Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für einen Teilbereich des Wasserschutzgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln, werden für die Periode 01.07.2018 bis 30.06.2019 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung fortgesetzt.
Sachverhalt:
Die vor dem Hintergrund der mikrobiologischen Belastung des Nottulner
Grundwassers durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse umfasste mehrere
mögliche Eintragspfade. Ein möglicher Eintragspfad ist die Wirtschaftsdüngung
zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen.
Bezüglich dieses möglichen Eintragspfades für eine mikrobiologische
Belastung durch eine Wirtschaftsdüngung wurden für die Jahre 2011 bis 2017 im
Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet
sogenannte „Vereinbarungen über einen Düngungsverzicht“ abgeschlossen. Inhalt
ist, dass die Bewirtschafter im Wassereinzugsgebiet auf festgelegten Flächen
auf eine Wirtschaftsdüngung nach der Hauptfruchternte (Herbstdüngung)
verzichten und dafür einen finanziellen Ausgleich für die daraus resultierenden
Mehraufwendungen erhalten.
Im Jahr 2017 wurde durch die Kooperationsberaterin bei der Kreisstelle
der Landwirtschaftskammer (LWK) in Coesfeld, Frau Elies, der wirtschaftliche
Nachteil mit 114,89 €/ha für Ackerland und mit 233,23 €/ha für
Grünland/Ackergras bewertet. Der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2017 betrug
bei einer auszugleichenden Fläche von 59,28 Hektar insgesamt 9.647,65 €. Der
Rückgang von auszugleichenden Flächen um rd. 50 Hektar gegenüber früheren
Jahren ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass auf diesen Flächen aufgrund
der im Jahr 2017 in Kraft getretenen novellierten Düngeverordnung, je nach
Anbauform bzw. Fruchtfolge, eine Herbstdüngung als nicht fachgerecht erachtet
wird.
Auch für das laufende Jahr 2018 wurde durch Frau Elies der
wirtschaftliche Nachteil für den „Düngungsverzicht“ ermittelt. Danach ergibt
die Berechnung einen Ausgleichsbetrag von 121,74 €/ha für Ackerland und 247,23
€/ha für Grünland/Ackergras. Insgesamt ist im Jahr 2018 bei max. 90 ha mit
einem finanziellen Ausgleich in Höhe von rd. 18.000 € zu rechnen.
Finanzmittel in Höhe von 20.000 € wurden im Wirtschaftsplan der
Wasserversorgung für 2018 eingestellt.
Auch wenn kein eindeutiger Nachweis der Ursächlichkeit einer
Wirtschaftsdüngung für die mikrobiologischen Belastungen erbracht werden kann,
so trägt diese Maßnahme „Freiwilliger Düngungsverzicht“ zum Grundwasserschutz
bei, sodass nach Möglichkeit die Vereinbarungen auch für die Düngungsperiode
2018 nach Hauptfruchternte fortgesetzt werden sollten. Die Einschränkungen beim
Ausgleich für die Flächen, die aufgrund der novellierten Düngeverordnung eine
Wirtschaftsdüngung für bestimmte Anbauarten nicht mehr möglich machen, werden
in den Vereinbarungen berücksichtigt. Für diese Flächen gibt es auch keine
Ausgleichszahlungen.
Bereits am 01.03.2018 wird unter Federführung der „Kooperation
Landwirtschaft/ Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet“ die jährliche
Abstimmungs- und Informationsveranstaltung zwischen den Bewirtschaftern und den
Vertretern der Wasserversorgung Nottuln durchgeführt. Sofern die Bewirtschafter
die Vereinbarung fortsetzen wollen, kann der Betriebsausschuss in seiner
Sitzung am 08.03.2018 darüber beraten, ob auch seitens der Wasserversorgung
eine Fortsetzung angestrebt wird. Aus Sicht der Betriebsleitung ist eine
Fortsetzung vor dem Hintergrund eines vorbeugenden und umfassenden
Gewässerschutzes nach wie vor von großer Bedeutung.
Der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, Herr Nolte vom IWW, Mülheim
a.d.R., wird an der Betriebsausschusssitzung teilnehmen und zu Beginn der
Beratung über die im Vergleich zu Vorjahren temporäre geringe mikrobiologische
Belastung des Grundwassers im vergangenen Jahr 2017 sowie im Zeitablauf seit
2009, berichten. Weiterhin wird Herr Nolte über die ab Jahresende 2016
aufgetretene Problematik mit Trifluoracetat im Grund- und Trinkwasser und die
zwischenzeitlichen Ergebnisse des Monitoring berichten.
Über die aus der mikrobiologischen Belastung der Vorjahre resultierende
vorgeschlagene Fortsetzung des freiwilligen Düngungsverzichts wird die
Kooperationsberaterin, Frau Elies, berichten und die Berechnung des Ausgleichs
der wirtschaftlichen Nachteile erläutern.
Die Betriebsleitung weist noch darauf hin, dass sofern sich die
Rechtslage nicht ändert, die Aufwendungen für die Vereinbarungen zum
freiwilligen Düngungsverzicht mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar sind.
Insofern sind diese Aufwendungen für das Wasserwerk Nottuln voraussichtlich
kostenneutral.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile maximal rd. 18.000 €
Anlagen:
- Übersicht Düngungsverzicht 2011 - 2018
- Ausgleichsberechnung 2018 (Basisdaten der LKW COE)