Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" und weiteren Betreuungsmaßnahme in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom ____________
Vorlage
021/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom ___________ wird mit Wirkung zum 01.08.2018 beschlossen.


Sachverhalt:

Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden die Elternbeiträge für die Betreuung in den Grundschulen durch die Gemeinde Nottuln erhoben.

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 09.07.2013.

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit hat am 04.12.2017 beschlossen, ab dem Schuljahr 2018/2019 Elternbeiträge für die pädagogische Übermittagsbetreuung sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote am Rupert-Neudeck-Gymnasium einzuführen und die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln entsprechend auf die Sekundarstufe I zu erweitern und anzupassen.

Darüber hinaus hat der Förderverein Sebastianschule Darup e.V. mitgeteilt, dass die Personalkosten sowie auch die organisatorischen Kosten für die Übermittagsbetreuung an der Sebastian Grundschule weiter gestiegen sind und daher eine Beitragsanpassung zum Schuljahr 2018/2019 notwendig ist. Die entsprechende Kalkulation des Fördervereins Sebastianschule Darup e.V. ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Die Einführung der Elternbeiträge für die Betreuung am Rupert-Neudeck-Gymnasium, die Umwandlung der St. Marien Grundschule in eine Offene Ganztagsschule (inklusive Beitragsanpassung) sowie die Beitragsanpassung für die Betreuungsmaßnahme an der Sebastian Grundschule wurden zum Anlass genommen, die Satzung nicht nur zu überarbeiten, sondern nunmehr auch neu zu fassen.

Die Ursprungssatzung und der neue Satzungsentwurf sind synoptisch gegenübergestellt und als Anlage 2 beigefügt.

Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.


Finanzielle Auswirkungen:

Da die vereinnahmten Elternbeiträge in vollem Umfang an die Kooperationspartner geleitet werden, gibt es keine finanziellen Auswirkungen für den gemeindlichen Haushalt.