Betreff
Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Nottuln
Vorlage
222/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die der Vorlage beigefügte Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Nottuln vom 02.02.2010 außer Kraft.

Herr Heinz Rütering, Behindertenbeauftragter der Gemeinde Nottuln, wird zum zukünftigen Teilhabebeauftragten bestellt.

Herr Ulli Messing, Stellvertretender Behindertenbeauftragter der Gemeinde Nottuln, wird zum zukünftigen stellvertretenden Teilhabebeauftragten bestellt.


Sachverhalt:

Der beigefügte Satzungsentwurf wurde zwischenzeitlich im Behinderten- und Seniorenbeirat am 06.07. und 07.09.29017 (Änderungen kursiv fett) und im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 04.12.2017 (Änderungen unterstrichen fett) vorberaten, empfehlend beschlossen und nochmals auch redaktionell überarbeitet.

Die Satzung soll nach Bekanntgabe am 01.01.2018 in Kraft treten und die bisherige Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Nottuln vom 02.02.2010 ersetzen.

Gleichzeitig sollen der vom Rat der Gemeinde Nottuln bestellte Behindertenbeauftragte Heinz Rütering und sein Stellvertreter Ulli Messing zum zukünftigen Teilhabebeauftragten bzw. dessen Stellvertreter bestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhter Aufwendungsersatz für den Teilhabebeauftragten gemäß § 2 Abs. 1, ca. 425 €/Jahr

Zusätzlich ein jährlich im Rahmen der. Haushaltsplanberatung festzulegendes Budget für den Teilhabebeirat gem. § 8 Abs. 1, noch nicht bezifferbar


Anlagen:

Satzungstext