Betreff
Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Nottuln
Vorlage
199/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Nottuln wird in der vorliegenden Form beschlossen.


Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2010 ist die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Nottuln in der noch heute geltenden Form in Kraft.

Auch wenn sich die Satzung vom Grunde her bewährt hat gibt es seit einiger Zeit intensive Bestrebungen, dem seit Jahren regelmäßig und konstruktiv tagenden Behinderten- und Seniorenbeitrat mehr Gewicht und damit auch Anerkennung zukommen zu lassen.

Gleichzeitig soll dem Paradigmenwechsel von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft im Sinne einer gesellschaftlichen Teilhabe auch redaktionell gefolgt werden.

Die Ursprungssatzung und der neuer Satzungsentwurf sind synoptische gegenüber gestellt.

Gleichzeitig sind die Vorschläge des Behinderten- und Seniorenbeirates, der sich in seinen Sitzungen vom 06.07. und 07.09.2017 intensiv mit dem Entwurf auseinandergesetzt hat, im Satzungsentwurf kursiv und fett dargestellt.

Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.


Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhter Aufwendungsersatz für den Teilhabebeauftragten gem. § 2 Abs. 1, ca. 425 €/Jahr;

zusätzlich ein jährlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen festzulegendes Budget  für den Teilhabebeirat gem. § 8 Abs. 1, noch nicht bezifferbar


Anlagen:

Synopse „Satzungen alt/neu“