Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2017/2018
Vorlage
026/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 7.736.301,30 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2018 bis 2021 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Sachverhalt:

Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2017 nach 2018

 

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu, der gemeindliche Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vorsieht. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2017 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 7.736.301,30 € in das Haushaltsjahr 2018 übertragen. Die Zusammensetzung ist der Anlage 1 „Ermächtigungsübertragungen 2017/2018“ zu entnehmen.

 

Auf folgende Besonderheiten ist bei den Ermächtigungsübertragungen hinzuweisen:

  1. Für die Feuerwehr musste u.a. Einsatzkleidung angeschafft werden. Für diese Dinge ist ein sogenannter Festwert gebildet worden, so dass Neuanschaffungen im Aufwand zu verbuchen sind und gleichzeitig als investive Auszahlung. Somit wird für diese Investition die Ergebnisrechnung 2018 mit 29.039,99 € belastet.
  2. Die konsumtiven Auszahlungen in Höhe von 277.466,66 € betreffen Maßnahmen, die auf das gemeindliche Anlagevermögen keine Auswirkungen haben. Es handelt sich hierbei um Transferauszahlungen und um Auszahlungen aus aktivierbaren Zuwendungen.
  3. Die Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen ist auf folgende wesentliche Projekte zurückzuführen:

·         Neubau Sporthalle Rudolf-Harbig-Str.           rd. 4,00 Mio. €

·         Unterkunft Standort Darup                        rd. 0,90 Mio. €

·         Straßenendausbau Beisenbusch                  rd. 0,50 Mio. €

·         2 Feuerwehrfahrzeuge                               rd. 0,60 Mio. €

·         Handlungskonzept Ortskern Nottuln             rd. 0,30 Mio. €

·         Radweg Sportzentrum Appelhülsen              rd. 0,20 Mio. €

·         Erschließung Baugebiet Nottuln Nord            rd. 0,20 Mio. €

·         Investitionen auf bestehenden Spielplätzen   rd. 0,10 Mio. €

         GESAMT                                                 rd. 6,80 Mio. €

 

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2018 8.617.184,- €. Die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2018 geht zu Lasten des Finanzplanes des Haushaltsjahres und der Finanzplanung der Folgejahre, da die verfügbaren liquiden Mittel entsprechend gemindert werden. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres (gem. HHP-Entwurf 2018 = -1.132.716,- €) zum 31.12.2018 auf -251.833,- € reduzieren (siehe Anlage 2 „Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen von 2017 nach 2018“; ohne Berücksichtigung der bestehenden Kreditermächtigungen aus Vorjahren). Es ist darauf hinzuweisen, dass diverse Einnahme- und Ausgabepositionen, die in der Änderungsliste Berücksichtigung finden, ebenfalls Auswirkungen auf die liquiden Mittel haben (siehe Vorlage 027/2018).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragungen der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2017 in das Haushaltsjahr 2018 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 7.736.301,30 €. Zum 01.01.2018 beträgt der Anfangsbestand der liquiden Mittel 8.617.184,- €. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2018 mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres (gem. HHP-Entwurf 2018 = -1.132.716,- €) auf -251.833,- € reduzieren (ohne Berücksichtigung der noch bestehenden Kreditermächtigungen aus Vorjahren). Anzumerken ist, dass sich auch die Maßnahmen aus der Änderungsliste (siehe Vorlage 027/2018) auf die Finanzentwicklung auswirken.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2017/2018

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen 2017/2018