Betreff
Bebauungsplan Nr. 155 "Am Vogelbusch"; hier: Aufhebung/Beendigung des Verfahrens
Vorlage
211/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Am Vogelbusch“ nicht weiter zu führen..


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in der Sitzung vom 31.01.2017 unter der Vorlagen-Nr. 001/2017 die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes anzustoßen. Die Kosten des Planverfahrens werden durch die Antragssteller (2 Eigentümer A+B) getragen.

Nun hat einer der beiden Antragssteller (Eigentümer A) den Antrag zurückgezogen (bzw. den Vertrag zur Erstattung der Planungskosten nicht unterzeichnet) und möchte seine Grundstücksfläche nicht für die Errichtung eines Lärmschutzwalls zur Verfügung stellen. Da der Eigentümer über die notwendige Flächengröße, um einen ausreichenden Lärmschutzwall zu realisieren, verfügt; diese Fläche aber nicht zur Verfügung stellen wird, ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155 „Am Vogelbusch“ nicht zielführend und somit abzubrechen. Für die zweite Antragstellerin (Eigentümerin B) ist die Realisierung eines Lärmschutzwalls aufgrund des Zuschnitts ihres Grundstückes, als auch der Grundstücksgröße nicht umsetzbar und somit eine gewünschte Lärmreduzierung nicht zu erreichen (siehe Anlage 1).


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Darstellung Grundstücksverteilung/-zuschnitt