Beschlussvorschlag:
1.
Den Änderungen im Gesellschaftsvertrag wird
zugestimmt.
2.
Die Vertreter der Stadt/Gemeinde Nottuln in der
Gesellschafterversammlung der wfc werden angewiesen, den Änderungen im
Gesellschaftsvertrag zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Gesellschafterstruktur der wfc stellt sich aktuell bei einem
Stammkapital von 104.000 € wie folgt dar:
Kreis Coesfeld 68.450
€ 65,8 %
Sparkasse
Westmünsterland 17.150
€ 16,5 %
VR-Bank
Westmünsterland eG 8.850
€ 8,5 %
Städte und
Gemeinden zusammen 9.550
€ 9,2 %
104.000
€ 100,0 %
Die nicht durch Erträge gedeckten Geschäftskosten werden von den
Gesellschaftern Kreis Coesfeld, Sparkasse Westmünsterland und VR-Bank
Westmünsterland eG lt. Gesellschaftsvertrag wie folgt übernommen:
Kreis Coesfeld 66,67 %
Sparkasse Westmünsterland 22,22 %
VR-Bank Westmünsterland eG 11,11 %
100,00
%
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2018 stehen Änderungen in der
Gesellschafter- und Finanzierungsstruktur an, die Änderungen im
Gesellschaftsvertrag erforderlich machen. Auslöser sind:
1. Die
VR-Bank Westmünsterland eG scheidet zum 31.12.2017 als Gesellschafterin der wfc
aus. Dennoch steht die VR-Bank auch künftig als Partnerin inhaltlich der wfc
zur Verfügung und ist grundsätzlich bereit, die Arbeit der wfc finanziell
weiter in gleicher Größenordnung wie bisher (50.000 € p.a.) zu unterstützen.
Die Mittelzufuhr soll dann nicht länger als Verlustausgleich aus der
Gesellschafterstellung heraus, sondern über einen bilateralen Sponsoringvertrag
erfolgen. Die VR-Bank soll im Gegenzug werbliche Leistungen der wfc erhalten.
2. Die
Verlustabdeckungsquoten sollen wieder den Geschäftsanteilen angepasst werden,
um den Charakter dieser Zahlungen als (Umsatzsteuer freier) Verlustausgleich
rein aus der Gesellschafterstellung heraus noch stärker zum Ausdruck zu
bringen.
Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages werden folgende Punkte neu
geregelt:
1. Ausscheiden
der VR-Bank als Gesellschafterin der wfc und Übernahme der Geschäftsanteile
durch den Kreis Coesfeld.
2. Schaffung
eines vierten Sitzes im Aufsichtsrat für den Kreis Coesfeld, der den höheren
Geschäftsanteilen Rechnung trägt.
3. Anpassung
der Anteile der Gesellschafter Kreis Coesfeld und Sparkasse Westmünsterland am
Verlustausgleich an die Geschäftsanteile, um den Charakter als
umsatzsteuerfreie Zahlungen aus der Gesellschafterstellung heraus klarer zum
Ausdruck zu bringen. Der Kreis Coesfeld übernimmt dabei die Anteile der Städte
und Gemeinden.
Betroffen davon sind die §§ 4, 5, 8, und 15 des Gesellschaftsvertrages.
Weitere Anpassungen sind erforderlich, um im Gesellschaftsvertrag
aktuelle gesetzliche Bestimmungen umzusetzen. Diese umfassen Vorgaben des:
·
§ 113 Gemeindeordnung NRW (Entsendungs- und
Weisungsrecht)
·
Transparenzgesetzes NRW
·
Landesgleichstellungsgesetzes
·
§§ 116/118 Gemeindeordnung NRW (Gesamtabschluss)
Diese Punkte sind in den §§ 10, 15 und 23 ergänzend geregelt.
Der aktuelle und der vorgeschlagene neue Gesellschaftsvertrag sind im
Anhang synoptisch gegenübergestellt. Änderungen sind rot gekennzeichnet.
Gem. § 14 des Gesellschaftsvertrages der wfc liegen Änderungen des
Gesellschaftsvertrages in der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Die
Gemeindeordnung NRW fordert vorab eine Beratung und Beschlussfassung in den
Städten und Gemeinden sowie eine Weisung der Vertreter der Städte und Gemeinden
in der Gesellschafterversammlung der wfc.
Alternativen
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag der
wfc
Gegenüberstellung der aktuellen Fassung (Stand 20.03.2007) und der
vorgeschlagenen Änderungen