Betreff
Stellenplan 2018
Vorlage
224/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die mit dem Haushaltsplan 2018 vorgelegten Stellenpläne sind angepasst worden. Die Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten werden gemäß Anlagen 1 und 2 beschlossen.


Sachverhalt:

 

I.             Veränderungen im Stellenplan

 

In der nicht öffentlichen Sitzungsvorlage 223/2017 sind die Änderungen im Stellenplan 2018 gegenüber dem Vorjahr – ggf. unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber/innen - dargestellt worden.

Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt werden, dass neben der Umsetzung von sog. kw-Vermerken (künftig wegfallend) sowie der Verschiebung von Stellen zu anderen Organisationsbereichen auch Stellenausweitungen vorgenommen wurden:

 

1.    Neueinrichtung einer Stelle für Orts- und Regionalplanung mit dem Schwerpunkt informelle Bauleitplanung (Entgeltgruppe 11 TVöD)

 

2.    Neueinrichtung einer Stelle im Gebäudemanagement für Technische Gebäudeausrüstung (Entgeltgruppe 11 TVöD). Die Stelle wird durch Wegfall einer anderen Stelle aus dem Bereich Liegenschaften kompensiert.

 

3.    Aufstockung einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle im Bereich Hausverwaltung (Entgeltgruppe 6 TVöD), um ein befristetes Arbeitsverhältnis an einer anderen Stelle zu entfristen.

 

 

Im Hinblick auf den bereits sich jetzt abzeichnenden Fachkräftemangel im Rahmen der Stellenbesetzungsverfahren sollte die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit erhalten, qualifizierte Mitarbeiter/innen sich auch dauerhaft zu sichern. Insbesondere durch die Stellenausweitungen der Ziffern 1 und 3 soll eine dauerhafte Personalgewinnung erzielt werden.

 

Im Ergebnis wird ein unabweisbarer Stellenmehrbedarf von 1,5 Stellen gesehen.

 

Hinsichtlich der Personalkostenplanung ergibt sich kein Änderungsbedarf, da die bislang nicht besetzten Stellen bzw. die neuen Stellen durchfinanziert sind.

 

Im Bereich der Nachwuchskräftestellen für den Demografieausgleich (Entgeltgruppe 5 TVöD) ist eine neue Stelle eingerichtet worden. Im Gegenzug ist derzeit eine Demografiestelle nicht besetzt.

 

 

II.           Personalkostenentwicklung

Die Personalaufwendungen werden grundsätzlich jährlich neu kalkuliert. Dabei werden immer nur die Stellen aus dem Stellenplan kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden. So werden z.B. nur die Personalkosten von den Personen eingerechnet, die auch tatsächlich in dem Jahr beschäftigt werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit befindlichen Beschäftigten.

 

Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 um rund T€ 438   erhöht. Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen durch die Berücksichtigung der vereinbarten Tarifsteigerung sowie unabdingbare Stellenausweitungen.

 

In den Verhandlungen zum Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen (TVöD) haben sich die Tarifparteien für die Laufzeit vom 01.03.2016 - 28.02.2018 auf folgende lineare Steigerungssätze der Tabellenentgelte geeinigt:

·         ab dem 01.03.2016: + 2,40 %

·         ab dem 01.02.2017: + 2,35 %

 

Vor Abschluss der kommenden Tarifrunde können keine gesicherten Angaben zu künftigen Tariferhöhungen gemacht werden. Die Kalkulation zur Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt auf Grundlage der Erfahrungswerte eine angenommene Tarifsteigerung von 2,4%.

 

Für die Beamtinnen und Beamte wurde das Ergebnis von 2,35% einkalkuliert.

 

Zudem wirkt sich die zum 01.01.2017 in Kraft getretene neue Entgeltordnung aufwandserhöhend, insbesondere durch Stellenneubewertungen, aus. Beispielhaft zu nennen sind die speziellen landesbezirklichen Regelungen für die Schulhausmeister, wonach sich die Tarifvertragsparteien im Nachgang bei der Eingruppierung nach qm-Fläche verständigt haben oder die Höhergruppierungen auf Antrag bei der besonderen Überleitung der Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 (hier von EG 9b nach EG 9c). Für die neue Entgeltgruppe 9c sind Tabellenentgelte zwischen den bisherigen Entgeltgruppen 9 und 10 vereinbart.

 

Im Stellenplan 2018 sind die Höhergruppierungen nach Antragstellung und Genehmigung zur neuen Entgeltgruppe 9c entsprechend dargestellt.

 

Als Anlagen 1 und 2 sind gegenüber den mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegten Stellenplänen geänderte Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten beigefügt, da weitere laufenden Stellenbewertungsverfahren abgeschlossen wurden und zu vier Veränderungen bei den Stellenwertigkeiten geführt haben. Die Änderungen sind in den Anlagen im Fettdruck dargestellt.

 

      

III.         Pensions- und Beihilferückstellungen

Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2018 – 2021 vorgenommen.

 

III.1   Versorgungsempfänger

In den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die Rückstellungen und zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen enthalten. Entgegen der Hochrechnung aus dem Vorjahr erhöhen sich die Versorgungszahlungen um 95 T€, aufgrund erhöhter kvw-Abschläge. Zudem ist eine Reduzierung der Pensionsrückstellungen (rd. 66 T€) unterstellt worden. Insgesamt ist eine negative Veränderung von 29 T€ zu verzeichnen.

 

 

Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistischen Werten die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Pensionäre zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.

 

III.2   Aktive Beamtinnen und Beamte

Für die aktiven Beamtinnen und Beamten sind die Anpassungen unter den Personalaufwendungen auszuweisen (siehe III.). Es ergibt sich ein Mehrbedarf, bedingt auch durch die kalkulierte Besoldungsanpassung, von 20 T€

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2018 sind mit 5.443.757 € kalkuliert.

Für Versorgungsaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 564.452 € eingeplant.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet

Anlage 2 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte - vollzeitverrechnet