Betreff
Änderungen im Gesellschaftsvertrag der wfc
Vorlage
206/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Den Änderungen im Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.

2.     Die Vertreter der Stadt/Gemeinde Nottuln in der Gesellschafterversammlung der wfc werden angewiesen, den Änderungen im Gesellschaftsvertrag zuzustimmen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Gesellschafterstruktur der wfc stellt sich aktuell bei einem Stammkapital von 104.000 € wie folgt dar:

 

Kreis Coesfeld                                              68.450 €                            65,8 %

Sparkasse Westmünsterland                           17.150 €                            16,5 %

VR-Bank Westmünsterland eG                          8.850 €                              8,5 %

Städte und Gemeinden zusammen                    9.550 €                              9,2 %

                                                                           104.000 €                               100,0 %

 

Die nicht durch Erträge gedeckten Geschäftskosten werden von den Gesellschaftern Kreis Coesfeld, Sparkasse Westmünsterland und VR-Bank Westmünsterland eG lt. Gesellschaftsvertrag wie folgt übernommen:

 

Kreis Coesfeld                                              66,67 %

Sparkasse Westmünsterland                           22,22 %

VR-Bank Westmünsterland eG                         11,11 %

                                                                           100,00 %

 

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2018 stehen Änderungen in der Gesellschafter- und Finanzierungs­struktur an, die Änderungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich machen. Auslöser sind:

 

1.    Die VR-Bank Westmünsterland eG scheidet zum 31.12.2017 als Gesellschafterin der wfc aus. Dennoch steht die VR-Bank auch künftig als Partnerin inhaltlich der wfc zur Verfügung und ist grundsätzlich bereit, die Arbeit der wfc finanziell weiter in gleicher Größenordnung wie bisher (50.000 € p.a.) zu unterstützen. Die Mittelzufuhr soll dann nicht länger als Verlustausgleich aus der Gesellschafterstellung heraus, sondern über einen bilateralen Sponsoringvertrag erfolgen. Die VR-Bank soll im Gegenzug werbliche Leistungen der wfc erhalten.

2.    Die Verlustabdeckungsquoten sollen wieder den Geschäftsanteilen angepasst werden, um den Charakter dieser Zahlungen als (Umsatzsteuer freier) Verlustausgleich rein aus der Gesellschafterstellung heraus noch stärker zum Ausdruck zu bringen.

 

Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages werden folgende Punkte neu geregelt:

 

1.    Ausscheiden der VR-Bank als Gesellschafterin der wfc und Übernahme der Geschäftsanteile durch den Kreis Coesfeld.

2.    Schaffung eines vierten Sitzes im Aufsichtsrat für den Kreis Coesfeld, der den höheren Geschäftsanteilen Rechnung trägt.

3.    Anpassung der Anteile der Gesellschafter Kreis Coesfeld und Sparkasse Westmünsterland am Verlustausgleich an die Geschäftsanteile, um den Charakter als umsatzsteuerfreie Zahlungen aus der Gesellschafterstellung heraus klarer zum Ausdruck zu bringen. Der Kreis Coesfeld übernimmt dabei die Anteile der Städte und Gemeinden.

 

Betroffen davon sind die §§ 4, 5, 8, und 15 des Gesellschaftsvertrages.

 

Weitere Anpassungen sind erforderlich, um im Gesellschaftsvertrag aktuelle gesetzliche Bestimmungen umzusetzen. Diese umfassen Vorgaben des:

 

·         § 113 Gemeindeordnung NRW (Entsendungs- und Weisungsrecht)

·         Transparenzgesetzes NRW

·         Landesgleichstellungsgesetzes

·         §§ 116/118 Gemeindeordnung NRW (Gesamtabschluss)

 

Diese Punkte sind in den §§ 10, 15 und 23 ergänzend geregelt.

 

Der aktuelle und der vorgeschlagene neue Gesellschaftsvertrag sind im Anhang synoptisch gegenübergestellt. Änderungen sind rot gekennzeichnet.

 

Gem. § 14 des Gesellschaftsvertrages der wfc liegen Änderungen des Gesellschaftsvertrages in der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Die Gemeindeordnung NRW fordert vorab eine Beratung und Beschlussfassung in den Städten und Gemeinden sowie eine Weisung der Vertreter der Städte und Gemeinden in der Gesellschafterversammlung der wfc.

 

Alternativen

keine

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlagen:

Gesellschaftsvertrag der wfc
Gegenüberstellung der aktuellen Fassung (Stand 20.03.2007) und der vorgeschlagenen Änderungen