im vergangenen Jahr 2017 sowie im Zeitablauf seit 2009, berichten. Weiterhin wird Herr Nolte über die ab Jahresende 2016 aufgetretene Problematik mit Trifluoracetat im Grund- und Trinkwasser und die zwischenzeitlichen Ergebnisse des Monitoring berichten.

 

Über die aus der mikrobiologischen Belastung der Vorjahre resultierende vorgeschlagene Fortsetzung des freiwilligen Düngungsverzichts wird die Kooperationsberaterin, Frau Elies, berichten und die Berechnung des Ausgleichs der wirtschaftlichen Nachteile erläutern.

 

Die Betriebsleitung weist noch darauf hin, dass sofern sich die Rechtslage nicht ändert, die Aufwendungen für die Vereinbarungen zum freiwilligen Düngungsverzicht mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar sind. Insofern sind diese Aufwendungen für das Wasserwerk Nottuln voraussichtlich kostenneutral.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile maximal rd. 18.000 €

 

 


Anlagen:

 

  1. Übersicht Düngungsverzicht 2011 - 2018
  2. Ausgleichsberechnung 2018 (Basisdaten der LKW COE)