Betreff
Nachtrag: Satzung zur Erhebung der Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW der Gemeinde Nottuln
Vorlage
220/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der in Anlage 1 dargestellten Satzung zur Erhebung der Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW der Gemeinde Nottuln und die sich hieraus ergebende Gebührenkalkulation werden beschlossen.


Sachverhalt:

Ausgangslage

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Nottuln hat am 28.11.2017 über die Vorlage 191/2017 beraten.

 

In der dargestellten Kalkulation wurde die aus 2017 resultierende Kostenunterdeckung in Höhe von insgesamt 47.731 EUR mit einem Anteil von 25.000 EUR in der Gebührenkalkulation 2018 berücksichtigt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage 191/2017 mit der Maßgabe beschlossen, dass die Kostenunterdeckung gemäß § 6 KAG gebührenzulässig in einem Zeitraum von vier Jahren ausgeglichen werden soll.

 

Dies bedingt eine Änderung des Satzungsentwurfs, da sich die Gebührensätze für die Wasser- und Bodenverbände ändern.

 

Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 152.481 EUR verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Wasser- und Bodenverbände:

 

Wasser- und Bodenverband

Umlagefähiger Aufwand

 

 

Obere Stever

94.245 EUR

Münstersche Aa

716 EUR

Havixbeck-Roxel

3.065 EUR

Obere Berkel

4.793 EUR

Stever-Senden

3.818 EUR

Oberer Kleuterbach

43.902 EUR

Unterer Kleuterbach

1.942 EUR

 

 

Änderung der Gebührensätze

 

Die Kalkulation beinhaltet eine Berücksichtigung der Kostenunterdeckung 2017 in Höhe 11.900 EUR.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr je m²

versiegelte Fläche

Gebühr je m²

übrige Fläche

 

lt. Vorlage

191/2017

neu

lt. Vorlage 191/2017

neu

Obere Stever

0,01741 €

0,01612 €

0,00023 €

0,00021 €

Münstersche Aa

0,02746 €

0,02411 €

0,00013 €

0,00011 €

Havixbeck-Roxel

0,07806 €

0,07185 €

0,00020 €

0,00018 €

Obere Berkel

0,02516 €

0,02207 €

0,00013 €

0,00011 €

Stever-Senden

0,01258 €

0,01131 €

0,00017 €

0,00015 €

Oberer Kleuterbach

0,02154 €

0,01978 €

0,00020 €

0,00019 €

Unterer Kleuterbach

0,34351 €

0,31432 €

0,00018 €

0,00016 €

 

 

Beispielhaft werden nachstehende Modellrechnungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebührenfestsetzungen je Wasserverband dargestellt:

 

Wasserverband

 

Grundstücks-

davon

davon

 

Wasserverbands-

gebühren

im Jahr                      (25% der Unterdeckung =11.900 EUR)

Vergleich

Wasserverbands-

gebühren

im Jahr                      (Anteil der Unterdeckung= 25.000 EUR)

 

größe

in m²

versiegelt

unversiegelt

 

 

 

 

 

Innenbereich

 

 

 

 

 

Obere Stever

499

325

174

                      

 5,27 €

 

5,70 €

Oberer Kleuterbach

795

328

467

                       

6,57 €

 

7,16 €

Stever-Senden

631

192

439

                      

2,24 €

 

2,49 €

 

 

 

 

 

 

Außenbereich

 

 

 

Havixbeck-Roxel

7.480

486

6.994

                   

36,18 €

 

39,31 €

 

12.536

672

11.864

                    

50,43 €

 

54,78 €

 

39.405

0

39.405

                       

7,11 €

 

7,72 €

 

 

 

 

 

 

Obere Stever

64.291

1.178

63.113

                    

32,39 €

 

34,99 €

 

1.982

682

1.300

                    

11,27 €

 

12,17 €

 

1.564

0

1.564

                       

0,33 €

 

0,36 €

 

 

 

 

 

 

Stever-Senden

1.794

580

1.214

                       

6,74 €

 

7,50 €

 

24.543

11.766

12.777

                  

135,02 €

 

150,22 €

 

5.361

0

5.361

                       

0,81 €

 

0,90 €

 

 

 

 

 

 

Unterer Kleuterbach

14.978

1.300

13.678

                 410,87 €

 

449,02 €

 

2.786

627

2.159

                  

197,43 €

 

215,77 €

 

294.999

0

294.999

                    

48,58 €

 

53,09 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Satzung ist der Anlage 1 zu entnehmen und soll in Kraft treten zum 01.01.2018.

 

Die Berechnung wird in der Gebührenberechnung für 2017 (Anlage 2) dargestellt.

 

Im Übrigen wird auf die Vorlage 191/2017 verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1 – Satzung zur Erhebung der Wasserverbandsgebühren

Anlage 2 – Kalkulation 2018

Anlage 3 – Kostenposition für die Berechnung 2018