Betreff
Antrag der SPD-Fraktion: Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Rupert-Neudeck-Gymnasiums
Vorlage
221/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen (Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen sowie Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Sport). Die Beratung soll hier jeweils nach Vorliegen der entsprechenden im Sachverhalt dargestellten Untersuchungsergebnisse erfolgen.


Sachverhalt:

siehe Antrag (Anlage 1)

 

Hinweis:

Im Hinblick auf den beantragten Prüfauftrag weist die Verwaltung auf folgendes hin:

 

Gebäude

In den Haushaltsjahren 2017, 2018 und 2019 sind Haushaltsmittel für die Prüfung des baulichen Bestandes aller gemeindeeigenen Gebäude veranschlagt worden. Im Jahr 2017 ist die Prüfung aller Sportanlagen abgeschlossen worden. Derzeit laufen die Prüfungen für die Feuerwehrgerätehäuser und die Verwaltungsgebäude. Dieser Ablauf ergab sich durch jeweils aktuelle Fragestellungen (Sportstättenkonzept, vorliegende Gefährdungsbeurteilungen für Feuerwehrgerätehäuser, Planungsauftrag zur künftigen baulichen Ausrichtung der Gemeindeverwaltung bzgl. Neubau und Sanierung).

Nach Vorliegen eines Haushalts für das Jahr 2018 ist derzeit für den Verlauf den kommenden Jahres die Begutachtung der baulichen Substanz der Schulgebäude vorgesehen. Nach Vorliegen der Ergebnisse muss das Gebäudemanagement aus den festgestellten Mängeln ein Maßnahmenprogramm ableiten. Dies ist frühestens für Ende 2018 zu erwarten. Bis Ende März 2018 kann eine entsprechende tiefgreifende Analyse daher nicht vorgelegt werden.

Bereits vorgeplant ist für das Gymnasium eine umfassende Modernisierung / Sanierung des Forums und der Mensa. Hier sind im Entwurf des Haushalts 2018 entsprechende Mittel für das HH-Jahr 2020 in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 

Ausstattung (insbesondere IT)

Die bedarfsgerechte und zukunftsorientierte  Ausstattung aller Schulen ist regelmäßig Bestandteil der jährlich stattfindenden Haushaltsplanberatungen. Den hierzu eingeholten Mittelanforderungen der Schulleitungen wird dabei seit Jahren fortlaufend gefolgt. Eine zusätzliche, maßgebliche Beteiligung der Politik fand zuletzt im Zusammenhang der politischen Beratung der Verwaltungsvorlage 105/2017 zum NRW-Förderprogramm „Gute Schule 2020“, sowohl im Haupt- und Finanzausschuss und als auch im Rat statt. Zusätzlich zu dem hier beschlossenen Rahmenkonzept zur Verbesserung der Netzinfrastruktur, der Barrierefreiheit und anderer baulicher Maßnahmen werden parallel auch der Breitbandausbau und die gebäudeinterne Netzinfrastruktur insgesamt vorangetrieben. Die Schulen sind bereits aufgerufen, sogenannte Medienkonzepte zu erstellen, die wiederum Grundlage zur Planung der IT-Ausstattung insgesamt werden sollen. Hierbei sollen, soweit möglich, auch die im angekündigten sogenannten Digitalpakt zwischen Bund und Ländern vorgesehen pädagogischen Konzepte des Landes und die ländergemeinsamen technischen Standards berücksichtigte werden. Die Schulen werden hierbei bereits durch Fachberater unterstützt. Für den Bereich der  Grundschulen ist die Fertigstellung bis Ende des Schuljahrs 2018/19 und für das Gymnasium bis Ende Schuljahrs 2019/2020 vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1: Antrag